Daten
Kommune
Wesseling
Größe
86 kB
Datum
24.11.2010
Erstellt
06.11.10, 04:51
Aktualisiert
06.11.10, 04:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
252/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 "Friedhof Berzdorf"
hier:
- Beschluss zur Aufhebung gemäß § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
29.10.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 252/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Silke Rheinschmidt
29.10.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 "Friedhof Berzdorf"
hier:
- Beschluss zur Aufhebung gemäß § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling beschließt, das Verfahren zur
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ gemäß § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1
BauGB einzuleiten
2. Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
In Wesseling-Berzdorf besteht für den Bereich des Friedhofes Berzdorf, die katholische Kirche „Schmerzhafte Mutter“ und den Helmeshof seit dem 17.8.1972 der Bebauungsplan Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“.
Der Bebauungsplan Nr. 3/ 8 setzt fast für den gesamten Geltungsbereich eine öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung „Friedhof“ fest. Das Kirchengrundstück ist als Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung
„Katholische Kirche“ festgesetzt. Weiterhin ist im Bebauungsplan am östlichen Rand eine öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ war die planungsrechtliche Sicherstellung von Flächen
für eine Erweiterung des Friedhofes Berzdorf sowie die Weiterführung und der Ausbau der MatthiasLeyendecker-Straße bis zur Brühler Straße. Aus der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 ist zu entnehmen, dass die Friedhofserweiterung als dringend notwendig angesehen wurde, weil der Friedhof damals
fast voll belegt war. Die Matthias-Leyendecker-Straße sollte als Teil einer örtlichen Hauptverkehrsstrasse
zwischen Keldenich und dem Industriegebiet Berzdorf ausgebaut werden.
Die Ziele des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ sind mittlerweile überholt und entsprechen nicht
mehr den aktuellen Stadtentwicklungszielen für Berzdorf.
Eine Friedhofserweiterung, wie sie der B-Plan Nr. 3/ 8 vorsieht, ist in absehbarer Zeit nicht mehr notwendig.
Aus der Friedhofsstatistik zum Friedhof Berzdorf sowie der aktuellen Friedhofsbedarfsplanung geht hervor,
dass ein „Vorrat“ an Gräbern für die nächsten 15-20 Jahre vorhanden ist. Falls eine Erweiterung der Friedhofsflächen in Zukunft doch erforderlich sein sollte, wäre dies auch ohne Bebauungsplan möglich.
Die im Bebauungsplan ausgewiesene öffentliche Verkehrsfläche für die Verbindungsstraße ist mittlerweile
überholt. Der Bau dieser Straße zwischen dem Ortskern Berzdorf und der Brühler Straße wird von der Stadt
nicht mehr weiter verfolgt.
Das Hofgut Helmeshof, im Bebauungsplan Nr. 3/ 8 ebenfalls als Grünfläche Zweckbestimmung „Friedhof“
ausgewiesen, ist ebenfalls mittlerweile mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/ 115 „Helmeshof“
überplant worden, der am 5.10.2010 vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen wurde. Parallel
dazu wurde der Flächennutzungsplan geändert (53. Änderung „Helmeshof“). Damit wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, den Helmeshof in eine Wohnanlage umzunutzen. Die Bekanntmachung im Amtsblatt (und damit das Inkrafttreten) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes steht noch aus
(vorherige Genehmigung der 53. FNP-Änderung erforderlich; Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln
beantragt). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3/ 115 überlagert teilweise den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 3/ 8. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 tritt dann der betroffene
Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 außer Kraft.
2. Lösung
Die Änderung der städtebaulichen Planungsziele für diesen Bereich (keine Friedhofserweiterung, Wegfall
Umgehungsstraße) machen eine Aufhebung des Bebauungsplanes erforderlich. Das in § 1 Abs. 3 BauGB
aufgeführte Erforderlichkeitsgebot ist somit gegeben.
Der Geltungsbereich der Planaufhebung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ und wird begrenzt von der Brühler Straße im Norden, landwirtschaftlicher Nutzfläche
im Osten, dem Palmersdorfer Bach im Südosten, der Hauptstraße im Südwesten und der Böschung zu den
Grundstücken an der Sternenstraße im Westen (siehe Kartendarstellung).
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ wird von dem Aufhebungsverfahren nicht
berührt.
Das Aufhebungsverfahren wird nach den Regelungen des Baugesetzbuches durchgeführt. Das Verfahren
zur Aufhebung eines Bebauungsplanes entspricht gem. § 1 Abs. 8 BauGB dem Verfahren zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes. Das bedeutet, dass eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange (gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB), die Offenlage (gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB) sowie eine Umweltprüfung (gem. § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) durchgeführt werden.
Der Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB und
der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB sollen gleichzeitig gefasst werden.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlagen:
- Geltungsbereich zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“
- Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ (Verkleinerung)
- Vorentwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht