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Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 "Friedhof Berzdorf" hier: - Beschluss zur Aufhebung gemäß § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
86 kB
Datum
24.11.2010
Erstellt
06.11.10, 04:51
Aktualisiert
06.11.10, 04:51
Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 "Friedhof Berzdorf"
hier: 
- Beschluss zur Aufhebung gemäß § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4  
  Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 "Friedhof Berzdorf"
hier: 
- Beschluss zur Aufhebung gemäß § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4  
  Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 "Friedhof Berzdorf"
hier: 
- Beschluss zur Aufhebung gemäß § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4  
  Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 "Friedhof Berzdorf"
hier: 
- Beschluss zur Aufhebung gemäß § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4  
  Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 252/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 "Friedhof Berzdorf" hier: - Beschluss zur Aufhebung gemäß § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 29.10.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 252/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Silke Rheinschmidt 29.10.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 "Friedhof Berzdorf" hier: - Beschluss zur Aufhebung gemäß § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling beschließt, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ gemäß § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten 2. Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem In Wesseling-Berzdorf besteht für den Bereich des Friedhofes Berzdorf, die katholische Kirche „Schmerzhafte Mutter“ und den Helmeshof seit dem 17.8.1972 der Bebauungsplan Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“. Der Bebauungsplan Nr. 3/ 8 setzt fast für den gesamten Geltungsbereich eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ fest. Das Kirchengrundstück ist als Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung „Katholische Kirche“ festgesetzt. Weiterhin ist im Bebauungsplan am östlichen Rand eine öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ war die planungsrechtliche Sicherstellung von Flächen für eine Erweiterung des Friedhofes Berzdorf sowie die Weiterführung und der Ausbau der MatthiasLeyendecker-Straße bis zur Brühler Straße. Aus der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 ist zu entnehmen, dass die Friedhofserweiterung als dringend notwendig angesehen wurde, weil der Friedhof damals fast voll belegt war. Die Matthias-Leyendecker-Straße sollte als Teil einer örtlichen Hauptverkehrsstrasse zwischen Keldenich und dem Industriegebiet Berzdorf ausgebaut werden. Die Ziele des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ sind mittlerweile überholt und entsprechen nicht mehr den aktuellen Stadtentwicklungszielen für Berzdorf. Eine Friedhofserweiterung, wie sie der B-Plan Nr. 3/ 8 vorsieht, ist in absehbarer Zeit nicht mehr notwendig. Aus der Friedhofsstatistik zum Friedhof Berzdorf sowie der aktuellen Friedhofsbedarfsplanung geht hervor, dass ein „Vorrat“ an Gräbern für die nächsten 15-20 Jahre vorhanden ist. Falls eine Erweiterung der Friedhofsflächen in Zukunft doch erforderlich sein sollte, wäre dies auch ohne Bebauungsplan möglich. Die im Bebauungsplan ausgewiesene öffentliche Verkehrsfläche für die Verbindungsstraße ist mittlerweile überholt. Der Bau dieser Straße zwischen dem Ortskern Berzdorf und der Brühler Straße wird von der Stadt nicht mehr weiter verfolgt. Das Hofgut Helmeshof, im Bebauungsplan Nr. 3/ 8 ebenfalls als Grünfläche Zweckbestimmung „Friedhof“ ausgewiesen, ist ebenfalls mittlerweile mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ überplant worden, der am 5.10.2010 vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen wurde. Parallel dazu wurde der Flächennutzungsplan geändert (53. Änderung „Helmeshof“). Damit wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, den Helmeshof in eine Wohnanlage umzunutzen. Die Bekanntmachung im Amtsblatt (und damit das Inkrafttreten) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes steht noch aus (vorherige Genehmigung der 53. FNP-Änderung erforderlich; Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln beantragt). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3/ 115 überlagert teilweise den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 tritt dann der betroffene Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 außer Kraft. 2. Lösung Die Änderung der städtebaulichen Planungsziele für diesen Bereich (keine Friedhofserweiterung, Wegfall Umgehungsstraße) machen eine Aufhebung des Bebauungsplanes erforderlich. Das in § 1 Abs. 3 BauGB aufgeführte Erforderlichkeitsgebot ist somit gegeben. Der Geltungsbereich der Planaufhebung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ und wird begrenzt von der Brühler Straße im Norden, landwirtschaftlicher Nutzfläche im Osten, dem Palmersdorfer Bach im Südosten, der Hauptstraße im Südwesten und der Böschung zu den Grundstücken an der Sternenstraße im Westen (siehe Kartendarstellung). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ wird von dem Aufhebungsverfahren nicht berührt. Das Aufhebungsverfahren wird nach den Regelungen des Baugesetzbuches durchgeführt. Das Verfahren zur Aufhebung eines Bebauungsplanes entspricht gem. § 1 Abs. 8 BauGB dem Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Das bedeutet, dass eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB), die Offenlage (gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) sowie eine Umweltprüfung (gem. § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) durchgeführt werden. Der Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sollen gleichzeitig gefasst werden. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine Anlagen: - Geltungsbereich zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ - Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ (Verkleinerung) - Vorentwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht