Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Einrichtung von Offenen Ganztagsschulen (OGS) im Bereich der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Datum
13.12.2006
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Einrichtung von Offenen Ganztagsschulen (OGS) im Bereich der Gemeinde Kreuzau)

öffnen download melden Dateigröße: 7,0 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 13.12.2006 TOP Betreff 3.5 Einrichtung von Offenen Ganztagsschulen (OGS) im Bereich der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 13/2006 3. Ergänzung Beschluss: „1. Aufgrund der jetzigen Bedarfslage richtet die Gemeinde Kreuzau mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 an folgenden Grundschulen definitiv OGS-Gruppen ein, und zwar: 1. Kath. Grundschule Kreuzau 1 Gruppe 2. Kath. Grundschule St. Urbanus Winden 1 Gruppe. Es ist auch weiterhin Ziel, letztlich an allen Grundschulstandorten OGS-Gruppen einzurichten. 2.a)Die räumliche Unterbringung soll für den Bereich der KGS Kreuzau im Hortgebäude in Kreuzau, Bahnhofstraße 25, erfolgen. 2.b) Zur Einrichtung der OGS an der Grundschule Winden erfolgt ein Umbau/Neubau (eingeschossig) von ca. 100 qm zwischen dem Alt- und Neubautrakt. 3. Der Hort in Kreuzau, Bahnhofstraße 25, wird zum 01.08.2007 um eine Gruppe reduziert und endgültig zum 01.08.2008 aufgelöst. Der Weiterbetrieb der Hortgruppe erfolgt unter der Voraussetzung, dass die bisherige Betriebskostenförderung gewährleistet ist. 4. Zur Finanzierung der Maßnahme wird die Verwaltung beauftragt, folgende Bundeszuschüsse zu beantragen: 1. OGS Winden Gemäß Ziffer 2.1 FöRi für den Umbau/Neubau: 80.000 €. Nach Ziffer 2.2 FöRi für die Ersteinrichtung und Ausstattung mit Lehr- und Lernmitten: 25.000 €. Nach Ziffer 2.3 FöRi für das Herrichten bzw. die Ausstattung des Schulgrundstückes: 10.000 €. 2. Da die Höchstfördersummen eine 10-%ige Eigenbeteiligung voraussetzen, werden dementsprechend gerundet 129.500,00 € Ausgabemittel im Vermögenshaushalt 2007 veranschlagt. OGS Kreuzau Nach Ziffer 2.2 FöRi 25.000 €. Hierfür werden dementsprechend im Vermögenshaushalt gerundet 28.000 € Ausgabemittel veranschlagt.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen