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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17, Parz. Nr. 159/2; hier: Ergebnis der Offenlage sowie Beschluss zur erneuten Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17, Parz. Nr. 159/2;
hier: Ergebnis der Offenlage sowie Beschluss zur erneuten Offenlage)

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BESCHLUSS aus der 12. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 05.09.2006 TOP Betreff 3.2 Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17, Parz. Nr. 159/2; hier: Ergebnis der Offenlage sowie Beschluss zur erneuten Offenlage Vorlage: 74/2005 1. Ergänzung Beschluss: „Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage wird einer generellen Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den vorliegenden überarbeiteten Planentwurf gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen. Zur Klarstellung werden die nachstehend aufgeführten schriftlichen bzw. textlichen Festsetzungen bestätigt bzw. geändert: Es bleibt bei der Festsetzung geneigtes Dach, jedoch ausgenommen Pultdach. Die Dachneigung wird neu festgesetzt mit 25 bis 45 °. Es verbleibt dabei, keine Traufhöhe vorzugeben. Es verbleibt dabei, keine Firstrichtung vorzugeben. Es verbleibt bei der maximalen Firsthöhe von 12 m für die Bebauung entlang der Maubacher Straße, gemessen über OK Mitte Fahrbahn vor Gebäudemitte. Für die innere Bebauung wird auf die Festlegung einer GRZ verzichtet, stattdessen erfolgt in Anwendung des § 16 Abs. 3 Nr. 1 die Festlegung einer maximalen Grundfläche, und zwar in Höhe von 140 m². In der Grundfläche werden in einem Wohngebäude maximal 2 Wohnungen zugelassen. Der Abstand zwischen der Grundstücksgrenze entlang der Kelterstraße und der Vorderkante der überbaubaren Flächen entlang der Kelterstraße wird auf 6 m festgesetzt. Innerhalb der 6-m-Bereiche entlang der Maubacher Straße und der Kelterstraße sind Stellplätze vorzusehen. Die Breite der anzulegenden Stichstraße wird auf 5 m festgesetzt. Das im Bebauungsplanentwurf dargestellte Baufenster im rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosenweg 6 wird exakt vermaßt.“ Beratungsergebnis: 10 Stimmen dafür, 5 dagegen, 1 Enthaltungen