Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Datum
28.11.2006
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 14. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 28.11.2006
TOP
Betreff
6.5
Bestimmung eines Vertreters sowie eines Stellvertreters der Gemeinde in die
erweiterten Schulkonferenzen der Schulen gemäß § 61 SchulG NRW
Vorlage: 66/2006
Beschluss:
„Die Gemeinde Kreuzau benennt gem. § 61 SchulG NRW als stimmberechtigten
Vertreter in die erweiterten Schulkonferenzen der gemeindlichen Schulen den
Bürgermeister und im Verhinderungsfalle seinen allgemeinen Vertreter. Es wird erwartet,
dass die Bewerberinnen bzw. der Bewerber für die Schulleiterstelle sich vor der Sitzung
der Schulkonferenz im Schulausschuss der Gemeinde vorstellen, damit auch hier eine
Meinungsbildung erfolgen kann.“
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen