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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/7, 2. Änderung "Auf dem Mühlenberg" hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
84 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
22.01.11, 06:38
Aktualisiert
22.01.11, 06:38
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/7, 2. Änderung "Auf dem Mühlenberg"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/7, 2. Änderung "Auf dem Mühlenberg"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/7, 2. Änderung "Auf dem Mühlenberg"
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 10/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 60 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bebauungsplan Nr. 1/7, 2. Änderung "Auf dem Mühlenberg" hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 60 - 11.01.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 10/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 11.01.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/7, 2. Änderung "Auf dem Mühlenberg" hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beschlussentwurf: Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 7 „Auf dem Mühlenberg“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 29.09.2010 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 7 „Auf dem Mühlenberg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 13.10.2010 ortsüblich bekannt gemacht worden. Wesentliches Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, das vom Ursprungsbebauungsplan aus dem Jahre 1972 deutlich abweichend realisierte Erschließungssystem der Straße Auf dem Mühlenberg planungsrechtlich an den heutigen Bestand anzupassen. Darüber hinaus sollen auch in anderen Bereichen des Plangebietes kleinere planerische Änderungen vorgenommen werden, um den Gebäudebestand unter Ermöglichung zeitgemäßer, angemessener Erweiterungsmöglichkeiten korrekt abzubilden und Planungssicherheit zu schaffen. Aufgrund der Lärmbelastung, der das Plangebiet durch die Nähe zur Autobahn A 555 und der Hauptverkehrsstraßen Mühlenweg und Hubertusstraße ausgesetzt ist, wurde in der Zwischenzeit ein Lärmgutachten von einem Fachbüro erarbeitet. Das Gutachten hat die Lärmsituation des Plangebietes analysiert und Lärmschutzmaßnahmen vorgeschlagen, mit deren Hilfe eine praktikable, planungsrechtskonforme Lösung der Immissionsproblematik möglich ist. Hinsichtlich des Inhaltes und der weiteren Festsetzungen der Planänderung wird auf den Entwurf des Bebauungsplanes und der zugehörigen Begründung verwiesen. 2. Lösung Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Vefahren nach § 13a BauGB durchgeführt, für das dieselben Verfahrensregelungen gelten wie für das Vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB. Im Gegensatz zum „Normalverfahren“ kann im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange abgesehen werden. Von dieser Beschleunigungsermächtigung wird im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 7, 2. Änderung Gebrauch gemacht, so dass als nächster Verfahrensschritt direkt die Offenlage (§ 3 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanentwurfes nebst Begründung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt wird. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Bebauungsplanänderung kann vom Fachbereich Stadtplanung mit vorhandenem Personal erarbeitet und betreut werden. Für das extern vergebene Lärmgutachten stehen Haushaltsmittel auf dem Produktsachkonto 51-511-00 5431400 zur Verfügung. Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes wird die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung der Straße Auf dem Mühlenberg und somit die Generierung von Einnahmen möglich. Anlagen Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 7 „Auf dem Mühlenberg“ Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 7 „Auf dem Mühlenberg“, verkleinert Entwurf der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 7 „Auf dem Mühlenberg“ Den Fraktionen wird je eine Planfassung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 7 im Maßstab 1:500 zur Verfügung gestellt.