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Mitteilungsvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Stellungnahme der Verwaltung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
24.11.2010
Erstellt
06.11.10, 04:51
Aktualisiert
06.11.10, 04:51
Mitteilungsvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen 
Stellungnahme der Verwaltung) Mitteilungsvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen 
Stellungnahme der Verwaltung) Mitteilungsvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen 
Stellungnahme der Verwaltung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 253/2010 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Stellungnahme der Verwaltung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 29.10.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 253/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 29.10.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Stellungnahme der Verwaltung Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Mit Eingangsdatum vom 17. September 2010 ist der Verwaltung ein Schreiben der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen zugegangen. In dem Schreiben bittet die Fraktion darum, das Thema „Lärmaktionspläne“ in die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz aufzunehmen. Auf Nachfrage von Frau Dr. de Lange in der Ratssitzung vom 06.07.2010 ist von der Verwaltung bereits am 13.08.2010 eine Stellungnahme zum Zeitplan für die Erstellung des Wesselinger Lärmaktionsplanes erarbeitet und den Fraktionen übermittelt worden. In dem Schreiben wurde dargelegt, dass die bedeutendsten durch Verkehrslärm generierten Immissionen in Wesseling durch die Autobahn A 555 verursacht werden. Die Zuständigkeit für das Ergreifen lärmmindernder Maßnahmen liegt beim Straßenbaulastträger – dem Landesbetrieb Straßen. Auf der Grundlage von in der Vergangenheit durchgeführten Lärmuntersuchungen vertritt der Landesbetrieb die Auffassung, dass in Wesseling eine Lärmproblematik durch die Autobahn A 555 gegeben ist, die Kosten potenzieller Lärmminderungsmaßnahmen zur Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte jedoch außer Verhältnis zum erreichbaren Nutzen stehen. Nichtsdestotrotz sieht der Landesbetrieb Chancen für eine künftige Verbesserung der Wesselinger Lärmsituation. Der Bundesgesetzgeber arbeite derzeit an einer Veschärfung der Grenzwerte der Lärmsanierung, so dass in absehbarer Zukunft auch für Wesseling eine Neubetrachtung der Immissionssituation erfolgen müsse. Da die Lage in Wesseling jedoch im Vergleich zu anderen verkehrsbelasteten Städten in NRW (z.B. Bochum, Essen, Oberhausen = Autobahn A 40) weniger dramatisch sei, stünde die Stadt nicht an vorderster Stelle der Prioritätenliste. Die Verwaltung hat sämtliche vom Landesbetrieb veranlassten Untersuchungen und Einschätzungen in den Entwurf des Lärmaktionsplanes eingearbeitet und Vorschläge unterbreitet, wie die Immissionsproblematik im Einwirkungsbereich der A 555 entschärft werden könnte. Zur Zeit findet die verwaltungsinterne Abstimmung mit den betroffenen Fachbereichen statt. Voraussichtlich in der ersten Novemberhälfte 2010 soll der Planentwurf dem Landesbetrieb Straßen zur Stellungnahme übergeben werden. Der behördlich abgestimmte Entwurf soll anschließend im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz vorgestellt werden, bevor den Wesselinger Bürgerinnen und Bürgern in Form einer vierwöchigen Offenlage Gelegeheit gegeben wird, sich über den Plan zu informieren und Anregungen zu äußern. Hinsichtlich der Details zu den gesetzlichen Bestimmungen und der Vorgehensweise bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen wird auf die oben genannten Stellungnahme der Verwaltung vom 13.08.2010 verwiesen. Anlage Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen