Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bildung eines Abschnittes gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19.12.2003 hier: Straße „Kirchweg“ – Flurstück 471, Flur 2 der Gemarkung Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
15.03.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Bildung eines Abschnittes gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19.12.2003
hier: Straße „Kirchweg“ – Flurstück 471, Flur 2 der Gemarkung Leopoldshöhe)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 34/2007 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 5. Februar 2007 Bildung eines Abschnittes gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19.12.2003 hier: Straße „Kirchweg“ – Flurstück 471, Flur 2 der Gemarkung Leopoldshöhe Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 21.02.2007 Haupt- und Finanzausschuss 08.03.2007 Rat 15.03.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Der in dem beigefügten Sanierungsplan „Ortskern Leopoldshöhe“ kenntlich gemachte Bereich soll beginnend ab der zweiten Jahreshälfte 2007 saniert werden. Da für die Baumaßnahme verschiedene Zeitpläne vorgesehen sind, ist es erforderlich, die Straßenzüge in Abschnitte zu unterteilen. Zur beitragsrechtlichen Abwicklung dieser Baumaßnahme sieht § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe daher die Bildung eines „ Abschnittes“ vor. Um nach Baubeginn zeitnah die Erschließungsbeitragsabrechnung durchführen zu können, wird seitens der Verwaltung folgende Beschlussfassung empfohlen: Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr empfiehlt dem Rat, für die Abrechnung der Erschließungsbeiträge die Straße „Kirchweg“ – Flurstück 471, Flur 2 der Gemarkung Leopoldshöhe – als Abschnitt gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19.12.2003 zu beschließen. Schemmel