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Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Helmeshof" hier: Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
94 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
02.10.10, 04:45
Aktualisiert
02.10.10, 04:45
Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Helmeshof"
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hier: Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 197/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 60 - - 66 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Helmeshof" hier: Feststellungsbeschluss Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 60 - - 66 - 03.09.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 197/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Silke Rheinschmidt 03.09.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betreff: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Helmeshof" hier: Feststellungsbeschluss Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Stellungnahmen zur - frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB (Beschlussvorlage 160/210 – Listen 1 und 2) und öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussvorlage 197/2010 – Liste 1) entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden. 2. Die in der Sitzung vorliegende 53. Änderung des Flächennutzungsplanes „Helmeshof“ wird festgestellt. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 5 Abs. 5 BauGB beigefügte Begründung, einschließlich Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, und die zusammenfassende Erklärung (§ 6 Abs. 5 BauGB) werden zur Kenntnis genommen. 3. Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes „Helmeshof“ wird der Regionalplanungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorgelegt. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 7.7.2010 die öffentliche Auslegung der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für das Plangebiet „Helmeshof“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss ist am 14.7.2010 im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt gemacht worden. Der Entwurf der 53. FNP-Änderung „Helmeshof“ einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen haben in der Zeit vom 26.7.2010 bis einschließlich 27.8.2010 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 15.7.2010 entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung der Stadt Wesseling beteiligt worden. Die Aufstellung der 53. Änderung „Helmeshof“ wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ durchgeführt (Beschlussvorlage 198/2010). 2. Lösung Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Im Rahmen der Behördenbeteiligung haben vier Behörden/ Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgegeben, die im Ergebnis der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB jedoch nicht zu einer Änderung der Bauleitplanentwürfe geführt haben. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Verfahrensvereinfachung ist die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden für die 53. FNP-Änderung und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 3/ 115 „Helmeshof“ nicht separat dargestellt, sondern in einer gemeinsamen Liste 1 zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden. Die Bezirksregierung Köln (Regionalplanungsbehörde) hat mit Schreiben vom 5.7.2010 bestätigt, dass die 53. FNP-Änderung „Helmeshof“ den Zielen der Raumordnung angepasst ist. Die zu den beiden Planverfahren gehörende Auswertung (Liste 1) ist sowohl dieser Beschlussfassung als auch der Beschlussvorlage 198/2010 (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/ 115) beigefügt. Aufhebung des Landschaftsschutzes Der Geltungsbereich der 53. FNP-Änderung liegt teilweise im Landschaftsschutzgebiet 2.2-32 „Hagenhof“. Der Rhein-Erft-Kreis hat mit Stellungnahme vom 16.6.2010 im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB deshalb der vorgesehenen FNP-Änderung formell widersprochen. Die Stadt Wesseling hat beim Rhein-Erft-Kreis mit Schreiben vom 29.7.2010 einen Antrag auf Entlassung der betroffenen Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet 2.2-32 „Hagenhof“ gestellt, der voraussichtlich am 7.10.2010 im Kreistag behandelt wird. Der Inhalt der Planung wurde mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt und ist dort auf Akzeptanz gestoßen. Die Untere Landschaftsbehörde wird dem Kreistag deshalb vorschlagen, einer Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zuzustimmen. Der formelle Widerspruch des Rhein-Erft-Kreises wird nach Zustimmung des Kreistages gegenstandslos. Ein entprechender Hinweis ist im Flächennutzungsplan ergänzt worden. Es handelt sich hierbei um eine redaktionelle Änderung. Die 53. FNP-Änderung wird erst nach positivem Beschluss des Kreistages zur Aufhebung des Landschaftsschutzes der Bezirksregierung Köln (Regionalplanungsbehörde) zur Genehmigung vorgelegt. Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und Feststellungsbeschluss Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zur 53. FNP-Änderung „Helmeshof“ umfasst sowohl die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) als auch die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen. Die Auswertung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Beschlussvorlage 160/2010 – Listen 1 und 2) sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und damit Bestandteil der gesamten Abwägungsentscheidung des Rates der Stadt Wesseling. Das Planverfahren zur 53. FNP-Änderung „Helmeshof“ soll mit dem Feststellungsbeschluss abgeschlossen werden. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Vorhabenträger GbR Helmeshof übernommen (Regelung im Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB). Es entstehen keine Kosten für die Stadt Wesseling. Anlagen: - Geltungsbereich der 53. FNP-Änderung - Auswertung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen (Liste 1) - Planfassung der 53. FNP-Änderung „Helmeshof“ (Verkleinerung) - Begründung (einschließlich Umweltbericht (Teile A/ B)) - Zusammenfassende Erklärung - Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen (Beschlussvorlage 160/2010 – Listen 1 und 2) Anmerkung: Die Fraktionen erhalten je eine Planfassung der 53. FNP-Änderung „Helmeshof“ im Maßstab 1:1.000.