Daten
Kommune
Bedburg
Größe
251 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-56/2014
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 32 /2
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.09.2014
Betreff:
Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern in die Mitgliederversammlung des Städte- und
Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg wählt folgende Personen in die Mitgliederversammlung des
Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen:
1.Mitglieder
1.
(gem. § 113 II 2 GO NW)
Bürgermeister /
oder vorgeschlagene/r Bedienstete/r
2.
3.
4.
5.
stellv. Mitglieder
(gem. § 113 II 2 GO NW)
Frau/Herrn
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Stadt Bedburg ist ordentliches Mitglied des Städte- und Gemeindebundes NordrheinWestfalen (StGB NRW).
Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes NW stellen ordentliche
Mitglieder mit einer Einwohnerzahl bis zu 10.000 drei Vertreter und für jede weitere
angefangene 10.000 Einwohner einen zusätzlichen Vertreter. Die Vertreter sind vom
Rat zu wählen.
Für die Berechnung der Einwohnerzahl ist die der letzten Beitragsberechnung zugrunde
gelegte Einwohnerzahl maßgebend. Diese betrug 22.930 Einwohner. Danach stellt die
Stadt Bedburg fünf Vertreter für die Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen
Städte- und Gemeindebundes.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in
Beiräten,
Ausschüssen,
Gesellschafterversammlungen,
Aufsichtsräten
oder
entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an
denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist.
Soweit weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm
vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des
§ 113
Gemeindeordnung NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, richtet sich das Wahlverfahren
nach § 50 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 Gemeindeordnung NRW. Der Bürgermeister hat
hierbei Stimmrecht.
Der Sitz des Bürgermeisters ist – wie im übrigen auch derjenige des von ihm
vorgeschlagenen Bediensteten – nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen, da er
kraft Gesetz allein und ausschließlich aufgrund seiner Funktion die Interessen der
Gemeinde in anderen Unternehmen und Einrichtungen wahren soll. Sofern also z. B. fünf
Sitze durch die Gemeinde zu besetzen sind, findet das Zuteilverfahren nach
Hare/Niemeyer nur auf vier Sitze Anwendung.
§ 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt:
(3) Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen
einheitlichen
Wahlvorschlag
geeinigt,
ist
der
einstimmige
Beschluss der
Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein
einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der
Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf
die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen
zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn
ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der
höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Beschlussvorlage WP9-56/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
In der abgelaufenen Wahlperiode waren zuletzt folgende Personen
Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindesbundes NRW vertreten:
Mitglieder:
in
der
Stellv. Mitglieder*):
gem. § 113 II 2 GO NRW:
1.
Stadtkämmerer
Herbert Baum
Allg. Vertreterin des Bürgermeisters
Sibille Brabender-Lipej
gem. Vorschlag der CDU-Fraktion:
2.
3.
Heinrich Heer
Christian Eckl
Herbert Förster
Emma Will
gem. Vorschlag der SPD-Fraktion:
4.
Heike Steinhäuser
Peter Josef Drexler
gem. Vorschlag der FWG-Fraktion:
5.
Leonhard Köhlen,
Markus Giesen
*persönliche/r Stellvertreter/in des jeweils nebenstehenden Mitgliedes
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 13.08.2014
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-56/2014
Seite 3