Daten
Kommune
Wesseling
Größe
94 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
02.10.10, 04:45
Aktualisiert
02.10.10, 04:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
197/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 60 -
- 66 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
53. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Helmeshof"
hier: Feststellungsbeschluss
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 60 -
- 66 -
03.09.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 197/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Silke Rheinschmidt
03.09.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Helmeshof"
hier: Feststellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Umweltschutz an, die im Rahmen der Stellungnahmen zur
-
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB
(Beschlussvorlage 160/210 – Listen 1 und 2) und
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussvorlage 197/2010 – Liste 1)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den
vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2. Die in der Sitzung vorliegende 53. Änderung des Flächennutzungsplanes „Helmeshof“ wird festgestellt.
Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 5 Abs. 5 BauGB beigefügte Begründung, einschließlich Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, und die zusammenfassende Erklärung (§ 6 Abs. 5 BauGB) werden zur
Kenntnis genommen.
3. Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes „Helmeshof“ wird der Regionalplanungsbehörde gemäß
§ 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am
7.7.2010 die öffentliche Auslegung der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für das Plangebiet
„Helmeshof“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss ist am 14.7.2010 im Amtsblatt der Stadt
Wesseling bekannt gemacht worden.
Der Entwurf der 53. FNP-Änderung „Helmeshof“ einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) sowie die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen haben in der Zeit
vom 26.7.2010 bis einschließlich 27.8.2010 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen.
Die Behörden sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 15.7.2010 entsprechend § 4 Abs.
2 BauGB an der Bauleitplanung der Stadt Wesseling beteiligt worden.
Die Aufstellung der 53. Änderung „Helmeshof“ wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ durchgeführt (Beschlussvorlage 198/2010).
2. Lösung
Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der Behördenbeteiligung haben vier Behörden/ Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu
den Bauleitplanverfahren abgegeben, die im Ergebnis der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB jedoch nicht
zu einer Änderung der Bauleitplanentwürfe geführt haben.
Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Verfahrensvereinfachung ist die Auswertung der eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden für die 53. FNP-Änderung und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 3/ 115 „Helmeshof“ nicht separat dargestellt, sondern in einer gemeinsamen Liste 1 zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.
Die Bezirksregierung Köln (Regionalplanungsbehörde) hat mit Schreiben vom 5.7.2010 bestätigt, dass die
53. FNP-Änderung „Helmeshof“ den Zielen der Raumordnung angepasst ist.
Die zu den beiden Planverfahren gehörende Auswertung (Liste 1) ist sowohl dieser Beschlussfassung als
auch der Beschlussvorlage 198/2010 (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/ 115) beigefügt.
Aufhebung des Landschaftsschutzes
Der Geltungsbereich der 53. FNP-Änderung liegt teilweise im Landschaftsschutzgebiet 2.2-32 „Hagenhof“.
Der Rhein-Erft-Kreis hat mit Stellungnahme vom 16.6.2010 im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1
BauGB deshalb der vorgesehenen FNP-Änderung formell widersprochen. Die Stadt Wesseling hat beim
Rhein-Erft-Kreis mit Schreiben vom 29.7.2010 einen Antrag auf Entlassung der betroffenen Flächen aus dem
Landschaftsschutzgebiet 2.2-32 „Hagenhof“ gestellt, der voraussichtlich am 7.10.2010 im Kreistag behandelt
wird. Der Inhalt der Planung wurde mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt und ist dort auf Akzeptanz gestoßen. Die Untere Landschaftsbehörde wird dem Kreistag deshalb vorschlagen, einer Entlassung
aus dem Landschaftsschutzgebiet zuzustimmen. Der formelle Widerspruch des Rhein-Erft-Kreises wird nach
Zustimmung des Kreistages gegenstandslos.
Ein entprechender Hinweis ist im Flächennutzungsplan ergänzt worden. Es handelt sich hierbei um eine redaktionelle Änderung.
Die 53. FNP-Änderung wird erst nach positivem Beschluss des Kreistages zur Aufhebung des Landschaftsschutzes der Bezirksregierung Köln (Regionalplanungsbehörde) zur Genehmigung vorgelegt.
Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und Feststellungsbeschluss
Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zur 53. FNP-Änderung „Helmeshof“
umfasst sowohl die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§ 3 Abs. 1,
§ 4 Abs. 1 BauGB) als auch die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden (§ 3
Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen.
Die Auswertung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Beschlussvorlage 160/2010 – Listen 1 und 2) sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und damit Bestandteil der gesamten Abwägungsentscheidung des Rates der Stadt Wesseling.
Das Planverfahren zur 53. FNP-Änderung „Helmeshof“ soll mit dem Feststellungsbeschluss abgeschlossen
werden.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Vorhabenträger GbR Helmeshof
übernommen (Regelung im Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB). Es entstehen keine Kosten für die
Stadt Wesseling.
Anlagen:
- Geltungsbereich der 53. FNP-Änderung
- Auswertung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen (Liste 1)
- Planfassung der 53. FNP-Änderung „Helmeshof“ (Verkleinerung)
- Begründung (einschließlich Umweltbericht (Teile A/ B))
- Zusammenfassende Erklärung
- Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der
Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen (Beschlussvorlage 160/2010 – Listen 1
und 2)
Anmerkung:
Die Fraktionen erhalten je eine Planfassung der 53. FNP-Änderung „Helmeshof“ im Maßstab 1:1.000.