Daten
Kommune
Wesseling
Größe
377 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
02.10.10, 04:45
Aktualisiert
02.10.10, 04:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
186/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Zentrales Management
- 300 -
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wesseling über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
- Verwaltungsgebührensatzung -
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 300 -
10.08.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 186/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Düffel/Herr Weik
10.08.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wesseling über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung -
Beschlussentwurf:
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wesseling über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung -
Aufgrund des § 7 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 S. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) - in der jeweils geltenden
Fassung - und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom
21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712 / SGV NRW 610) - in der jeweils geltenden Fassung - hat der Rat der
Stadt Wesseling in seiner Sitzung am
2010 folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren beschlossen:
Artikel 1
§ 3 Ziffer 3. erhält folgende Fassung:
„besondere Leistungen für den Personenkreis, der von dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der
unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen oder von dem Gesetz zur Regelung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes betroffen wird;“
Artikel 2
Der Gebührentarif gemäß § 1 Abs. 1 - Anlage zur Satzung - erhält folgende Fassung:
Tarif-Stelle
Gegenstand
1.
Abschriften und Auszüge
1.1
1.1
A
B
Abschriften und Auszüge in deutscher Sprache für jede
angefangene Seite (die Gebühr gilt auch für Abdrucke, die
auf mechanischem Wege hergestellt werden, ausgenommen Fotokopien)
Für Durchschriften, die in einem Arbeitsgang mit Originalschreiben hergestellt werden, für jede angefangene Seite
Gebühr €
4,00
1,50
1.1
C
1.2
1.3
1.3
1.4
1.4
2.
3.
Für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind,
für jede angefangene Seite
Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse,
Listen, Rechnungen, Zeichnungen und dergleichen wird
eine Gebühr nach Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird,
für jede angefangene Seite
A
B
A
B
4,00
15,00
Bei Herstellung von Fotokopien schwarz-weiss für jede
Seite bis zum Format DIN A 4
0,50
Bei Herstellung von Fotokopien schwarz-weiss für jede
Seite ab Format DIN A 3
1,00
Bei Herstellung von Fotokopien farbig für jede Seite bis
zum Format DIN A 4
1,00
Bei Herstellung von Fotokopien farbig für jede Seite ab
Format DIN A 3
2,00
Für schriftliche Auskünfte, soweit sie in diesem Tarif
nicht besonders aufgeführt sind, wird eine Gebühr nach
dem Zeitaufwand erhoben. Sie beträgt für jede angefangene halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit
Für schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer
Erklärung für jede angefangene Seite
12,00
2,00
4.
Beglaubigungen
4.1
Von Unterschriften oder Handzeichen
4.2
Von Abschriften, Auszügen, Fotokopien, Zeichnungen,
Plänen für jede Seite
3,00
Abgabe von ortsrechtlichen Vorschriften je angefangene Seite
0,50
5.
6.
Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit auf die
Erteilung kein Rechtsanspruch besteht und nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist, je
angefangene halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit
7.
Abgabe von Erklärungen
7.1
Für die Erteilung von Vorrangeinräumungen, Löschungsbewilligungen
7.2
7.3
Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das
Grundbuch (z. B. Bescheinigungen zum Nichtbestehen
bzw. Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs.
1 Satz 3 BauGB)
Für die Erteilung einer Zweitausfertigung vorstehender
Erklärungen
8.
Zweitausfertigungen von Fischereischeinen
9.
Zweitausfertigungen von Impfscheinen
1,50
20,00
15,00
15,00
7,50
5,00
5,00
10.
Ersatzausfertigungen von Lohnsteuerkarten
11.
Ausfertigung einer Meldebescheinigung
11.1
Original
11.2
Mehrausfertigung pro Stück
12.
Ausstellungsbescheinigungen von Fundsachen
13.
Zweitausfertigung einer Kassenquittung
14.
Zweitausfertigung von Schulabgangs- bzw. Schulabschlusszeugnissen
15.
Auskünfte nach dem Landesdatenschutzgesetz
16.
Feststellungen aus Konten und Akten
16.1
Grundsätzlich je angefangene halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit
16.2
A
1 Aktenordner
16.2
B
2 – 3 Aktenordner
16.2
C
4 – 5 Aktenordner
16.2
D
6 – 7 Aktenordner
16.2
E
über 7 Aktenordner
16.4
Schriftliche Auskünfte, die Nachforschungen in Archivbeständen und archivarische Hilfsmittel erfordern, für jede
halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit
Archivaliensendungen (in der Regel bis zu 3 Archivalieneinheiten und im Umfang von einem Archivkarton) für jede
Sendung zuzüglich der entstehenden Verpackungs- und
Portokosten
17.
Genehmigungen und Überwachung von Arbeiten, die
für die Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen,
Plätzen, Friedhöfen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden
17.1
Je angefangene halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit
17.2
Mindestens jedoch
18.
Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar
18.1
Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit
18.2
3,00
1,50
2,50
1,50
3,00
5,00
10,00
Bereitstellung von Bauakten zur Einsichtnahme und zum
Anfertigen von Zeichnungen oder Fotokopien
16.2
16.3
5,00
Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
15,00
6,00
9,00
18,00
18,00
18,00
18.3
Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von
Geräten je angefangene halbe Stunde der aufgewendeten
Arbeitszeit
19.
Auszüge aus Bebauungsplänen - Planausdrucke
19.1
19.2
19.3
19.4
19.5
DIN A 4
DIN A 3
DIN A 2
DIN A 1
DIN A 0
20.
Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen
Ausschreibungen
Für jedes bedruckte oder vervielfältigte Blatt in der Größe
DIN A 4 pro Blatt
20.1
A
B
C
D
E
20.2
5,00
8,00
10,00
12,50
17,00
bis zu 20 Stück
bis zu 40 Stück
bis zu 60 Stück
bis zu 80 Stück
über 80 Stück
0,30
0,28
0,26
0,24
0,22
Für jede Fotokopie
A
B
C
21.
über DIN A 3 bis zu DIN A 2
über DIN A 2 bis zu DIN A 1
über DIN A 1 bis zu DIN A 0
1,70
2,40
4,20
Erteilung eines Straßenhöhenscheines
21.
A
für zwei Höhen
21.
B
für jede weitere Höhe
22.
12,00
7,50
5,00
Genehmigung einer Ausnahme vom Verbot der
Zweckentfremdung von Wohnraum
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
20,00
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Verwaltungsgebührensatzung und die in deren Anhang im Tarif aufgeführten Gebühren haben letztmalig
im Jahr 2001 Änderungen erfahren. Im März 2001 wurden die Tarifsätze bezüglich ihrer Höhe geändert, im
Oktober erfolgte - mit Wirkung vom 1. Januar 2002 - die Umstellung und ggf. Glättung der Beträge auf die
neue Währung EURO.
Seinerzeit wurde im Zusammenhang mit der Einführung von Ortsvorstehern/Ortsbürgermeistern in Wesseling beschlossen, auf die Erhebung von Gebühren für Beglaubigungen zu verzichten, da bei der Erhebung
von Gebühren auch durch die Ortsvorsteher/Ortsbürgermeister der Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand
in keinem angemessenen Verhältnis zu den durch diese eingenommenen Gebühren stehen.
Der bisherige Verzicht auf die Erhebung solcher Gebühren ist im weiten Umkreis einzigartig. Er ist aufgrund
der finanziellen Lage keinesfalls mehr gerechtfertigt. Zudem ist zu bedenken, dass seit der Gebührenfreiheit
für Beglaubigungen sich der Verwaltungsaufwand für Beglaubigungen erhöht hat: Die Gebührenfreiheit ist
bekannt. Hauptsächlich im Bürgeramt werden oft größere Mengen von Dokumenten beglaubigen gelassen wegen der Gebührenfreiheit.
Die meisten der Stadt Wesseling benachbarten Städte haben ihre Gebührentarife seit 2001 geändert und
angehoben. Die von der Stadt Wesseling - wenn überhaupt - erhobenen Verwaltungsgebühren befinden sich
im Vergleich mit diesen Städten im unteren Bereich.
Derzeit und noch voraussichtlich mehrere künftige Jahre befindet sich die Stadt Wesseling in finanziell sehr
angespannter Lage und muss deswegen ihre Einnahmen und Ausgaben konsolidieren. Ein Schritt zur Konsolidierung ist auch die Anpassung des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührensatzung.
2. Lösung
Die vorgeschlagenen neuen Gebührensätze sind im Beschlussentwurf wiedergegeben. Deren Höhe wurde
im Vergleich mit den umliegenden Städten festgelegt. Einzelheiten zu den einzelnen Tarifnummern sind aus
der in der Anlage beigefügten Erläuterung zu entnehmen.
Bei Wiedereinführung von Gebühren für Beglaubigungen wird den Ortsbürgermeistern dadurch keineswegs
die Befugnis zur Beglaubigung entzogen. Sie wird dann lediglich begrenzt auf diejenigen Fälle, bei denen
nach den §§ 3 und 4 der Verwaltungsgebührensatzung sachliche oder persönliche Gebührenfreiheit besteht
und somit nach wie vor kein unangemessener Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand entsteht.
