Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
24.11.2010
Erstellt
10.11.10, 04:21
Aktualisiert
10.11.10, 04:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 127/2010
04.11.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
18.11.2010
Kreisausschuss
24.11.2010
Einrichtung von 3,5 zusätzlichen Stellen in der Abteilung Jugend und Familie
Sachbearbeiter/in: Frau Schneidereit
Tel.: 02251 - 15 309
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
I. V.
Steffens
Kreiskämmerer
Haushaltsmittel werden im Haushalt 2011/2012 eingeplant.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss beschließt die Einrichtung von 3,5 zusätzlichen Stellen in der Abteilung Jugend
und Familie (3 Stellen im Allgemeinen Sozialen Dienst, 0,5 Stelle in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe).
Die Stellen sollen nach Inkrafttreten des Haushalts 2011/2012, voraussichtlich zum 01.07.2011,
besetzt werden.
-2Begründung:
Wie im Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 07.10.2010 (Info 39/2010) erläutert, sind nach
internen Berechnungen und entsprechender Überprüfung durch die Abt. 10
3 zusätzliche Stellen im ASD und 0,5 Stelle in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe notwendig. Im
Besonderen wird auf die zusätzlichen Aufgabenstellungen und die damit verbundene
Arbeitsverdichtung hingewiesen. Die gestiegenen Fallzahlen und damit erhöhte Arbeitsbelastung
wurden im Jugendhilfeausschuss diskutiert und erläutert. Die Notwendigkeit der Personalanpassung
wurde von allen Fraktionen gesehen und die entsprechende Beschlussempfehlung ausgesprochen.
In der v.g. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Info 39/2010) wurde die Situation im ASD wie folgt
dargestellt:
Zum 01.01.2008 wurden nach interner Berechnung auf Grundlage der Fallzahlen des Jahres 2006
drei Vollzeitstellen zusätzlich besetzt. Im Rahmen des Projektes zur Unterstützung der
Familienzentren sowie zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen wurde der
ASD zum 01.07.2009 für zunächst 2 Jahre (01.07.2011) zeitlich befristet verstärkt, um die
fallunabhängige Kooperation mit den Kindertagesstätten im Kreis Euskirchen (1 Stelle) sowie im
Stadtgebiet Euskirchen die Begrüßungsbesuche durchführen zu können (0,5 Stelle).
Seit 2006 hat es folgende Fallzahlenentwicklung bei den Kernaufgaben des ASD gegeben, die
entsprechende Auswirkungen auf den Personalbedarf haben:
Hilfearten
Erziehungsbeistandschaften
Sozialpäd. Familienhilfe
Tagesgruppe
Vollzeitpflege
Heimerziehung
Hilfen für junge Volljährige
Inobhutnahmen
Familiengerichtshilfe
2006
72
166
60
199
153
84
97
276
2009
68
283
41
230
161
94
148
301
Saldo
-4
117
-19
31
8
10
51
25
in %
-5,6
70,5
-31,7
15,6
5,2
11,9
52,6
9,1
Insbesondere die Fallzahlentwicklung im Rahmen der Inobhutnahme von über 50% bedeutet einen
erheblichen personellen Mehrbedarf, da die Situation in der Regel mit zwei Kolleginnen bzw. Kollegen
vor Ort überprüft werden muss. Dieses Vorgehen ist gem. § 8a SGB VIII gesetzlich vorgeschrieben.
Dies bedeutet, dass andere Arbeitsabläufe häufig unterbrochen werden müssen, um ad hoc
Gefährdungssituationen eigenverantwortlich einzuschätzen.
Hinzu kommt, dass die Öffentlichkeit in erheblich stärkerer Weise sensibiliert ist als in früheren
Zeiten. Dies lässt sich auch in der Polizeistatistik ablesen: während die Tötungsdelikte an
Schutzbefohlenen abnehmen, steigt die Anzahl der angezeigten Misshandlungsdelikte.
Der Fallanstieg insgesamt bei den Hilfen zur Erziehung (HzE) bedeutet einen erheblichen Mehrbedarf
bei der Steuerung der - häufig kostenintensiven - Fälle. Mindestens alle 6 Monate findet ein
Hilfeplangespräch (HPG) statt. Es ist mit einem weiteren Fallanstieg bzw. einer längeren
Verweildauer bei den Hilfen für junge Volljährige zu rechnen, da vermehrt dem Personenkreis der
"seelisch behinderten Menschen" diese Hilfe zu gewähren ist, nach gerichtlichen Entscheidungen
auch teilweise über das 21. Lebensjahr hinaus.
Über die Fallzahlenentwicklung ist im Jugendhilfeausschuss fortlaufend berichtet worden (mündl.
Bericht 28.08.2008, Info 238/2009, Info 251/2009, mündlicher Bericht im nichtöffentlichen Teil
22.03.2010, Info 31/2010). Es ist ein weiterer Fallanstieg in der ersten Hälfte dieses Jahres zu
erkennen, der bei der Berechnung des Personalbedarfs nicht berücksichtigt worden ist.
-3Der Personalbedarf wurde im Rahmen einer internen Organisationsuntersuchung durch die Abt. 10
überprüft. Demnach kommt die Abt. 10 zu dem Ergebnis, dass der ASD 3 Vollzeitstellen zur
Aufgabenwahrnehmung benötigt.
Neben dem durch Fallzahlen bedingten Personalbedarf gibt es auch zusätzliche Aufgaben, die bisher
nicht berücksichtigt worden sind.
Über die gestiegenen Anforderungen durch die Neuregelungen des Familiengerichtsgesetzes
(FamFG) und der Verordnung zur Datenmeldung bezüglich der Teilnahme an U-Untersuchung wurde
im Jugendhilfeausschuss am 03.09.2009 berichtet.
Das FamFG verpflichtet die Jugendämter, innerhalb von 4 Wochen Beratung anzubieten und
daraus resultierende Sachverhalte in einen in dieser Zeit verbindlich einzuberaumenden
Gerichtstermin einzubringen. Dieses enge Zeitfenster bindet ebenfalls personelle Ressourcen. Die
Auswirkungen auf die jüngst vom Bundesverfassungsgericht erheblich verbesserte Rechtposition
nichtehelicher Väter bleiben abzuwarten. Eine Vielzahl von Anfragen betroffener Elternteile lässt
aber erwarten, dass auch in diesem Bereich Fallsteigerungen kommen.
Im Rahmen der "UTeilnahmeDatVO" sind die Jugendämter von der Landesregierung verpflichtet
worden, sehr zeitnah zu überprüfen, weshalb Eltern die sog. U-Untersuchungen bei ihren Kindern
nicht durchgeführt haben. Seit dem 01.09.2009 ist der ASD in 460 Fällen aktiv geworden. Neben
der hohen Fallzahl ist zu berücksichtigen, dass bei diesen Fällen sehr zügig gehandelt werden
muss, da die U-Untersuchungen nur in einem engen Zeitfenster nachzuholen sind. Des Weiteren
ist nach dieser Verordnung zu überprüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte.
Mit Erlass des Innenministeriums sowie des MAGS des Landes NRW vom 13.01.2010 wird das
Jugendamt zusätzlich an Fallkonferenzen bezüglich unter Führungsaufsicht stehender
rückfallgefährdeter Sexualstraftäter beteiligt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)