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Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
251 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW)) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW)) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW))

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-56/2014 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: 10 32 /2 öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.09.2014 Betreff: Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg wählt folgende Personen in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen: 1.Mitglieder 1. (gem. § 113 II 2 GO NW) Bürgermeister / oder vorgeschlagene/r Bedienstete/r 2. 3. 4. 5. stellv. Mitglieder (gem. § 113 II 2 GO NW) Frau/Herrn STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Stadt Bedburg ist ordentliches Mitglied des Städte- und Gemeindebundes NordrheinWestfalen (StGB NRW). Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes NW stellen ordentliche Mitglieder mit einer Einwohnerzahl bis zu 10.000 drei Vertreter und für jede weitere angefangene 10.000 Einwohner einen zusätzlichen Vertreter. Die Vertreter sind vom Rat zu wählen. Für die Berechnung der Einwohnerzahl ist die der letzten Beitragsberechnung zugrunde gelegte Einwohnerzahl maßgebend. Diese betrug 22.930 Einwohner. Danach stellt die Stadt Bedburg fünf Vertreter für die Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist. Soweit weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 Gemeindeordnung NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, richtet sich das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 Gemeindeordnung NRW. Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht. Der Sitz des Bürgermeisters ist – wie im übrigen auch derjenige des von ihm vorgeschlagenen Bediensteten – nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen, da er kraft Gesetz allein und ausschließlich aufgrund seiner Funktion die Interessen der Gemeinde in anderen Unternehmen und Einrichtungen wahren soll. Sofern also z. B. fünf Sitze durch die Gemeinde zu besetzen sind, findet das Zuteilverfahren nach Hare/Niemeyer nur auf vier Sitze Anwendung. § 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt: (3) Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Beschlussvorlage WP9-56/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 In der abgelaufenen Wahlperiode waren zuletzt folgende Personen Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindesbundes NRW vertreten: Mitglieder: in der Stellv. Mitglieder*): gem. § 113 II 2 GO NRW: 1. Stadtkämmerer Herbert Baum Allg. Vertreterin des Bürgermeisters Sibille Brabender-Lipej gem. Vorschlag der CDU-Fraktion: 2. 3. Heinrich Heer Christian Eckl Herbert Förster Emma Will gem. Vorschlag der SPD-Fraktion: 4. Heike Steinhäuser Peter Josef Drexler gem. Vorschlag der FWG-Fraktion: 5. Leonhard Köhlen, Markus Giesen *persönliche/r Stellvertreter/in des jeweils nebenstehenden Mitgliedes Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 13.08.2014 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Leiterin Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-56/2014 Seite 3