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Dringlichkeitsentscheidung Stab (EuRegionale 2008 Agentur GmbH - Umlaufbeschluss der Gesellschafterversammlung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
17.12.10, 04:18
Aktualisiert
17.12.10, 04:18
Dringlichkeitsentscheidung Stab (EuRegionale 2008 Agentur GmbH - 
Umlaufbeschluss der Gesellschafterversammlung) Dringlichkeitsentscheidung Stab (EuRegionale 2008 Agentur GmbH - 
Umlaufbeschluss der Gesellschafterversammlung) Dringlichkeitsentscheidung Stab (EuRegionale 2008 Agentur GmbH - 
Umlaufbeschluss der Gesellschafterversammlung)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 21/2010 19.10.2010 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 04.11.2010 Kreisausschuss 24.11.2010 Kreistag 15.12.2010 EuRegionale 2008 Agentur GmbH Umlaufbeschluss der Gesellschafterversammlung Sachbearbeiter/in: Frau Müller x Tel.: (02251) 15 190 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der übrigen Gesellschafter der EuRegionale 2008 Agentur GmbH, dem als Anlage zu D 21/2010 beigefügten Umlaufbeschluss zuzustimmen. -2- Begründung: Mit Schreiben vom 23.07.2010 teilte die StädteRegion Aachen in ihrer Funktion als Liquidator der EuRegionale 2008 Agentur GmbH mit, dass für die GmbH eine Verpflichtung zur Umsatzsteuernachzahlung vorliegt. Hinsichtlich der zu definierenden Zahlungsverpflichtung wandte sich die StädteRegion Aachen an die Finanzbehörde. Diesbezüglich liegt nunmehr die Rückmeldung vor. Die StädteRegion Aachen berichtet in ihrem Schreiben vom 20.09.2010, dass sich die Oberfinanzdirektion der Argumentation des Wirtschaftsprüfers angeschlossen und damit einverstanden erklärt hat, die Umsatzsteuer lediglich auf die Gesellschafterzuschüsse zu beschränken. Die Nachversteuerung der Gesellschafterzuschüsse wird, vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch das Finanzamt Aachen und der Zustimmung der Gesellschafter, nachstehende Umsatzsteuernachzahlung zur Folge haben: Steuernachzahlungen: zzgl. Nachzahlungszinsen: rd. 146.000 € rd. 17.000 € rd. 163.000 € Im Vergleich zur ursprünglichen Maximalforderung von ca. 500.000 € ist dies ein sehr positives Verhandlungsergebnis. Voraussetzung der Oberfinanzdirektion für die Umsetzung des Lösungsvorschlages ist die unbedingte Zustimmung aller Gesellschafter. Aktuell befinden sich (inkl. Stammkapitalanteile) rd. 169.000 € auf dem Konto der EuRegionale 2008 Agentur GmbH. Somit müssen die Anteile der Gesellschafter für die Steuernachzahlung eingesetzt werden. Nach aktuellem Sachstand müssen aus dem Eigenkapital der Gesellschaft Mittel für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2009 (ca. 10.000 €) zur Verfügung gestellt werden. Zudem besteht ein offener Rechtsstreit EuRegionale ./. Purelations (35.000 €). In erster Instanz wurde der GmbH Recht zugesprochen, die Entscheidung in zweiter Instanz steht noch aus. Aufgrund des laufenden Prozesses ist noch nicht absehbar, ob die Gesellschaft überhaupt mit einem negativen Eigenkapital abgewickelt wird. Im Falle eines verbleibenden Eigenkapitals wird dieser Betrag im Verhältnis der Stammkapitalanteile an die Gesellschafter ausgeschüttet. Der Schlussverwendungsnachweis über die Verwendung der Fördermittel 2009 wurde erstellt und an die Bezirksregierung verschickt. Angesichts der Größenordnung des Gesamt-Fördervolumens der EuRegionale 2008 ist zudem eine Sonderprüfung über die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel zu erwarten. Nach Mitteilung der StädteRegion Aachen sind konkrete Anhaltspunkte für evtl. Beanstandungen aktuell nicht zu erkennen. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die Abstimmung zum Umlaufbeschluss der Gesellschafterversammlung soll schnellstmöglich erfolgen. Daher ist eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit erforderlich. -3- gez. Kolvenbach gez. Uwe Schmitz gez. Reiff gez. Bell gez. I. V. Poth Landrat (Kreisausschussmitglieder) Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)