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Beschlussvorlage GB (Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs für die Schüler/-innen des Berufskollegs Eifel in Kall mit Wohnsitz im Höhengebiet Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
24.02.11, 04:05
Aktualisiert
24.02.11, 04:05
Beschlussvorlage GB (Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs für die Schüler/-innen des Berufskollegs Eifel in Kall mit Wohnsitz im Höhengebiet Bad Münstereifel) Beschlussvorlage GB (Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs für die Schüler/-innen des Berufskollegs Eifel in Kall mit Wohnsitz im Höhengebiet Bad Münstereifel) Beschlussvorlage GB (Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs für die Schüler/-innen des Berufskollegs Eifel in Kall mit Wohnsitz im Höhengebiet Bad Münstereifel) Beschlussvorlage GB (Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs für die Schüler/-innen des Berufskollegs Eifel in Kall mit Wohnsitz im Höhengebiet Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 145/2011 10.02.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 28.02.2011 Kreisausschuss 23.03.2011 Kreistag 12.04.2011 Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs für die Schüler/-innen des Berufskollegs Eifel in Kall mit Wohnsitz im Höhengebiet Bad Münstereifel Sachbearbeiter: Herr Ney Tel.: 15 5 31 Abt.: 40 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel sind im Haushaltsplan 2011 bei Produkt 231 02, Zeile 28 bereitzustellen. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag lehnt die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs für Schüler/innen des Berufskollegs Kall mit Wohnsitz im Höhengebiet Bad Münstereifel ab. Begründung: -2I. Allgemeines Mit Schreiben vom 18.01.2011 (Anlage) weist der Bürgermeister der Stadt Bad Münstereifel darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler aus dem Höhengebiet BAM aufgrund des derzeit geltenden Fahrplans des öffentlichen Personennahverkehrs nicht über die Möglichkeit verfügen, mittels öffentlichem Linienverkehr einschließlich der Nutzung des Taxi-Busses das Berufskolleg Eifel zur ersten Unterrichtsstunde zeitgerecht zu erreichen. Der Bus aus dem Höhengebiet kommt erst dann am Bahnhof in Bad Münstereifel an (6:41 Uhr), wenn der Bus Bad Münstereifel in Richtung Kall bereits verlassen hat (6:33 Uhr). Mit Hinweis auf die Schulträgerschaft des Kreises hinsichtlich des Berufskollegs Eifel erwartet der Bürgermeister eine Problemlösung durch den Kreis Euskirchen. Die vorbeschriebene Situation (zeitgerechte Ankunft zur ersten Unterrichtsstunde) ist zutreffend. Bei Nutzung des ÖPNV über Euskirchen stellt sich die Situation wie folgt dar (Fahrt nach Euskirchen ist unproblematisch): Euskirchen ab 7:30 Uhr Kall an 7:52 Uhr aber: Unterrichtsbeginn 7:45 Uhr II. Rechtslage Der Kreis Euskirchen hat als Träger des Berufskollegs Eifel die notwendigen Schülerfahrkosten zu tragen. Die Übernahme der notwendigen Schülerfahrkosten könnte durch die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs erfolgen. Notwendige Schülerfahrkosten sind allerdings ausschließlich Fahrten zur nächstgelegenen Schule. Nächstgelegene Schule ist die Schule, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten erreicht werden kann […]. Für Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Bad Münstereifel ist in der Regel das Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen nächstgelegene Schule: Zeitgerechte Verbindungen mittels ÖPNV stehen zur Verfügung, und dem Schulträger entstehen infolge der Nutzung des Schülertickets keine zusätzlichen Kosten (der Kreis hat für die Berufskollegs und die Don-Bosco-Schule das Schülerticket als wirtschaftlichste Beförderungsart festgelegt). Nur für einige wenige Bildungsgänge, die ausschließlich am Berufskolleg Eifel geführt werden, ist das Berufskolleg Eifel für Schüler/innen aus dem Stadtgebiet BAM nächstgelegene Schule, z. B. Dreijährige Berufsfachschule mit gymnasialer Oberstufe und die Bildungsgänge im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft. In diesem Zusammenhang wird noch darauf hingewiesen, dass dem Schulträger keine Beförderungspflicht obliegt. Zudem widerspräche es den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung, wenn ein Schülerspezialverkehr zu einer Schule eingerichtet würde, die nicht nächstgelegene Schule ist. Zurzeit erfolgt die Übernahme der notwendigen Schülerfahrkosten, d. h. wenn das Berufskolleg Eifel tatsächlich die nächstgelegene Schule ist, durch die Gewährung einer gesetzlich vorgegebenen Wegstreckenentschädigung. Damit hat der Kreis seine gesetzliche Verpflichtung als Schulträger zur Übernahme der notwendigen Schülerfahrkosten erfüllt. Im Schuljahr 2009/2010 haben von fünf berechtigten Schülern nur drei Schüler einen Antrag gestellt. Die gewährte Wegstreckenentschädigung betrug insgesamt 655,21 €. Im laufenden Schuljahr 2010/2011wurde noch kein Antrag gestellt. III. Bedarfsermittlung Zur Prüfung des Bedarfs für die Einrichtung einer zusätzlichen Linie wurden die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen mit Wohnsitz in den Ortsteilen Wald, Houverath, Soller, Schönau, Hummerzheim, Scheuren, Houverath, Eicherscheid und Esch angeschrieben und um Auskunft gebeten, ob im Falle der Einrichtung einer entsprechenden Linie diese auch in Anspruch genommen würde. Die Umfrage führte zu folgendem Ergebnis: -3- Inanspruchnahme Bus ja nächstgelegene Schule in Euskirchen Kall 2 4 Bus nein 1 0 keine Antwort 2 1 insgesamt 5 5 Die RVK hat auf der Grundlage dieses Ergebnisses einen Fahrplanentwurf sowie eine Kostenkalkulation erstellt. Die Kosten belaufen sich auf 55 Euro netto pro Einsatztag. Bei rd. 190 Schultagen entspricht dies Kosten in Höhe von 10.450 Euro netto (= rd. 12.500 € inkl. MWSt.). Hierbei werden zwei Kleinbusse zur Beförderung der Schüler eingesetzt. Dies entspricht Mehrkosten i. H. v. rd. 12.000 €/Jahr. Scheuren Limbacher Str. Hummerzheim Esch Abzw. Ahrstr. BAM Bhf. ein Fahrzeug 05:45 05:50 06:07 06:15 06:20 06:30 zwei Fahrzeuge 06:00 06:05 06:07 06:15 06:20 06:30 06:30 Im Rahmen der Schülerbeförderung ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar, wenn der Schüler überwiegend vor 6:00 Uhr das Elternhaus verlassen muss. Beim Einsatz nur eines Busses ist die früheste Abfahrzeit jedoch bereits um 5:45 Uhr. Deshalb müssen zwei Fahrzeuge eingesetzt werden. Es ist zu bedenken, dass die Wohnsitze der Schüler und die Anzahl der betroffenen Schüler sich jährlich ändern können. Folglich können sich auch die Kosten für die Linie/n ändern. IV. Organisatorische Fragen Eine entsprechende Fahrplanänderung wurde seitens des Verkehrsträgers (RVK) mit folgendem Ergebnis geprüft: Eine spätere Abfahrt der Linie 821 ab Bad Münstereifel ist aus betrieblichen Gründen (Anbindung der Linie 821 an die Bahn und spätere Verknüpfung der Linie 821 mit Linien im Schülerverkehr Schleiden) nicht möglich. Alternativ wurde die Einrichtung einer zusätzlichen Fahrt der Schülerbuslinie 670 untersucht. Wegen der prognostizierten Zusatzkosten in Höhe von rd. 20.000 € pro Jahr wurde diese Alternative verworfen. Als weitere Alternative wurde der Einsatz von zwei Kleinbussen (wie vor beschrieben) geprüft. Diese Alternative ist die kostengünstigere. Im Zusammenhang mit der Frage, ob der Unterrichtsbeginn im Berufskolleg Eifel entsprechend verlegt werden kann, damit ein pünktliches Erreichen der Schule auch bei der Fahrt über Euskirchen gewährleistet ist, wird darauf hingewiesen, dass zurzeit rd. 1.600 Schülerinnen und Schüler das BK Eifel besuchen. Viele von ihnen sind auf den ÖPNV angewiesen. Das gilt auch für die Heimfahrt nach Unterrichtsende. Eine generelle Änderung des Unterrichtsbeginns und der daraus resultierenden entsprechenden Verschiebung des Unterrichtsendes könnte zur Folge haben, dass wegen einigen Wenigen eine Vielzahl von Schülern und Schülerinnen keine oder schlechtere Verbindungen für die Heimfahrt hätten. Deshalb schlägt die Schule vor, statt dessen im Einzelfall einen Antrag auf verspä- -4fahrt hätten. Deshalb schlägt die Schule vor, statt dessen im Einzelfall einen Antrag auf verspäteten Unterrichtsbeginn zu genehmigen, mit der Maßgabe, die Unterrichtsinhalte nachzuarbeiten. V. Ergebnis Aufgrund der rechtlichen Vorgaben (nur Übernahme der notwendigen Schülerfahrkosten) und dem Ziel, freiwillige Ausgaben auf ein Mindestmaß zu beschränken, soll es bei dem bisherigen Verfahren (Gewährung einer Wegstreckenentschädigung an die berechtigten Schüler/innen) verbleiben. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)