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Beschlussvorlage GB (Einrichtung von 3,5 zusätzlichen Stellen in der Abteilung Jugend und Familie)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
24.11.2010
Erstellt
10.11.10, 04:21
Aktualisiert
10.11.10, 04:21
Beschlussvorlage GB (Einrichtung von 3,5 zusätzlichen Stellen in der Abteilung Jugend und Familie) Beschlussvorlage GB (Einrichtung von 3,5 zusätzlichen Stellen in der Abteilung Jugend und Familie) Beschlussvorlage GB (Einrichtung von 3,5 zusätzlichen Stellen in der Abteilung Jugend und Familie)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 127/2010 04.11.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 18.11.2010 Kreisausschuss 24.11.2010 Einrichtung von 3,5 zusätzlichen Stellen in der Abteilung Jugend und Familie Sachbearbeiter/in: Frau Schneidereit Tel.: 02251 - 15 309 Abt.: 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. I. V. Steffens Kreiskämmerer Haushaltsmittel werden im Haushalt 2011/2012 eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss beschließt die Einrichtung von 3,5 zusätzlichen Stellen in der Abteilung Jugend und Familie (3 Stellen im Allgemeinen Sozialen Dienst, 0,5 Stelle in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe). Die Stellen sollen nach Inkrafttreten des Haushalts 2011/2012, voraussichtlich zum 01.07.2011, besetzt werden. -2Begründung: Wie im Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 07.10.2010 (Info 39/2010) erläutert, sind nach internen Berechnungen und entsprechender Überprüfung durch die Abt. 10 3 zusätzliche Stellen im ASD und 0,5 Stelle in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe notwendig. Im Besonderen wird auf die zusätzlichen Aufgabenstellungen und die damit verbundene Arbeitsverdichtung hingewiesen. Die gestiegenen Fallzahlen und damit erhöhte Arbeitsbelastung wurden im Jugendhilfeausschuss diskutiert und erläutert. Die Notwendigkeit der Personalanpassung wurde von allen Fraktionen gesehen und die entsprechende Beschlussempfehlung ausgesprochen. In der v.g. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Info 39/2010) wurde die Situation im ASD wie folgt dargestellt: Zum 01.01.2008 wurden nach interner Berechnung auf Grundlage der Fallzahlen des Jahres 2006 drei Vollzeitstellen zusätzlich besetzt. Im Rahmen des Projektes zur Unterstützung der Familienzentren sowie zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen wurde der ASD zum 01.07.2009 für zunächst 2 Jahre (01.07.2011) zeitlich befristet verstärkt, um die fallunabhängige Kooperation mit den Kindertagesstätten im Kreis Euskirchen (1 Stelle) sowie im Stadtgebiet Euskirchen die Begrüßungsbesuche durchführen zu können (0,5 Stelle). Seit 2006 hat es folgende Fallzahlenentwicklung bei den Kernaufgaben des ASD gegeben, die entsprechende Auswirkungen auf den Personalbedarf haben: Hilfearten Erziehungsbeistandschaften Sozialpäd. Familienhilfe Tagesgruppe Vollzeitpflege Heimerziehung Hilfen für junge Volljährige Inobhutnahmen Familiengerichtshilfe 2006 72 166 60 199 153 84 97 276 2009 68 283 41 230 161 94 148 301 Saldo -4 117 -19 31 8 10 51 25 in % -5,6 70,5 -31,7 15,6 5,2 11,9 52,6 9,1 Insbesondere die Fallzahlentwicklung im Rahmen der Inobhutnahme von über 50% bedeutet einen erheblichen personellen Mehrbedarf, da die Situation in der Regel mit zwei Kolleginnen bzw. Kollegen vor Ort überprüft werden muss. Dieses Vorgehen ist gem. § 8a SGB VIII gesetzlich vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass andere Arbeitsabläufe häufig unterbrochen werden müssen, um ad hoc Gefährdungssituationen eigenverantwortlich einzuschätzen. Hinzu kommt, dass die Öffentlichkeit in erheblich stärkerer Weise sensibiliert ist als in früheren Zeiten. Dies lässt sich auch in der Polizeistatistik ablesen: während die Tötungsdelikte an Schutzbefohlenen abnehmen, steigt die Anzahl der angezeigten Misshandlungsdelikte. Der Fallanstieg insgesamt bei den Hilfen zur Erziehung (HzE) bedeutet einen erheblichen Mehrbedarf bei der Steuerung der - häufig kostenintensiven - Fälle. Mindestens alle 6 Monate findet ein Hilfeplangespräch (HPG) statt. Es ist mit einem weiteren Fallanstieg bzw. einer längeren Verweildauer bei den Hilfen für junge Volljährige zu rechnen, da vermehrt dem Personenkreis der "seelisch behinderten Menschen" diese Hilfe zu gewähren ist, nach gerichtlichen Entscheidungen auch teilweise über das 21. Lebensjahr hinaus. Über die Fallzahlenentwicklung ist im Jugendhilfeausschuss fortlaufend berichtet worden (mündl. Bericht 28.08.2008, Info 238/2009, Info 251/2009, mündlicher Bericht im nichtöffentlichen Teil 22.03.2010, Info 31/2010). Es ist ein weiterer Fallanstieg in der ersten Hälfte dieses Jahres zu erkennen, der bei der Berechnung des Personalbedarfs nicht berücksichtigt worden ist. -3Der Personalbedarf wurde im Rahmen einer internen Organisationsuntersuchung durch die Abt. 10 überprüft. Demnach kommt die Abt. 10 zu dem Ergebnis, dass der ASD 3 Vollzeitstellen zur Aufgabenwahrnehmung benötigt. Neben dem durch Fallzahlen bedingten Personalbedarf gibt es auch zusätzliche Aufgaben, die bisher nicht berücksichtigt worden sind. Über die gestiegenen Anforderungen durch die Neuregelungen des Familiengerichtsgesetzes (FamFG) und der Verordnung zur Datenmeldung bezüglich der Teilnahme an U-Untersuchung wurde im Jugendhilfeausschuss am 03.09.2009 berichtet. š Das FamFG verpflichtet die Jugendämter, innerhalb von 4 Wochen Beratung anzubieten und daraus resultierende Sachverhalte in einen in dieser Zeit verbindlich einzuberaumenden Gerichtstermin einzubringen. Dieses enge Zeitfenster bindet ebenfalls personelle Ressourcen. Die Auswirkungen auf die jüngst vom Bundesverfassungsgericht erheblich verbesserte Rechtposition nichtehelicher Väter bleiben abzuwarten. Eine Vielzahl von Anfragen betroffener Elternteile lässt aber erwarten, dass auch in diesem Bereich Fallsteigerungen kommen. š Im Rahmen der "UTeilnahmeDatVO" sind die Jugendämter von der Landesregierung verpflichtet worden, sehr zeitnah zu überprüfen, weshalb Eltern die sog. U-Untersuchungen bei ihren Kindern nicht durchgeführt haben. Seit dem 01.09.2009 ist der ASD in 460 Fällen aktiv geworden. Neben der hohen Fallzahl ist zu berücksichtigen, dass bei diesen Fällen sehr zügig gehandelt werden muss, da die U-Untersuchungen nur in einem engen Zeitfenster nachzuholen sind. Des Weiteren ist nach dieser Verordnung zu überprüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte. Mit Erlass des Innenministeriums sowie des MAGS des Landes NRW vom 13.01.2010 wird das Jugendamt zusätzlich an Fallkonferenzen bezüglich unter Führungsaufsicht stehender rückfallgefährdeter Sexualstraftäter beteiligt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)