Daten
Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
16.11.10, 04:52
Aktualisiert
16.11.10, 04:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
265/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
26. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Auf dem Mühlenberg)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
10.11.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 265/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank Hospes
10.11.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
26. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling
(Auf dem Mühlenberg)
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen:
26. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling
(Auf dem Mühlenberg)
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) und Artikel 1
Ziffer 5. des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 9. Oktober 2007 (GV.NRW.
2007 S. 380) – in den jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat
der Stadt Wesseling am ...... folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Anbaustraße „Auf dem Mühlenberg“ – vom Mühlenweg nördlich abzweigende und geradlinig (bis zur
Zufahrt zum Betriebshof) verlaufende Teillänge der Straße Auf dem Mühlenberg – in Wesseling ist
abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne den auf der westlichen
Straßenseite fehlenden Gehweg endgültig hergestellt.
§2
Die von der in § 1 genannten Anbaustraße östlich abzweigende und im weiteren Verlauf rechtwinklig nach
Norden (in Richtung Friedhofsgelände) verlaufende weitere Anbaustraße „Auf dem Mühlenberg“ – Restlänge
der Straße „Auf dem Mühlenberg“ – in Wesseling ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b) der
Erschließungsbeitragssatzung auch ohne Gehwege endgültig hergestellt.
§3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der gesamte Straßenzug „Auf dem Mühlenberg“ besteht erschließungsbeitragsrechtlich aus zwei separat
abzurechnenden Anbaustraßen.
Auf der westlich gelegenene Seite der in § 1 des Beschlussentwurfs genannten – ersten – Anbaustraße
verläuft auf ganzer Länge das – zugangslose - Friedhofsgrundstück. Demzufolge konnte hier auf einen
zweiten Gehweg verzichtet werden.
Die in § 2 des Beschlussentwurfs genannte – zweite – Anbaustraße ist satzungsrechtlich abweichend ohne
baulich separate Gehwegflächen als eine Mischfläche (Fahren und Gehen) hergestellt. Neben der
Mischfläche sind Grünflächen und Parkplatzflächen angelegt.
2. Lösung
Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die gemäß
Beschlussentwurf vorgeschlagen wird.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine