Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Umbau des Knotenpunktes L 300 / Urfelder Straße / Rheinstraße im Rahmen des Schulwegsicherungskonzeptes Hier: Ergebnis des Abstimmungsgespräches mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
82 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
22.01.11, 06:38
Aktualisiert
22.01.11, 06:38
Mitteilungsvorlage (Umbau des Knotenpunktes L 300 / Urfelder Straße / Rheinstraße im Rahmen des Schulwegsicherungskonzeptes
Hier: Ergebnis des Abstimmungsgespräches mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK)) Mitteilungsvorlage (Umbau des Knotenpunktes L 300 / Urfelder Straße / Rheinstraße im Rahmen des Schulwegsicherungskonzeptes
Hier: Ergebnis des Abstimmungsgespräches mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK)) Mitteilungsvorlage (Umbau des Knotenpunktes L 300 / Urfelder Straße / Rheinstraße im Rahmen des Schulwegsicherungskonzeptes
Hier: Ergebnis des Abstimmungsgespräches mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK))

öffnen download melden Dateigröße: 82 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 278/2010 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung -66- -32- Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Umbau des Knotenpunktes L 300 / Urfelder Straße / Rheinstraße im Rahmen des Schulwegsicherungskonzeptes Hier: Ergebnis des Abstimmungsgespräches mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche -66- -32- 22.12.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 278/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Silke Rheinschmidt 22.12.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Umbau des Knotenpunktes L 300 / Urfelder Straße / Rheinstraße im Rahmen des Schulwegsicherungskonzeptes Hier: Ergebnis des Abstimmungsgespräches mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 7.7.2010 das Schulwegsicherungskonzept für die Neue Rheinschule in Wesseling-Urfeld beschlossen. Im Schulwegsicherungskonzept, welches das Büro Runge + Küchler erarbeitet hat, wurde der Kreuzungspunkt L300 / Urfelder Straße / Rheinstraße als Gefahrenpunkt für Schulkinder eingestuft und daher ein verkehrssicherer Umbau des Knotenpunktes empfohlen. Das Büro Runge + Küchler hat mehrere Varianten zum Umbau vorgeschlagen. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 7.7.2010 die Varianten C2 und C3 als Grundlage für weitere Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der HGK beschlossen. Weiterhin soll mit dem Landesbetrieb abgestimmt werden, ob als Interimslösung die Anlage eines Zebrastreifens über den Rechtsabbiegestreifen Rheinstraße – L300 möglich ist. Die Varianten C2 und C3 sehen beide eine kompaktere Kreuzungsgestaltung vor, wobei bei beiden Varianten der Rechtsabbiegefahrstreifen aus der Rheinstraße Richtung L300 in seiner heutigen Führung erhalten wird. Bei Variante C2 ist über die bestehende Rechtsabbiegespur ein Fußgängerüberweg vorgesehen, bei Variante C3 die Anlage einer Fußgängerfurt mit einer unabhängigen Signalisierung. Da sich der Bahnübergang direkt an der Kreuzung befindet, ist die Bahnübergangssicherung in die Lichtsignalanlage integriert (BÜSTRA-Anlage), wodurch jegliche Anpassung bzw. Änderung der Sicherungstechnik sehr aufwendig ist. Die Verwaltung hat am 18.11.2010 ein Abstimmungsgespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der HGK mit folgendem Ergebnis geführt: Die Variante C2 wird vom Landesbetrieb abgelehnt. Die Voraussetzungen für einen Zebrastreifen sind nach den Richtlinien nicht gegeben, da kein ausreichendes Sichtfeld vorhanden ist und außerhalb der Ortsdurchfahrt kein Zebrastreifen zulässig ist. Demzufolge ist auch die vorgeschlagene Interimslösung mit einem Fußgängerüberweg nach den Richtlinien nicht zulässig und kann deshalb von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Wesseling nicht angeordnet werden. Der Landesbetrieb Straßenbau bevorzugt die Variante C3, allerdings wird die Einbeziehung der vorgesehenen Signalanlage über den Rechtsabbiegestreifen in die bestehende BÜSTRA-Anlage befürwortet. Eine Bedarfsampel (unabhängig von der BÜSTRA-Anlage wie im Schulwegsicherungskonzept vorgeschlagen) wird abgelehnt. Bei einer Einbindung der Signalisierung muss nach Aussage der HGK jedoch die bestehende BÜSTRAAnlage komplett neu aufgebaut werden, da keine zusätzliche Signalgruppe in die bestehende Anlage einbezogen werden könne. Die bestehende BÜSTRA-Anlage ist aus dem Jahr 1978, die HGK machte jedoch deutlich, dass aus betrieblichen Gründen keine Erneuerung erforderlich bzw. geplant sei. Die Kosten alleine für eine Erneuerung der BÜSTRA-Anlage liegen nach Aussage der HGK bei ca. 500.000 EUR. Zusätzlich dazu kämen noch die weiteren Umbaukosten. Sowohl die HGK als auch der Landesbetrieb Straßenbau leiten aus ihrem Aufgabenbereich heraus keinen Bedarf für einen Umbau der Kreuzung ab und würden daher keine Kosten übernehmen, da aus ihrer Sicht die Stadt Wesseling der Veranlasser sei. Damit würden die Kosten für den Umbau vollständig bei der Stadt Wesseling verbleiben. Als Alternative, um auf eine Erneuerung der BÜSTRA-Anlage verzichten zu können, hat der Landesbetrieb Straßenbau den Rückbau der Rechtssabiegespur Rheinstraße - L300 vorgeschlagen, um den Knotenpunkt kompakter und für Fußgänger verkehrssicherer gestalten zu können. Aus Sicht des Landesbetriebes sei die Abbiegespur für die Leistungsfähigkeit der Kreuzung nicht notwendig. Ohne Erneuerung der BÜSTRA-Anlage würde ein Umbau kostengünstiger, wäre jedoch ebenfalls von der Stadt Wesseling zu finanzieren. Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz das Ergebnis des Gesprächs zur Kenntnis geben wird. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der Stadt Wesseling bei einem Umbau die Finanzierungslast obliegt. Bis zur Umsetzung einer verkehrssicheren Umgestaltung der Kreuzung wird der Schulbusbetrieb aufrechterhalten. Anlagen: - Kreuzung L300 / Urfelder Straße / Rheinstraße: Bestand - Umbauvarianten C2 und C3 - Protokoll des Abstimmungstermins mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der HGK am 18.11.2010