Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling; hier: Einlage und Entnahme von Grundstücken)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
120 kB
Datum
01.12.2010
Erstellt
19.10.10, 07:17
Aktualisiert
19.10.10, 07:17
Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
hier: Einlage und Entnahme von Grundstücken) Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
hier: Einlage und Entnahme von Grundstücken) Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
hier: Einlage und Entnahme von Grundstücken) Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
hier: Einlage und Entnahme von Grundstücken)

öffnen download melden Dateigröße: 120 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 236/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen 51 Vorlage für Unterausschuss für Liegenschaften Hauptausschuss Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling; hier: Einlage und Entnahme von Grundstücken Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 51 28.09.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 236/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 28.09.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Unterausschuss für Liegenschaften Hauptausschuss Jugendhilfeausschuss Betreff: Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling; hier: Einlage und Entnahme von Grundstücken Beschlussentwurf (für den Hauptausschuss – der Jugendhilfeausschuss erhält Kenntnis): Die in der Anlage 1 zur Vorlage-Nr. 236/2010 unter „1. Städtischer Haushalt“ aufgeführten Vermögensgegenstände mit einem Wert von zusammen 773.957,35 € werden mit Wirkung zum 01.01.2010 in das Sondervermögen Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling eingelegt. Die beiden in der Anlage 1 zur Vorlage Nr. 236/2010 unter „2. Sondervermögen Kindertageseinrichtungen“ aufgeführten Grundstücke mit einem Wert von zusammen 926,45 € werden zum gleichen Zeitpunkt aus dem Betriebsvermögen des Sondervermögens entnommen und der städtischen Bilanz zugeordnet. Sachdarstellung: 1. Problem Im Zuge der Arbeiten zur Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wesseling und der darauf folgenden Jahresabschlüsse wurde festgestellt, dass einzelne Grundstücke entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung nicht sachgerecht dem Kernhaushalt bzw. dem städtischen Sondervermögen „Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling“ zugeordnet sind. 2. Lösung Es ist deshalb geboten, die Zuordnung dieser Grundstücke zu korrigieren. Die betroffenen Grundstücke sind in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle dargestellt. Als Anlagen 2 bis 4 sind zudem Pläne zu den genannten Immobilien beigefügt. Bei den beiden unter den Bilanzkontonummern 0310040 und 0310050 geführten Grundstücken, Gebäuden und Außenanlagen mit Werten von 272.200,88 € bzw. 501.756,47 € handelt es sich um die von der katholischen Kirchengemeinde übernommenen Kindertageseinrichtungen Waldstraße 102 und Taunusstraße 1. Da nach der Betriebssatzung des Sondervermögens Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling alle Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt durch das Sondervermögen geführt werden, ist es geboten, die Grundstücke mit den Betriebsgebäuden in das Betriebsvermögen des Sondervermögens einzulegen. Die Kosten für den Betrieb der Einrichtungen werden bereits zu Lasten des Wirtschaftsplans des Sondervermögens finanziert. Die beiden in der Bilanz der Kindertageseinrichtungen der Stadt unter der Bilanzkontonummer 0283 geführten Parzellen wurden seinerzeit mit dem Betriebsgrundstück des Kindergartens Entenfang in das Sondervermögen eingelegt. Da es sich bei den beiden Parzellen um Straßenland handelt, werden diese dem Kernhaushalt, d.h. der städtischen Bilanz, zugeordnet. Die Auswirkungen der Umgliederungen der Grundstücke und Gebäude auf die Bilanz des Sondervermögens und die städtische Bilanz sind nachfolgend beschrieben. Dabei sind Abgänge im Minus dargestellt. Bilanz der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling Aktiva Passiva Sachanlagevermögen - Kita Taunustraße - Kita Waldstraße - Grundstück Entenfangstraße - Grundstück Entenfangstraße Summe Aktiva Eigenkapital 501.756,47 € 272.200,88 € - Allgemeine Rücklage 773.030,90 € Summe Passiva 773.030,90 € -914,93 € -11,52 € 773.030,90 € Um den Saldo aus den eingelegten und entnommenen Grundstücken und Gebäuden erhöhen sich Anlagevermögen, Eigenkapital (Allgemeine Rücklage) und Bilanzsumme des Sondervermögens. Bilanz der Stadt Wesseling Aktiva Passiva Sachanlagevermögen - Kita Taunustraße - Kita Waldstraße - Grundstück Entenfangstraße - Grundstück Entenfangstraße Summe Finanzanlagen -501.756,47 € -272.200,88 € 914,93 € 11,52 € -773.030,90 € Finanzanlagen - Sondervermögen Kindertageseinrichtungen Summe Finanzanlagen 773.030,90 € 773.030,90 € Um den Saldo der Werte der in das Sondervermögen eingelegten und aus dem Sondervermögen entnommenen Grundstücke und Gebäude verringert sich das Sachanlagevermögen der Stadt. Entsprechend erhöht sich der Wert der städtischen Beteiligung am Sondervermögen, der bei den Finanzanlagen ausgewiesen ist. Es findet somit ein sog. Aktivtausch statt. Die Bilanzsumme und das Eigenkapital verändern sich nicht. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben.