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Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling; hier: Einlage eines Vermögensgegenstandes)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
113 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
11.01.11, 07:58
Aktualisiert
12.01.11, 07:16
Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
hier: Einlage eines Vermögensgegenstandes) Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
hier: Einlage eines Vermögensgegenstandes) Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
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hier: Einlage eines Vermögensgegenstandes)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 234/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen 41 Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kulturbetriebe der Stadt Wesseling; hier: Einlage eines Vermögensgegenstandes Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 41 28.09.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 234/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 28.09.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Hauptausschuss Betreff: Kulturbetriebe der Stadt Wesseling; hier: Einlage eines Vermögensgegenstandes Beschlussentwurf: Der in der Anlage zur Vorlage Nr. 234/2010 aufgeführte Vermögensgegenstand mit einem Buchwert zum 31.12.2009 von 7.733,23 € wird zum 01.01.2010 in das Betriebsvermögen des Sondervermögens „Kulturbetriebe der Stadt Wesseling“ eingelegt. Sachdarstellung: 1. Problem Im Zuge der Arbeiten zur Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wesseling und der darauf folgenden Jahresabschlüsse wurde festgestellt, dass einzelne Vermögensgegenstände entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung nicht sachgerecht dem Kernhaushalt bzw. den städtischen Sondervermögen zugeordnet sind. Dies gilt auch für die Kulturbetriebe der Stadt Wesseling. Die Beleuchtung des Krans am Rheinforum wurde zu Lasten des städtischen Haushalts erworben. 2. Lösung Da das Rheinforum und auch der Kran zum Anlagevermögen der Kulturbetriebe gehören, ist es geboten, auch die Kranbeleuchtung in das Sondervermögen einzulegen. Der Anschaffungswert der Beleuchtung beträgt gemäß dem als Anlage beigefügten Anlagennachweis 7.733,23 € Die Auswirkungen der Umgliederung des Vermögensgegenstands auf die Bilanz des Sondervermögens und auf die städtische Bilanz sind nachfolgend beschrieben. Dabei sind Abgänge im Minus dargestellt. Bilanz der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling Aktiva Passiva Sachanlagevermögen Eigenkapital - Kranbeleuchtung Rheinforum 7.733,23 € - Allgemeine Rücklage 7.733,23 € Summe Aktiva 7.733,23 € Summe Passiva 7.733,23 € Um den Wert des eingelegten Vermögensgegenstandes erhöht sich das Anlagevermögen, das Eigenkapital (Allgemeine Rücklage) und die Bilanzsumme des Sondervermögens. Bilanz der Stadt Wesseling Aktiva Passiva Sachanlagevermögen - Kranbeleuchtung Rheinforum -7.733,23 € Summe Sachanlagevermögen -7.733,23 € Finanzanlagen - Sondervermögen Kulturbetriebe 7.733,23 € Summe Finanzanlagen 7.733,23 € Um den Wert des in das Sondervermögen eingelegten Vermögensgegenstandes verringert sich das Sachanlagevermögen der Stadt. Entsprechend erhöht sich der Wert der städtischen Beteiligung am Sondervermögen, der bei den Finanzanlagen ausgewiesen ist. Es findet somit ein sog. Aktivtausch statt. Die Bilanzsumme und das Eigenkapital verändern sich nicht. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben.