Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
24.02.11, 04:05
Aktualisiert
24.02.11, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 145/2011
10.02.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
28.02.2011
Kreisausschuss
23.03.2011
Kreistag
12.04.2011
Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs für die Schüler/-innen des Berufskollegs Eifel in
Kall mit Wohnsitz im Höhengebiet Bad Münstereifel
Sachbearbeiter: Herr Ney
Tel.: 15 5 31
Abt.: 40
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel sind im Haushaltsplan 2011 bei Produkt 231 02, Zeile 28 bereitzustellen.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag lehnt die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs für Schüler/innen des Berufskollegs
Kall mit Wohnsitz im Höhengebiet Bad Münstereifel ab.
Begründung:
-2I. Allgemeines
Mit Schreiben vom 18.01.2011 (Anlage) weist der Bürgermeister der Stadt Bad Münstereifel
darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler aus dem Höhengebiet BAM aufgrund des derzeit
geltenden Fahrplans des öffentlichen Personennahverkehrs nicht über die Möglichkeit verfügen, mittels öffentlichem Linienverkehr einschließlich der Nutzung des Taxi-Busses das Berufskolleg Eifel zur ersten Unterrichtsstunde zeitgerecht zu erreichen. Der Bus aus dem Höhengebiet kommt erst dann am Bahnhof in Bad Münstereifel an (6:41 Uhr), wenn der Bus
Bad Münstereifel in Richtung Kall bereits verlassen hat (6:33 Uhr). Mit Hinweis auf die Schulträgerschaft des Kreises hinsichtlich des Berufskollegs Eifel erwartet der Bürgermeister eine
Problemlösung durch den Kreis Euskirchen.
Die vorbeschriebene Situation (zeitgerechte Ankunft zur ersten Unterrichtsstunde) ist zutreffend. Bei
Nutzung des ÖPNV über Euskirchen stellt sich die Situation wie folgt dar (Fahrt nach Euskirchen ist
unproblematisch):
Euskirchen ab
7:30 Uhr
Kall an
7:52 Uhr
aber: Unterrichtsbeginn 7:45 Uhr
II. Rechtslage
Der Kreis Euskirchen hat als Träger des Berufskollegs Eifel die notwendigen Schülerfahrkosten zu tragen. Die Übernahme der notwendigen Schülerfahrkosten könnte durch die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs erfolgen. Notwendige Schülerfahrkosten sind allerdings
ausschließlich Fahrten zur nächstgelegenen Schule. Nächstgelegene Schule ist die Schule,
die mit dem geringsten Aufwand an Kosten erreicht werden kann […].
Für Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Bad Münstereifel ist in der Regel das
Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen nächstgelegene Schule: Zeitgerechte Verbindungen mittels ÖPNV stehen zur Verfügung, und dem Schulträger entstehen infolge der Nutzung
des Schülertickets keine zusätzlichen Kosten (der Kreis hat für die Berufskollegs und die
Don-Bosco-Schule das Schülerticket als wirtschaftlichste Beförderungsart festgelegt).
Nur für einige wenige Bildungsgänge, die ausschließlich am Berufskolleg Eifel geführt werden, ist das Berufskolleg Eifel für Schüler/innen aus dem Stadtgebiet BAM nächstgelegene
Schule, z. B. Dreijährige Berufsfachschule mit gymnasialer Oberstufe und die Bildungsgänge
im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft.
In diesem Zusammenhang wird noch darauf hingewiesen, dass dem Schulträger keine Beförderungspflicht obliegt. Zudem widerspräche es den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung, wenn ein Schülerspezialverkehr zu einer Schule eingerichtet würde, die nicht
nächstgelegene Schule ist.
Zurzeit erfolgt die Übernahme der notwendigen Schülerfahrkosten, d. h. wenn das Berufskolleg Eifel tatsächlich die nächstgelegene Schule ist, durch die Gewährung einer gesetzlich
vorgegebenen Wegstreckenentschädigung. Damit hat der Kreis seine gesetzliche Verpflichtung als Schulträger zur Übernahme der notwendigen Schülerfahrkosten erfüllt.
Im Schuljahr 2009/2010 haben von fünf berechtigten Schülern nur drei Schüler einen Antrag
gestellt. Die gewährte Wegstreckenentschädigung betrug insgesamt 655,21 €. Im laufenden
Schuljahr 2010/2011wurde noch kein Antrag gestellt.
III. Bedarfsermittlung
Zur Prüfung des Bedarfs für die Einrichtung einer zusätzlichen Linie wurden die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen mit Wohnsitz in den Ortsteilen Wald, Houverath, Soller,
Schönau, Hummerzheim, Scheuren, Houverath, Eicherscheid und Esch angeschrieben und
um Auskunft gebeten, ob im Falle der Einrichtung einer entsprechenden Linie diese auch in
Anspruch genommen würde. Die Umfrage führte zu folgendem Ergebnis:
-3-
Inanspruchnahme
Bus ja
nächstgelegene Schule in
Euskirchen
Kall
2
4
Bus nein
1
0
keine Antwort
2
1
insgesamt
5
5
Die RVK hat auf der Grundlage dieses Ergebnisses einen Fahrplanentwurf sowie eine Kostenkalkulation erstellt. Die Kosten belaufen sich auf 55 Euro netto pro Einsatztag. Bei rd. 190 Schultagen entspricht dies Kosten in Höhe von 10.450 Euro netto (= rd. 12.500 € inkl. MWSt.). Hierbei werden zwei
Kleinbusse zur Beförderung der Schüler eingesetzt. Dies entspricht Mehrkosten i. H. v. rd. 12.000
€/Jahr.
Scheuren
Limbacher Str.
Hummerzheim
Esch Abzw.
Ahrstr.
BAM Bhf.
ein Fahrzeug
05:45
05:50
06:07
06:15
06:20
06:30
zwei Fahrzeuge
06:00
06:05
06:07
06:15
06:20
06:30
06:30
Im Rahmen der Schülerbeförderung ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar,
wenn der Schüler überwiegend vor 6:00 Uhr das Elternhaus verlassen muss. Beim Einsatz nur eines
Busses ist die früheste Abfahrzeit jedoch bereits um 5:45 Uhr. Deshalb müssen zwei Fahrzeuge eingesetzt werden.
Es ist zu bedenken, dass die Wohnsitze der Schüler und die Anzahl der betroffenen Schüler sich jährlich ändern können. Folglich können sich auch die Kosten für die Linie/n ändern.
IV. Organisatorische Fragen
Eine entsprechende Fahrplanänderung wurde seitens des Verkehrsträgers (RVK) mit folgendem Ergebnis geprüft: Eine spätere Abfahrt der Linie 821 ab Bad Münstereifel ist aus betrieblichen Gründen
(Anbindung der Linie 821 an die Bahn und spätere Verknüpfung der Linie 821 mit Linien im Schülerverkehr Schleiden) nicht möglich.
Alternativ wurde die Einrichtung einer zusätzlichen Fahrt der Schülerbuslinie 670 untersucht. Wegen
der prognostizierten Zusatzkosten in Höhe von rd. 20.000 € pro Jahr wurde diese Alternative verworfen.
Als weitere Alternative wurde der Einsatz von zwei Kleinbussen (wie vor beschrieben) geprüft. Diese
Alternative ist die kostengünstigere.
Im Zusammenhang mit der Frage, ob der Unterrichtsbeginn im Berufskolleg Eifel entsprechend verlegt werden kann, damit ein pünktliches Erreichen der Schule auch bei der Fahrt über Euskirchen
gewährleistet ist, wird darauf hingewiesen, dass zurzeit rd. 1.600 Schülerinnen und Schüler das BK
Eifel besuchen. Viele von ihnen sind auf den ÖPNV angewiesen. Das gilt auch für die Heimfahrt nach
Unterrichtsende. Eine generelle Änderung des Unterrichtsbeginns und der daraus resultierenden entsprechenden Verschiebung des Unterrichtsendes könnte zur Folge haben, dass wegen einigen Wenigen eine Vielzahl von Schülern und Schülerinnen keine oder schlechtere Verbindungen für die
Heimfahrt hätten. Deshalb schlägt die Schule vor, statt dessen im Einzelfall einen Antrag auf verspä-
-4fahrt hätten. Deshalb schlägt die Schule vor, statt dessen im Einzelfall einen Antrag auf verspäteten
Unterrichtsbeginn zu genehmigen, mit der Maßgabe, die Unterrichtsinhalte nachzuarbeiten.
V. Ergebnis
Aufgrund der rechtlichen Vorgaben (nur Übernahme der notwendigen Schülerfahrkosten) und dem
Ziel, freiwillige Ausgaben auf ein Mindestmaß zu beschränken, soll es bei dem bisherigen Verfahren
(Gewährung einer Wegstreckenentschädigung an die berechtigten Schüler/innen) verbleiben.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)