Daten
Kommune
Wesseling
Größe
120 kB
Datum
01.12.2010
Erstellt
19.10.10, 07:17
Aktualisiert
19.10.10, 07:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
236/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
51
Vorlage für
Unterausschuss für Liegenschaften
Hauptausschuss
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
hier: Einlage und Entnahme von Grundstücken
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
51
28.09.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 236/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
28.09.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Unterausschuss für Liegenschaften
Hauptausschuss
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
hier: Einlage und Entnahme von Grundstücken
Beschlussentwurf (für den Hauptausschuss – der Jugendhilfeausschuss erhält
Kenntnis):
Die in der Anlage 1 zur Vorlage-Nr. 236/2010 unter „1. Städtischer Haushalt“ aufgeführten Vermögensgegenstände mit einem Wert von zusammen 773.957,35 € werden mit Wirkung zum 01.01.2010 in das
Sondervermögen Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling eingelegt.
Die beiden in der Anlage 1 zur Vorlage Nr. 236/2010 unter „2. Sondervermögen Kindertageseinrichtungen“
aufgeführten Grundstücke mit einem Wert von zusammen 926,45 € werden zum gleichen Zeitpunkt aus dem
Betriebsvermögen des Sondervermögens entnommen und der städtischen Bilanz zugeordnet.
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Zuge der Arbeiten zur Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wesseling und der darauf folgenden
Jahresabschlüsse wurde festgestellt, dass einzelne Grundstücke entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung
nicht sachgerecht dem Kernhaushalt bzw. dem städtischen Sondervermögen „Kindertageseinrichtungen der
Stadt Wesseling“ zugeordnet sind.
2. Lösung
Es ist deshalb geboten, die Zuordnung dieser Grundstücke zu korrigieren. Die betroffenen Grundstücke sind
in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle dargestellt. Als Anlagen 2 bis 4 sind zudem Pläne zu den genannten
Immobilien beigefügt.
Bei den beiden unter den Bilanzkontonummern 0310040 und 0310050 geführten Grundstücken, Gebäuden
und Außenanlagen mit Werten von 272.200,88 € bzw. 501.756,47 € handelt es sich um die von der katholischen Kirchengemeinde übernommenen Kindertageseinrichtungen Waldstraße 102 und Taunusstraße 1. Da
nach der Betriebssatzung des Sondervermögens Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling alle Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt durch das Sondervermögen geführt werden, ist es geboten,
die Grundstücke mit den Betriebsgebäuden in das Betriebsvermögen des Sondervermögens einzulegen. Die
Kosten für den Betrieb der Einrichtungen werden bereits zu Lasten des Wirtschaftsplans des Sondervermögens finanziert.
Die beiden in der Bilanz der Kindertageseinrichtungen der Stadt unter der Bilanzkontonummer 0283 geführten Parzellen wurden seinerzeit mit dem Betriebsgrundstück des Kindergartens Entenfang in das Sondervermögen eingelegt. Da es sich bei den beiden Parzellen um Straßenland handelt, werden diese dem
Kernhaushalt, d.h. der städtischen Bilanz, zugeordnet.
Die Auswirkungen der Umgliederungen der Grundstücke und Gebäude auf die Bilanz des Sondervermögens
und die städtische Bilanz sind nachfolgend beschrieben. Dabei sind Abgänge im Minus dargestellt.
Bilanz der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling
Aktiva
Passiva
Sachanlagevermögen
- Kita Taunustraße
- Kita Waldstraße
- Grundstück Entenfangstraße
- Grundstück Entenfangstraße
Summe Aktiva
Eigenkapital
501.756,47 €
272.200,88 €
- Allgemeine Rücklage
773.030,90 €
Summe Passiva
773.030,90 €
-914,93 €
-11,52 €
773.030,90 €
Um den Saldo aus den eingelegten und entnommenen Grundstücken und Gebäuden erhöhen sich Anlagevermögen, Eigenkapital (Allgemeine Rücklage) und Bilanzsumme des Sondervermögens.
Bilanz der Stadt Wesseling
Aktiva
Passiva
Sachanlagevermögen
- Kita Taunustraße
- Kita Waldstraße
- Grundstück Entenfangstraße
- Grundstück Entenfangstraße
Summe Finanzanlagen
-501.756,47 €
-272.200,88 €
914,93 €
11,52 €
-773.030,90 €
Finanzanlagen
- Sondervermögen
Kindertageseinrichtungen
Summe Finanzanlagen
773.030,90 €
773.030,90 €
Um den Saldo der Werte der in das Sondervermögen eingelegten und aus dem Sondervermögen entnommenen Grundstücke und Gebäude verringert sich das Sachanlagevermögen der Stadt. Entsprechend erhöht
sich der Wert der städtischen Beteiligung am Sondervermögen, der bei den Finanzanlagen ausgewiesen ist.
Es findet somit ein sog. Aktivtausch statt. Die Bilanzsumme und das Eigenkapital verändern sich nicht.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben.