Daten
Kommune
Wesseling
Größe
82 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
22.01.11, 06:38
Aktualisiert
22.01.11, 06:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
278/2010
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
-66-
-32-
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Umbau des Knotenpunktes L 300 / Urfelder Straße / Rheinstraße im Rahmen des Schulwegsicherungskonzeptes
Hier: Ergebnis des Abstimmungsgespräches mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Häfen
und Güterverkehr Köln AG (HGK)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
-66-
-32-
22.12.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 278/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Silke Rheinschmidt
22.12.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Umbau des Knotenpunktes L 300 / Urfelder Straße / Rheinstraße im Rahmen des Schulwegsicherungskonzeptes
Hier: Ergebnis des Abstimmungsgespräches mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Häfen und
Güterverkehr Köln AG (HGK)
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 7.7.2010 das Schulwegsicherungskonzept für die Neue Rheinschule in Wesseling-Urfeld beschlossen.
Im Schulwegsicherungskonzept, welches das Büro Runge + Küchler erarbeitet hat, wurde der Kreuzungspunkt L300 / Urfelder Straße / Rheinstraße als Gefahrenpunkt für Schulkinder eingestuft und daher ein verkehrssicherer Umbau des Knotenpunktes empfohlen. Das Büro Runge + Küchler hat mehrere Varianten zum
Umbau vorgeschlagen. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 7.7.2010 die Varianten C2 und C3 als
Grundlage für weitere Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der HGK beschlossen. Weiterhin soll mit dem Landesbetrieb abgestimmt werden, ob als Interimslösung die Anlage eines Zebrastreifens
über den Rechtsabbiegestreifen Rheinstraße – L300 möglich ist.
Die Varianten C2 und C3 sehen beide eine kompaktere Kreuzungsgestaltung vor, wobei bei beiden Varianten
der Rechtsabbiegefahrstreifen aus der Rheinstraße Richtung L300 in seiner heutigen Führung erhalten wird.
Bei Variante C2 ist über die bestehende Rechtsabbiegespur ein Fußgängerüberweg vorgesehen, bei Variante C3 die Anlage einer Fußgängerfurt mit einer unabhängigen Signalisierung. Da sich der Bahnübergang
direkt an der Kreuzung befindet, ist die Bahnübergangssicherung in die Lichtsignalanlage integriert
(BÜSTRA-Anlage), wodurch jegliche Anpassung bzw. Änderung der Sicherungstechnik sehr aufwendig ist.
Die Verwaltung hat am 18.11.2010 ein Abstimmungsgespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und
der HGK mit folgendem Ergebnis geführt:
Die Variante C2 wird vom Landesbetrieb abgelehnt. Die Voraussetzungen für einen Zebrastreifen sind nach
den Richtlinien nicht gegeben, da kein ausreichendes Sichtfeld vorhanden ist und außerhalb der Ortsdurchfahrt kein Zebrastreifen zulässig ist. Demzufolge ist auch die vorgeschlagene Interimslösung mit einem Fußgängerüberweg nach den Richtlinien nicht zulässig und kann deshalb von der Straßenverkehrsbehörde der
Stadt Wesseling nicht angeordnet werden.
Der Landesbetrieb Straßenbau bevorzugt die Variante C3, allerdings wird die Einbeziehung der vorgesehenen Signalanlage über den Rechtsabbiegestreifen in die bestehende BÜSTRA-Anlage befürwortet. Eine Bedarfsampel (unabhängig von der BÜSTRA-Anlage wie im Schulwegsicherungskonzept vorgeschlagen) wird
abgelehnt.
Bei einer Einbindung der Signalisierung muss nach Aussage der HGK jedoch die bestehende BÜSTRAAnlage komplett neu aufgebaut werden, da keine zusätzliche Signalgruppe in die bestehende Anlage einbezogen werden könne. Die bestehende BÜSTRA-Anlage ist aus dem Jahr 1978, die HGK machte jedoch deutlich, dass aus betrieblichen Gründen keine Erneuerung erforderlich bzw. geplant sei.
Die Kosten alleine für eine Erneuerung der BÜSTRA-Anlage liegen nach Aussage der HGK bei ca. 500.000
EUR. Zusätzlich dazu kämen noch die weiteren Umbaukosten. Sowohl die HGK als auch der Landesbetrieb
Straßenbau leiten aus ihrem Aufgabenbereich heraus keinen Bedarf für einen Umbau der Kreuzung ab und
würden daher keine Kosten übernehmen, da aus ihrer Sicht die Stadt Wesseling der Veranlasser sei. Damit
würden die Kosten für den Umbau vollständig bei der Stadt Wesseling verbleiben.
Als Alternative, um auf eine Erneuerung der BÜSTRA-Anlage verzichten zu können, hat der Landesbetrieb
Straßenbau den Rückbau der Rechtssabiegespur Rheinstraße - L300 vorgeschlagen, um den Knotenpunkt
kompakter und für Fußgänger verkehrssicherer gestalten zu können. Aus Sicht des Landesbetriebes sei die
Abbiegespur für die Leistungsfähigkeit der Kreuzung nicht notwendig. Ohne Erneuerung der BÜSTRA-Anlage
würde ein Umbau kostengünstiger, wäre jedoch ebenfalls von der Stadt Wesseling zu finanzieren.
Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz das Ergebnis des Gesprächs zur Kenntnis geben wird.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der Stadt Wesseling bei einem Umbau die Finanzierungslast
obliegt. Bis zur Umsetzung einer verkehrssicheren Umgestaltung der Kreuzung wird der Schulbusbetrieb
aufrechterhalten.
Anlagen:
- Kreuzung L300 / Urfelder Straße / Rheinstraße: Bestand
- Umbauvarianten C2 und C3
- Protokoll des Abstimmungstermins mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der HGK am 18.11.2010