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Beschlussvorlage (26. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Auf dem Mühlenberg))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
16.11.10, 04:52
Aktualisiert
16.11.10, 04:52
Beschlussvorlage (26. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Auf dem Mühlenberg)) Beschlussvorlage (26. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Auf dem Mühlenberg)) Beschlussvorlage (26. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Auf dem Mühlenberg))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 265/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauaufsicht und -verwaltung Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 26. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Auf dem Mühlenberg) Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 10.11.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 265/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank Hospes 10.11.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: 26. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Auf dem Mühlenberg) Beschlussentwurf: Es wird beschlossen: 26. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Auf dem Mühlenberg) Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) und Artikel 1 Ziffer 5. des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 9. Oktober 2007 (GV.NRW. 2007 S. 380) – in den jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling am ...... folgende Satzung beschlossen: §1 Die Anbaustraße „Auf dem Mühlenberg“ – vom Mühlenweg nördlich abzweigende und geradlinig (bis zur Zufahrt zum Betriebshof) verlaufende Teillänge der Straße Auf dem Mühlenberg – in Wesseling ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne den auf der westlichen Straßenseite fehlenden Gehweg endgültig hergestellt. §2 Die von der in § 1 genannten Anbaustraße östlich abzweigende und im weiteren Verlauf rechtwinklig nach Norden (in Richtung Friedhofsgelände) verlaufende weitere Anbaustraße „Auf dem Mühlenberg“ – Restlänge der Straße „Auf dem Mühlenberg“ – in Wesseling ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne Gehwege endgültig hergestellt. §3 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Sachdarstellung: 1. Problem Der gesamte Straßenzug „Auf dem Mühlenberg“ besteht erschließungsbeitragsrechtlich aus zwei separat abzurechnenden Anbaustraßen. Auf der westlich gelegenene Seite der in § 1 des Beschlussentwurfs genannten – ersten – Anbaustraße verläuft auf ganzer Länge das – zugangslose - Friedhofsgrundstück. Demzufolge konnte hier auf einen zweiten Gehweg verzichtet werden. Die in § 2 des Beschlussentwurfs genannte – zweite – Anbaustraße ist satzungsrechtlich abweichend ohne baulich separate Gehwegflächen als eine Mischfläche (Fahren und Gehen) hergestellt. Neben der Mischfläche sind Grünflächen und Parkplatzflächen angelegt. 2. Lösung Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die gemäß Beschlussentwurf vorgeschlagen wird. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine