Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 12. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 05.09.2006
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Betreff
3.2
Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17,
Parz. Nr. 159/2;
hier: Ergebnis der Offenlage sowie Beschluss zur erneuten Offenlage
Vorlage: 74/2005 1. Ergänzung
Beschluss:
„Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage wird einer
generellen Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den vorliegenden überarbeiteten Planentwurf
gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen.
Zur Klarstellung werden die nachstehend aufgeführten schriftlichen bzw. textlichen
Festsetzungen bestätigt bzw. geändert:
Es bleibt bei der Festsetzung geneigtes Dach, jedoch ausgenommen Pultdach.
Die Dachneigung wird neu festgesetzt mit 25 bis 45 °.
Es verbleibt dabei, keine Traufhöhe vorzugeben.
Es verbleibt dabei, keine Firstrichtung vorzugeben.
Es verbleibt bei der maximalen Firsthöhe von 12 m für die Bebauung entlang der
Maubacher Straße, gemessen über OK Mitte Fahrbahn vor Gebäudemitte.
Für die innere Bebauung wird auf die Festlegung einer GRZ verzichtet, stattdessen
erfolgt in Anwendung des § 16 Abs. 3 Nr. 1 die Festlegung einer maximalen
Grundfläche, und zwar in Höhe von 140 m². In der Grundfläche werden in einem
Wohngebäude maximal 2 Wohnungen zugelassen.
Der Abstand zwischen der Grundstücksgrenze entlang der Kelterstraße und der
Vorderkante der überbaubaren Flächen entlang der Kelterstraße wird auf 6 m
festgesetzt. Innerhalb der 6-m-Bereiche entlang der Maubacher Straße und der
Kelterstraße sind Stellplätze vorzusehen.
Die Breite der anzulegenden Stichstraße wird auf 5 m festgesetzt.
Das im Bebauungsplanentwurf dargestellte Baufenster im rückwärtigen Bereich des
Grundstückes Rosenweg 6 wird exakt vermaßt.“
Beratungsergebnis:
10 Stimmen dafür, 5 dagegen, 1 Enthaltungen