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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Anlage zur Dringlichkeitsentscheidung Stab D 21/2010)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
38 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
17.12.10, 04:18
Aktualisiert
17.12.10, 04:18
Dringlichkeitsentscheidung Stab (Anlage zur Dringlichkeitsentscheidung Stab D 21/2010)

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Inhalt der Datei

StädteRegion Aachen Weil es gemeinsam besser geht. Rückantwort an StädteRegion Aachen S 01 - Zentrale Steuerung Frau Dziwisch Zollernstraße 10 52070 Aachen per Antwort-Fax Fax-Nr.: 0241/5198-2319 U M L A U F B E S C H L U S S - Gesellschafterversammlung Beschlussvorschlag: „Die Gesellschafterversammlung der EuRegionale 2008 Agentur GmbH beschließt vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung durch das Finanzamt Aachen - eine Umsatzsteuernachzahlung in Höhe von voraussichtlich 163.000 €. Weiterhin beschließt sie, eine mögliche Forderung der StädteRegion Aachen als Liquidator durch die Gesellschafter im Verhältnis der Stammkapitalanteile auszugleichen, die sich aus Zahlungen im Rahmen der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2009 ergibt bzw. im Rahmen des Rechtsstreits EuRegionale 2008 ./. Purelations ergeben können. Außerdem nehmen die Gesellschafter zur Kenntnis, dass seitens der Fördermittelgeber eine Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel durchgeführt werden kann. Sobald der gesamte und abschließende Kostenrahmen vorliegt, wird die Gesellschafterversammlung hierüber informiert." stimme ich zu a stimme ich nicht zu D enthalte ich mich Bitte Namen (Druckbuchstaben) eintragen: Unterschrift: