Daten
Kommune
Wesseling
Größe
24 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
22.01.11, 06:38
Aktualisiert
22.01.11, 06:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Dezernat III
61 – Stadtplanung
25.11.10
Rheinschmidt
02236 701-337
Abstimmung zum Umbau des Knotenpunktes L300/ Urfelder Straße/ Rheinstraße
am 18.11.2010 um 10:30 Uhr
Ort: Landesbetrieb Straßen NRW, RNL Ville-Eifel, Euskirchen
Teilnehmer:
Herr Sebastian, Landesbetrieb Straßen NRW, RNL Ville-Eifel, Abteilungsleiter
Herr Paffrath, Landesbetrieb Straßen NRW, RNL Ville-Eifel,
Herr Knopp, Landesbetrieb Straßen NRW, RNL Ville-Eifel
Herr Fuchs, Landesbetrieb Straßen NRW, RNL Ville-Eifel
Herr Rausch, Landesbetrieb Straßen NRW, RNL Ville-Eifel
Herr Eisbrüggen, Landesbetrieb Straßen NRW, RNL Ville-Eifel
Herr Holler, Landesbetrieb Straßen NRW, BS GE
Herr Diederich, HGK
Herr Suermann, HGK, N 16
Herr Hennes, HGK, N 16
Herr Schulze, Stadt Wesseling, Leiter Fachbereich 66/ Verkehrsflächen
Frau Schneider, Stadt Wesseling, Leiterin Fachbereich 61/ Stadtplanung
Frau Rheinschmidt, Stadt Wesseling, Fachbereich 61/ Stadtplanung
Nach der Begrüßung durch Herrn Sebastian (Landesbetrieb Straßen NRW) erläutert Frau
Schneider (Stadt Wesseling) den Hintergrund der Erstellung des Schulwegsicherungskonzeptes, welches im Juli 2010 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der
Stadt Wesseling beschlossen wurde. Der Großteil der Maßnahmen sei bereits umgesetzt
worden. Ein Gefahrenpunkt für Schulkinder bleibe die Kreuzung L300/ Urfelder Straße/
Rheinstraße, weshalb derzeit weiterhin ein Schulbus fahre. Die vom beauftragten Büro Runge + Küchler entwickelten Varianten C2 und C3 zum Umbau des Knotenpunktes wurden
vom Fachausschuss im Juli 2010 als Grundlage für die weiteren Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen NRW und der HGK beschlossen. Mit dem Landesbetrieb solle ebenfalls
abgestimmt werde, ob als Interimslösung die Anlage eines Fußgängerüberweges über den
Rechtsabbiegestreifen Rheinstraße – L300 möglich sei.
Herr Schulze (Stadt Wesseling) erläutert nochmals kurz die Problematik des bestehenden
Kreuzungspunktes und stellt dann die beiden Varianten C2 und C3 vor. Die Varianten unterscheiden sich dahingehend, dass über die bestehende Rechtsabbiegespur von der Rheinstraße Richtung L300 bei der Variante C2 ein Fußgängerüberweg sowie bei der Variante C3
die Anlage einer Fußgängerfurt mit einer unabhängigen Signalisierung vorgesehen seien.
Herr Paffrath (Landesbetrieb Straßen NRW) sieht die Variante C3 als Vorzugsvariante. Die
Variante C2 mit dem Fußgängerüberweg über die Rechtsabbiegerspur werde vom Landesbetrieb Straßen NRW abgelehnt, da die Voraussetzungen für einen Zebrastreifen nach den
Richtlinien nicht gegeben seien. So sei kein ausreichendes Sichtfeld vorhanden und außerhalb der Ortsdurchfahrt kein Zebrastreifen zulässig. Er betont, dass ein Zebrastreifen nur
eine Scheinsicherheit biete. Auch eine Interimslösung mit einem Fußgängerüberweg über
die Rechtsabbiegespur sei nach den Richtlinien nicht zulässig und könne deshalb auch von
der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Wesseling nicht angeordnet werden.
Die Variante C3 werde bevorzugt, allerdings müsse die vorgesehene Signalanlage über den
Rechtsabbiegestreifen in die BÜSTRA-Anlage mit einbezogen werden. Eine Bedarfsampel
werde vom Landesbetrieb abgelehnt, da dies zu langen Wartezeiten für Fußgänger Richtung
Urfelder Straße/ Waldsiedlung führe und damit auf wenig Akzeptanz stoßen werde.
Die Vertreter der HGK betonen, dass durch eine Einbindung der Signalisierung (über die
Rechtsabbiegespur) die BÜSTRA-Anlage komplett neu aufgebaut werden müsse, da eine
zusätzliche Signalgruppe die Erneuerung der Anlage erforderlich mache. Die BÜSTRAAnlage sei von 1978, die HGK plane jedoch keine Erneuerung der Anlage in absehbarer
Zeit. Die Kosten für die Erneuerung der BÜSTRA-Anlage könnten momentan nur grob geschätzt werden, dürften jedoch bei mindestens 500.000 EUR liegen.
Was die Kostenübernahme betrifft, betonen die Vertreter der HGK, dass sie keinen Vorteil
bzw. Sicherheitsgewinn durch die Maßnahme sehen und ihrer Meinung nach somit eine einseitige Veranlassung durch die Stadt Wesseling bestehe.
Herr Holler (Landesbetrieb Straßen NRW) betont, dass das Eisenbahnkreuzungsgesetz
gem. § 13 kein Verursacherprinzip kenne, sondern allein nach dem Sicherheitsgewinn beurteile. Falls ein Sicherheitsgewinn für die HGK durch den Umbau vorhanden sei, sei auch die
HGK finanziell mit im Boot.
Herr Sebastian (Landesbetrieb Straßen NRW) betont, dass der Landesbetrieb ebenfalls aus
verkehrstechnischen Gründen keinen Bedarf sehe, einen Umbau vorzunehmen. Der Veranlasser sei die Stadt Wesseling.
Auf Nachfragen erklärt Herr Fuchs (Landesbetrieb Straßen NRW), dass der Knotenpunkt
nicht in die Planfeststellung zum Ausbau der L300 (Entwässerungssanierung im Bereich des
Wasserwerkes Urfeld, Anbau eines kombinierten Rad-/Gehweges) mit einbezogen wurde,
sondern die Planfeststellung kurz vor der Kreuzung ende.
Es werden weitere Möglichkeiten zum Umbau des Knotenpunktes vorgeschlagen, wie den
Rückbau der Rechtsabbiegespur aus Urfeld kommend. Herr Paffrath (Landesbetrieb Straßen
NRW) unterstreicht, dass der Umbau der Kreuzung sinnvoller erfolgen könne, wenn auf die
Rechtsabbiegespur verzichtet werde, da diese für die Leistungsfähigkeit der Kreuzung nicht
notwendig sei. Laut HGK könnte dann auch auf die Erneuerung der BÜSTRA-Anlage verzichtet werden, falls keine neue Signalgruppe hinzukomme. Ohne Erneuerung der BÜSTRAAnlage würde ein Umbau erheblich billiger.
Die Vertreter der Stadt Wesseling betonen, dass das Büro Runge + Küchler im Rahmen des
Schulwegsicherungskonzeptes schon eine Variante C1 zum Umbau der Kreuzung unter
Wegfall der Rechtsabbiegespur vorgeschlagen habe, diese Variante jedoch vom zuständigen Fachausschuss der Stadt Wesseling abgelehnt wurde. Entsprechend der Beschlusslage
sollen nur die Varianten C2 und C3 (Erhalt der Rechtsabbiegespur) mit den beteiligten Behörden weiter abgestimmt werden, so dass wenig Chancen gesehen werden, für den Wegfall
der Rechtsabbiegespur eine politische Mehrheit zu bekommen.
Herr Sebastian (Landesbetrieb Straßen NRW) fasst zusammen, dass der Umbau in jeden
Falle mit einem hohen Aufwand für die Stadt Wesseling verbunden sei, da weder der Landesbetrieb Straßen NRW noch die HGK Bedarf für den Knotenpunktumbau aus ihrem Aufgabenbereich ableiten.
Die Vertreter der Stadt Wesseling werden das Ergebnis des Abstimmungsgespräches dem
zuständigen Fachausschuss mitteilen.
Gez. Silke Rheinschmidt