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Beschlussvorlage (Entsendung von Mitgliedern in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
188 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Beschlussvorlage (Entsendung von Mitgliedern in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln) Beschlussvorlage (Entsendung von Mitgliedern in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln) Beschlussvorlage (Entsendung von Mitgliedern in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-51/2014 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: 10 32 /2 öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.09.2014 Betreff: Entsendung von Mitgliedern in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, folgende Mitglieder für die Dauer der laufenden Wahlperiode 9 in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln zu entsenden: 1. Herrn Bürgermeister Solbach (geborenes Mitglied) gem. § 113 Abs. 2 GO NRW: 2. Frau/Herrn _________________________________ 3. Frau/Herrn _________________________________ STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln gehören dem Regionalbeirat u. a. an: 1. die Bürgermeister der Städte Bergheim, Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Kerpen  als geborene Mitglieder 2. jeweils zwei Vertreter aus den Stadträten der Städte Bergheim, Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Kerpen [ 3. ein Vertreter aus den Räten der im Beirat vertretenen Kommunen, dessen Fraktion nicht durch ein Mitglied nach Nr. 2 vertreten wird, die aber in den Bergheim, Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Kerpen insgesamt mindestens 10 Fraktionssitze auf sich vereinigt ] ... Für die Mitglieder nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung werden gem. § 3 Abs. 4 ihre Vertreter im Amt als persönliche Vertreter benannt. Gemäß § 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung erfolgt die Entsendung der Mitglieder nach Abs. 1 Nr. 2 durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Der Vorstand der Kreissparkasse Köln benennt die Mitglieder nach § 3 Abs. 1 Nr. 3. Die Amtszeit des Regionalbeirates stimmt gemäß § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaft überein. Die Ausschließungsgründe gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Regionalbeirates, welche als Anlage 1 beigefügt ist, sind zu beachten. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist. Soweit weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, ist das Verfahren nach § 50 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 GO NRW entsprechend anzuwenden. Hierbei hat der Bürgermeister Stimmrecht. Der Sitz des Bürgermeisters ist nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. § 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt: Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, Beschlussvorlage WP9-51/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger. In der vergangenen Wahlperiode wurden folgende Mitglieder in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln entsandt: 1. Bürgermeister Koerdt (geborenes Mitglied) 2. Stadtverordneter Dr. Georg Kippels (CDU) 3. Stadtverordneter Horst Druch (SPD) Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 11.08.2014 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Leiterin des Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-51/2014 Seite 3