3. Alternativen
Werden keine aufgezeigt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Im Gegensatz zu Benutzungsgebühren, die in der Regel kostendeckend sein sollen, sind Verwaltungsgebühren lediglich Anerkennungsbeträge, die den tatsächlich mit der erbrachten Verwaltungsleistung entstandenen
Aufwand im Allgemeinen nicht decken.
Durch die Anhebung der Gebührensätze werden Mehreinnahmen erzielt werden, deren Höhe jedoch nicht
quantifiziert werden kann.
Erläuterungen zu Veränderungen in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wesseling
Tarif-Stelle:
Gegenstand
Gebühr €
Begründung
Aktuelle Gebühr
in Klammern,
vorgeschlagene
neue fett
1.
1.1
1.1
1.1
Abschriften und Auszüge
A
B
C
1.2
1.3
1.3
1.4
Abschriften und Auszüge in deutscher Sprache für jede
angefangene Seite (die Gebühr gilt auch für Abdrucke, die
auf mechanischem Wege hergestellt werden, ausgenommen Fotokopien)
Für Durchschriften, die in einem Arbeitsgang mit Originalschreiben hergestellt werden, für jede angefangene Seite
Für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind,
für jede angefangene Seite
Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse,
Listen, Rechnungen, Zeichnungen und dergleichen wird
eine Gebühr nach Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird,
für jede angefangene halbe Seite
A
B
A
(2,50)
4,00
1,50
(3,00)
4,00
(10,00)
15,00
Mittelwert im Vergleich mit umliegenden Kommunen
unverändert
Anpassung an Tarifstelle 1.1 A
Das Wort „halbe“ wird gestrichen, da ansonsten Auslegungsprobleme entstehen könnten.
Betragserhöhung ist angemessen im Vergleich zum Aufwand.
Bei Herstellung von Fotokopien schwarz-weiss für jede
Seite bis zum Format DIN A 4
0,50
unverändert
Bei Herstellung von Fotokopien schwarz-weiss für jede
Seite ab Format DIN A 3
1,00
Neu. Mittelwert im Vergleich mit umliegenden Kommunen
Bei Herstellung von Fotokopien farbig für jede Seite bis
zum Format DIN A 4
1,00
Neu. Verdopplung des Schwarz-Weiss-Betrages.
1.4
2.
3.
B
Bei Herstellung von Fotokopien farbig für jede Seite ab
Format DIN A 3
Für schriftliche Auskünfte, soweit sie in diesem Tarif
nicht besonders aufgeführt sind, wird eine Gebühr nach
dem Zeitaufwand erhoben. Sie beträgt für jede angefangene halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit
Für schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer
Erklärung für jede angefangene Seite
4.
Beglaubigungen
4.1
Von Unterschriften oder Handzeichen für jede Seite
4.2
Von Abschriften, Auszügen, Fotokopien, Zeichnungen,
Plänen für jede Seite
5.
6.
Abgabe von ortsrechtlichen Vorschriften je angefangene Seite
Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit auf die
Erteilung kein Rechtsanspruch besteht und nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist, je
angefangene halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit
7.
Abgabe von Erklärungen
7.1
Für die Erteilung von Vorrangeinräumungen, Löschungsbewilligungen
2,00
(10,00)
12,00
2,00
Neu. Verdopplung des Schwarz-Weiss-Betrages.
Angemessene Erhöhung. Mittelwert im Vergleich mit umliegenden Kommunen
unverändert
(0,00)
1,50
Mittelwert im Vergleich mit umliegenden Kommunen
(0,00)
3,00
Mittelwert im Vergleich mit umliegenden Kommunen
0,50
(10,00)
20,00
15,00
unverändert
Mittelwert im Vergleich mit umliegenden Kommunen
unverändert
7.2
7.3
Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das
Grundbuch (z. B. Bescheinigungen zum Nichtbestehen
bzw. Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs.
1 Satz 3 BauGB)
Für die Erteilung einer Zweitausfertigung vorstehender
Erklärungen
8.
Zweitausfertigungen von Fischereischeinen
9.
Zweitausfertigungen von Impfscheinen
10.
Ersatzausfertigungen von Lohnsteuerkarten
11.
Ausfertigung einer Meldebescheinigung
11.1
Original
11.2
Mehrausfertigung pro Stück
12.
Ausstellungsbescheinigungen von Fundsachen
13.
Zweitausfertigung einer Kassenquittung
14.
Zweitausfertigung von Schulabgangs- bzw. Schulabschlusszeugnissen
15.
Auskünfte nach dem Landesdatenschutzgesetz
16.
Feststellungen aus Konten und Akten
16.1
Grundsätzlich je angefangene halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit
15,00
(25,00)
7,50
(2,50)
5,00
(2,50)
5,00
(2,50)
5,00
unverändert
Der damalige Betrag von 25,00 € beinhaltet die Erteilung
von 2 Exemplaren (Erst- und Zweitausfertigung). Inhaltlicher Widerspruch.
Erhöhung ist angemessen.
Erhöhung ist angemessen.
Erhöhung ist angemessen.
3,00
unverändert
1,50
unverändert
2,50
unverändert
1,50
unverändert
3,00
unverändert
5,00
unverändert
10,00
unverändert
16.2
Bereitstellung von Bauakten zur Einsichtnahme und zum
Anfertigen von Zeichnungen oder Fotokopien
16.2
A
1 Aktenordner
16.2
B
2 – 3 Aktenordner
16.2
C
4 – 5 Aktenordner
16.2
D
6 – 7 Aktenordner
16.2
E
über 7 Aktenordner
16.3
16.4
Schriftliche Auskünfte, die Nachforschungen in Archivbeständen und archivarische Hilfsmittel erfordern, für jede
halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit
Archivaliensendungen (in der Regel bis zu 3 Archivalieneinheiten und im Umfang von einem Archivkarton) für jede
Sendung zuzüglich der entstehenden Verpackungs- und
Portokosten
17.
Genehmigungen und Überwachung von Arbeiten, die
für die Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen,
Plätzen, Friedhöfen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden
17.1
Je angefangene halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit
17.2
Mindestens jedoch
18.
Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar
10,00
Neu
20,00
Neu
30,00
Neu
40,00
Neu
50,00
Neu
15,00
Neu
6,00
Neu
9,00
unverändert
18,00
unverändert
18.1
Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit
18.2
Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde der aufgewendeten Arbeitszeit
18.3
Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von
Geräten je angefangene halbe Stunde der aufgewendeten
Arbeitszeit
19.
Auszüge aus Bebauungsplänen - Planausdrucke
19.1
DIN A 4
19.2
DIN A 3
19.3
DIN A 2
19.4
DIN A 1
19.5
DIN A 0
19.6
19.7
19.8
19.9
19.10
DIN A 4 transparent
DIN A 3 transparent
DIN A 2 transparent
DIN A 1 transparent
DIN A 0 transparent
20.
20.1
(10,00)
18,00
Mittelwert im Vergleich mit umliegenden Kommunen.
(20,00)
18,00
Mittelwert im Vergleich mit umliegenden Kommunen. Der
Betrag in Klammern gilt bisher für 1 Stunde.
(18,00)
12,00
Der Betrag in Klammern gilt bisher für 1 Stunde. Der vorgeschlagene Betrag für ½ Stunde ist Mittelwert im Vergleich mit umliegenden Kommunen.
(3,50)
5,00
(5,00)
8,00
(7,00)
10,00
(10,00)
12,50
(15,00)
17,00
7,00
10,00
14,00
20,00
Mittelwert im Vergleich mit umliegenden Kommunen
Mittelwert im Vergleich mit umliegenden Kommunen
Mittelwert im Vergleich mit umliegenden Kommunen
Mittelwert im Vergleich mit umliegenden Kommunen
Mittelwert im Vergleich mit umliegenden Kommunen
Entfällt. Diese Tarifstellen betrafen bisher transparente
Lichtpausen. Diese werden nicht mehr hergestellt.
30,00
Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen
Ausschreibungen
Für jedes bedruckte oder vervielfältigte Blatt in der Größe
DIN A 4 pro Blatt
A
bis zu 20 Stück
B
bis zu 40 Stück
C
bis zu 60 Stück
(0,20)
0,30
(0,19)
0,28
(0,18)
0,26
Mittelwert im Vergleich mit umliegenden Kommunen
Mittelwert im Vergleich mit umliegenden Kommunen
Mittelwert im Vergleich mit umliegenden Kommunen
D
bis zu 80 Stück
E
über 80 Stück
20.2
Mittelwert im Vergleich mit umliegenden Kommunen
Mittelwert im Vergleich mit umliegenden Kommunen
Für jede Fotokopie
A
B
C
21.
über DIN A 3 bis zu DIN A 2
über DIN A 2 bis zu DIN A 1
über DIN A 1 bis zu DIN A 0
1,70
2,40
unverändert
unverändert
4,20
unverändert
Erteilung eines Straßenhöhenscheines
21.
A
für zwei Höhen
21.
B
für jede weitere Höhe
22.
(0,17)
0,24
(0,16)
0,22
Genehmigung einer Ausnahme vom Verbot der
Zweckentfremdung von Wohnraum
(5,00)
7,50
(2,50)
5,00
20,00
Angemessene Erhöhung
Angemessene Erhöhung
unverändert