Daten
Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
24.11.2010
Erstellt
06.11.10, 04:51
Aktualisiert
06.11.10, 04:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
253/2010
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen
Stellungnahme der Verwaltung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
29.10.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 253/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
29.10.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Mit Eingangsdatum vom 17. September 2010 ist der Verwaltung ein Schreiben der Fraktion Bündnis90/ Die
Grünen zugegangen. In dem Schreiben bittet die Fraktion darum, das Thema „Lärmaktionspläne“ in die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz aufzunehmen.
Auf Nachfrage von Frau Dr. de Lange in der Ratssitzung vom 06.07.2010 ist von der Verwaltung bereits am
13.08.2010 eine Stellungnahme zum Zeitplan für die Erstellung des Wesselinger Lärmaktionsplanes erarbeitet und den Fraktionen übermittelt worden. In dem Schreiben wurde dargelegt, dass die bedeutendsten durch
Verkehrslärm generierten Immissionen in Wesseling durch die Autobahn A 555 verursacht werden. Die Zuständigkeit für das Ergreifen lärmmindernder Maßnahmen liegt beim Straßenbaulastträger – dem Landesbetrieb Straßen. Auf der Grundlage von in der Vergangenheit durchgeführten Lärmuntersuchungen vertritt der
Landesbetrieb die Auffassung, dass in Wesseling eine Lärmproblematik durch die Autobahn A 555 gegeben
ist, die Kosten potenzieller Lärmminderungsmaßnahmen zur Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte
jedoch außer Verhältnis zum erreichbaren Nutzen stehen. Nichtsdestotrotz sieht der Landesbetrieb Chancen
für eine künftige Verbesserung der Wesselinger Lärmsituation. Der Bundesgesetzgeber arbeite derzeit an
einer Veschärfung der Grenzwerte der Lärmsanierung, so dass in absehbarer Zukunft auch für Wesseling
eine Neubetrachtung der Immissionssituation erfolgen müsse. Da die Lage in Wesseling jedoch im Vergleich
zu anderen verkehrsbelasteten Städten in NRW (z.B. Bochum, Essen, Oberhausen = Autobahn A 40) weniger dramatisch sei, stünde die Stadt nicht an vorderster Stelle der Prioritätenliste.
Die Verwaltung hat sämtliche vom Landesbetrieb veranlassten Untersuchungen und Einschätzungen in den
Entwurf des Lärmaktionsplanes eingearbeitet und Vorschläge unterbreitet, wie die Immissionsproblematik im
Einwirkungsbereich der A 555 entschärft werden könnte. Zur Zeit findet die verwaltungsinterne Abstimmung
mit den betroffenen Fachbereichen statt. Voraussichtlich in der ersten Novemberhälfte 2010 soll der Planentwurf dem Landesbetrieb Straßen zur Stellungnahme übergeben werden. Der behördlich abgestimmte
Entwurf soll anschließend im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz vorgestellt werden, bevor
den Wesselinger Bürgerinnen und Bürgern in Form einer vierwöchigen Offenlage Gelegeheit gegeben wird,
sich über den Plan zu informieren und Anregungen zu äußern.
Hinsichtlich der Details zu den gesetzlichen Bestimmungen und der Vorgehensweise bei der Aufstellung von
Lärmaktionsplänen wird auf die oben genannten Stellungnahme der Verwaltung vom 13.08.2010 verwiesen.
Anlage
Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen