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Beschlussvorlage (Vollständige Kostendeckung bei von der Stadt organisierten Fahrten)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
166 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
11.01.11, 07:58
Aktualisiert
12.01.11, 07:16

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 284/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Vollständige Kostendeckung bei von der Stadt organisierten Fahrten Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 30.12.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 284/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 30.12.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Hauptausschuss Betreff: Vollständige Kostendeckung bei von der Stadt organisierten Fahrten Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 18.05.2010 dem in der Liste „HSK-Ergänzung – denkbare Maßnahmen/Vorschläge“ (Ergänzung des Entwurfs für das Haushaltssicherungskonzept) vorgeschlagenen Schritt "Vollständige Kostendeckung bei von der Stadt organisierten Fahrten" (aufgeführt in der Liste unter 04002) „Für die von der Stadt organisierten Fahrten für Einwohner der Stadt wird vollständige Kostendeckung erzielt, und zwar unter Einschluss der Aufwendungen des für die Organisation eingesetzten Personals und des Sachaufwandes“ zugestimmt. Die SPD-Fraktion beantragte, dass die Verwaltung eine mögliche „Härtefallregelung“ erarbeitet. Die Beratungen sollen im Fachausschuss erfolgen. 2. Lösung I. Für das Jahr 2011 sind folgende Fahrten geplant: 1.) „Stadt auf Reisen“ nach Nijmwegen sowie 2.) eine Seniorenfahrt mit dem Bus oder alternativ zwei Seniorenschifffahrten. Kostenvoranschläge liegen der Verwaltung noch nicht vor. Daher soll auf der Grundlage der vorliegenden Daten der beiden bereits abgewickelten Fahrten des Jahres 2010 (Cochem, Gent) zunächst dargestellt werden, welche Auswirkungen die Einrechnung des Personalaufwandes in den Fahrpreis haben wird. 1.) "Stadt auf Reisen" Fahrt nach Gent am 04.09.2010 Teilnehmerzahl: 488 Erwachsene, 8 Kinder = 496 Pers. (zzgl. 18 Busbegleiter) Fahrpreis 26 € für Erwachsene / 22 € für Kinder, auf Wunsch zzgl. Stadtführung (3,00 €) und Schiffsfahrt (5,50 €) Einnahmen Kartenverkauf Ausgaben Sachaufwand „Erlös“ (ohne Pers.Kosten) Personalkosten FB -41- (2 Mitarbeiter) Planung, Vor-/Nachbereitung, Organisation (ca. 200 Std.) Keine Personalkosten für die 9 Busbegleiter und deren Partner (freiwillige Teilnahme der Busbegleiter, kein Zeitausgleich) Personalkosten "sonstige" (Druckerei, Plakatverteilung usw.) Personalkosten gesamt: Einnahmen Kartenverkauf Ausgaben insgesamt (Sach-/u. Personalkosten) Defizit (bei Einrechnung der Pers.Kosten) 15.672,50 € 11.663,75 € 4.008,75 € 6.560,00 € 113,03 € 6.673,03 € 15.672,50 € 18.336,78 € 2.664,28 € Die Sachkosten sind bei einem Fahrpreis von 23,52 € gedeckt. Zur Deckung von Sach- und Personalkosten der Gent-Fahrt wäre ein Preis von 36,97 € erforderlich gewesen. 2.) Seniorenfahrt nach Cochem am 20.05.2010 Teilnehmerzahl: 166 Senioren (zzgl. 3 Busbegleiter, 2 x DRK, 1 Sanitäter = 6 Pers.) Fahrpreis 20 €, auf Wunsch zzgl. Stadtführung (2,50 €) und Moselschiffsfahrt (7,50 €) Einnahmen Kartenverkauf Ausgaben Sachaufwand „Erlös“ (ohne Pers.Kosten) 4.385,00 € 3.496,70 € 888,30 € Personalaufwand FB -41- (2 Mitarbeiter ) Planung, Vor-/Nachbereitung, Organisation (ca. 200 Std.) Busbegleitung (2 städt. Mitarbeiter, je 10 Std.) Personalkosten "sonstige" (Druckerei, Plakatverteilung usw.) Personalkosten gesamt: 6.560,00 € 656,00 € 94,73 € 7.310,73 € Einnahmen Kartenverkauf Ausgaben insgesamt (Sach-/u. Personalaufwand) Defizit (bei Einrechnung der Pers.Kosten) 4.385,00 € 10.807,43 € 6.422,43 € Die Sachkosten sind bei einem Fahrpreis von 21,06 € gedeckt. Zur Deckung von Sach- und Personalkosten der Seniorenfahrt nach Cochem wäre ein Preis von 65,10 € erforderlich gewesen. Der personelle Aufwand für Planung, Organisation, Vor- und Nachbereitung beträgt nach Erhebung des FB -41- unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer und den angewählten Fahrtzielen durchschnittlich 200 Arbeitsstunden, nach den Vorgaben des KGST-Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes“ (Entgeltgruppe E9 = 32,80 €) entspricht dies rd. 6.560,00 €. Die direkte Umlegung der Personalkosten wirkt sich - wie das Beispiel der Seniorenfahrt nach Cochem zeigt - besonders bei Fahrten mit geringen Teilnehmerzahlen negativ auf den Fahrtenpreis aus. Die Fahrpreise der weniger frequentieren Fahrten müssten deutlich angehoben werden. Daher sollten a) nur die Stundenansätze der beiden für die Organisation verantwortlichen Mitarbeiter des FB -41- als Personalaufwand bei der Kalkulation des Fahrpreises berücksichtigt werden (2 Fahrten organisieren x 200 Std. = 13.120,00 € Pers.Kosten) und b) die kalkulierten Personalkosten nicht gesondert dem Fahrpreis angerechnet werden, sondern die veranschlagten „jährlichen“ Personalkosten (13.120,00 €) auf die insgesamt im Jahr 2011 erwartete Teilnehmerzahl (Nijmwegen-Fahrt u. Seniorenfahrt zusammengezählt) aller Fahrten umgelegt werden. Bei einer erwarteten Anzahl von 500 Teilnehmern „Stadt auf Reisen“ nach Nijmwegen und geschätzten 150 Teilnehmern einer Seniorentour ergibt sich: Erwarteter „Erlös“ beider Fahrten (ohne Einrechnung der Pers.Kosten) = rd. 5.000,00 € Abzüglich der Personalkosten des FB -41- = 13.120,00 € 8.120,00 € Erwartete Teilnehmerzahl an städt. Fahrten 2011: 650 Personen Möglicher „Personalkostenaufschlag“ pro Fahrkarte: 12,50 € Die Einrechnung der Personalkosten bedeutet, dass die Fahrtenpreise - unabhängig von Art („Stadt auf Reisen“, Seniorentour) und Ziel einer Fahrt - im Jahr 2011 um rd. 12,50 € pro Karte steigen werden. Dies stellt insbesondere für kinderreiche Familien eine Belastung dar. II. Mögliche „Härtefallreglung“ Eckpunkte 1. Missbrauch muss verhindert werden 2. Der Verwaltungsaufwand muss gering bleiben 3. Eine Bloßstellung der Betroffenen in der Öffentlichkeit soll vermiedenen werden 4. Mögliche Ermäßigungen und Personenkreise 1. Vermeidung von Missbrauch Die Fahrkarten für die städt. Fahrten werden bisher nicht personifiziert verkauft, d.h. die Karten konnten bislang an Dritte weitergegeben und von allen Bürgern benutzt werden. Um zukünftig die missbräuchliche Weitergabe der ermäßigten Karten zu verhindert, müssten die Namen und Vornamen des Berechtigten auf den Karten vermerkt und ein Feld „Ermäßigt“ auf den Karten markiert (X) werden. Auf den Karten muss dann auch ein Hinweis: „Karte nur gültig in Verbindung mit Personalausweis/Kinderausweis oder Reisepass“ aufgedruckt werden, damit die Busbegleiter die Identität des Karteninhabers zweifelsfrei feststellen können. Diese Kontrolle soll zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Abfahrt der Busse/Schiffe erst während der Fahrt erfolgen. Von unberechtigten Personen muss dann die Nachzahlung des Differenzbetrages während der Busfahrt gefordert werden. 2. Vermeidung von hohem Verwaltungsaufwand Für alle Personen, für die ermäßigte Karten beansprucht werden, müsste beim Kauf ein Nachweis der Berechtigung (z.B. ARGE-/Soz.Hilfe-Bescheid/Ehrenamtskarte/Fam.Pass) vorgelegt werden. Nach Prüfung würden die Namen und Vornamen der Personen auf den Karten vermerkt, das Feld „Ermäßigt“ angekreuzt und die Karten zum ermäßigten Preis verkauft. So wäre es weiterhin möglich, ermäßigte Karten auch für Dritte zu kaufen, erforderlich ist nur die Vorlage eines Nachweises über die Berechtigung (z.B. ARGEBescheid) dieser Personen. Die Kontrolle der Berechtigung beim Kartenkauf stellt einen zusätzlichen (Zeit-)Aufwand dar, der zusätzlich zu den unter I. dargestellten Berechnungen der Personalkosten zu berücksichtigen ist. Angenommen wird ein Zeitzuschlag beim Kartenverkauf für die Kontrolle der Berechtigung und Eintrag von Name/Vorname auf der Karte von insgesamt 3 Min.: 3 min. x 150 Kartenverkäufe mit Anspruch auf Ermäßigung = 7,5 Std. Mehraufwand. Nach den Vorgaben des KGST-Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes“ (Entgeltgruppe E5 = 24,40 €) ergibt dies 183,00 €. 3. Bloßstellung der Betroffenen vermeiden Eine Überprüfung der Berechtigung ist nach Ansicht der Verwaltung unabdingbar. Diese Überprüfung sollte beim Verkauf der Karten - schnell, unauffällig und möglichst unbürokratisch – wie oben dargestellt erfolgen. Ausgegeben würden neutrale Karten, auf denen nur ein Kreuz darauf hinweist, das es sich um eine berechtigte Person handelt. Auch die Überprüfung der Identität nach dem Fahrtantritt durch die Begleitperson würde unauffällig erfolgen. Ein zusätzlicher Zeitzuschlag für die Kontrolle der Fahrscheine während der Fahrt ist nicht erforderlich, weil die Busbegleiter freiwillig und ohne Zeitausgleich teilnehmen. 4. Mögliche Ermäßigungen und Personenkreise Denkbar ist eine Ermäßigung von 15 % auf den regulär festgelegten Kartenpreis, gerundet auf volle EUROBeträge. Dies ergibt bei einem angenommenen Verkaufspreis von 35,00 € eine Ersparnis von 5,00 € (gerundet) pro Karte. Mögliche Personenkreise: a) Minderjährige bleiben vom „Personalkostenaufschlag“ (12,50 €) befreit. b) Alle - Empfänger von SGB II bzw. SBG XII-Leistungen, - Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 15 % auf den Kartenpreis. c) Alle - „kinderreiche Familien“ (in Anlehnung an den Familienpass), - Inhaber der Ehrenamtskarte des Landes NRW erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 15 % auf den Kartenpreis Finanzielle Auswirkung von a): Angebotene Städtefahrten der Jahre 2006 - 2010: Jahr Ziel Anzahl der „Kinder“ (Jugendliche bis 15 Jahre) 2006 Straßburg 1 2007 Luxemburg 24 2008 Disneyland 74 2008 Antwerpen 10 2009 De Efteling 37 2009 Elspe 30 2009 Maastricht 14 2010 Gent 8 gesamt: 198 An den Städtefahrten haben durchschnittlich 25 Minderjährige teilgenommen. Erfahrungsgemäß nehmen keine Minderjährigen an den Seniorenfahren teil. Somit ist mit Mindereinnahmen in Höhe von 312,50 € zu rechnen (25 x 12,50 € = 312,50 €) Finanzielle Auswirkung von b): Der Verwaltung liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele Hilfeempfänger im Sinne des Vorschlages b) bislang an städtischen Fahrten teilgenommen haben. Als Hilfsgröße wird der prozentuale Anteil an der Wesselinger Bevölkerung herangezogen: Anteil der SGB II-Empfänger („ARGE“-Leistungen) in Wesseling Anteil der SGB XII- u. AsylbL -Empfänger in Wesseling gesamt 10,41 % 0,96 % 11,37 % Bei geschätzten 650 Teilnehmern im Jahr 2011 ergibt sich, dass ca. 74 Personen berechtig sein werden. Bei einem angenommen durchschnittlichen Verkaufspreis von 35,00 € pro Karte ergeben sich bei angenommenen 74 „Härtefällen“ Mindereinnahmen in Höhe von 370,00 € (74 x 5,00 € = 370,00 €). Finanzielle Auswirkung von c): Der Verwaltung liegen ebenso keine Zahlen darüber vor, wie viele „bedürftige Personen“ im Sinne der Härtefallregelung c) bislang an städtischen Fahrten teilgenommen haben. Im Jahr 2010 wurden ca. 300 Familienpässe ausgestellt. Bislang wurden in Wesseling ca. 30 Ehrenamtskarten ausgegeben. In vergleichbar großen Kommunen wurden bis zu 100 Ehrenamtskarten pro Jahr ausgegeben. In einer groben Schätzung geht die Verwaltung von ca. 100 Personen berechtigten Personen aus. Unter Zugrundelegung der unter b) vorgenommenen Schätzung ergibt dies Mindereinnahmen in Höhe von 500,00 € (100 x 5,00 € = 500,00 €). Hinweis: Auch viele Bürger benachbarter Kommunen schätzen die Wesselinger Städtefahrten und Seniorenfahrten und nehmen regelmäßig teil. Mit der Einführung einer Härtefallregelung gilt diese automatisch auch für alle auswärtigen Teilnehmer. Ein Ausschluss der Nicht-Wesselinger Teilnehmer ist rechtlich nicht zulässig. So können dann (NRW-weit) alle Ehrenamtskarteninhaber diese Vergünstigungen beanspruchen. Das gleiche gilt für kinderreiche Familien und Hilfeempfänger. Die finanziellen Auswirkungen können nicht beziffert werden. 3. Alternativen Die Verwaltung wird beauftragt, mit Wesselinger Organisationen und Vereinen sowie gewerblichen Reiseanbietern und Reiseunternehmen Gespräche darüber zu führen, ob und unter welchen Konditionen diese bereit sind, die Organisation und Durchführung der Städtefahrten und Seniorenfahrten zu übernehmen. Die Städtefahrten und Seniorenfahrten könnten durch die beschlossene Einrechnung der vollen Personalkosten in den Fahrtpreis unattraktiv teuer und von den Bürgern deutlich geringer nachgefragt werden. Wie dargestellt, ist mit einem Preisniveau zwischen 30 und 40 € pro Person zu rechnen. Zum Vergleich hat das Busunternehmen Rheinland Touristik im Jahr 2010 unter anderem folgende Tagestouren angeboten: - Blumenkorso Bad Ems 30 € p.Pers. (einschl. Eintrittskarten zum Blumenkorso) - Roermond & Brügge 45 € p.Pers. (einschl. Stadtführung, Kaffee und Kuchen) - Kalkar & Nijmwegen 40 € p.Pers. (einschl. Stadtführung, Kaffee und Kuchen) - Moselkern & Cochem 45 € p.Pers. (einschl. Planwagenfahrt, Weinprobe und Mittagessen) Eckpunkte für die Verhandlungen: -die angebotenen Fahrten dürfen nicht wesentlich teurer werden, -der Veranstalter übernimmt Planung, Organisation und Durchführung der Fahrten, -der personelle Aufwand der Stadt ist auf Kartenverkauf, Werbemaßnahmen und Bereitstellung der Busbegleiter beschränkt. 4. Finanzielle Auswirkungen a) finanzielle Auswirkung der Einrechnung der Personalkosten Ausgehend von je einer Tour "Stadt auf Reisen" und einer Tour "Seniorenschifffahrt" im Jahr 2011 ergeben sich - auf der Grundlage der für das Jahr 2010 ermittelten Teilnehmerzahlen - folgende Auswirkungen der Einrechnung der Personalkosten in den Fahrtenpreis: Stadt auf Reisen: Seniorenschifffahrt: Mehreinnahmen: Erwartete Teilnehmer: 500 x 12,50 € = 6.250,00 € Erwartete Teilnehmer: 150 x 12,50 € = 1.875,00 € 8.125,00 € b) finanzielle Auswirkung der Härtefallregelung Sind unter II. dargestellt. Anlage Übersicht Fahrtkosten der Städte- und Schiffsfahrten 1997 - 2010