Daten
Kommune
Bedburg
Größe
188 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
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Drucksache: WP9-51/2014
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 32 /2
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.09.2014
Betreff:
Entsendung von Mitgliedern in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, folgende Mitglieder für die Dauer der laufenden
Wahlperiode 9 in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln zu entsenden:
1. Herrn Bürgermeister Solbach (geborenes Mitglied)
gem. § 113 Abs. 2 GO NRW:
2. Frau/Herrn _________________________________
3. Frau/Herrn _________________________________
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln
gehören dem Regionalbeirat u. a. an:
1. die Bürgermeister der Städte Bergheim, Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Kerpen
als geborene Mitglieder
2. jeweils zwei Vertreter aus den Stadträten der Städte Bergheim, Bedburg, Elsdorf,
Erftstadt und Kerpen
[ 3. ein Vertreter aus den Räten der im Beirat vertretenen Kommunen, dessen Fraktion nicht
durch ein Mitglied nach Nr. 2 vertreten wird, die aber in den Bergheim, Bedburg, Elsdorf,
Erftstadt und Kerpen insgesamt mindestens 10 Fraktionssitze auf sich vereinigt ]
...
Für die Mitglieder nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung werden gem. § 3 Abs. 4 ihre
Vertreter im Amt als persönliche Vertreter benannt.
Gemäß § 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung erfolgt die Entsendung der Mitglieder nach Abs. 1 Nr. 2
durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Der Vorstand der Kreissparkasse Köln benennt die Mitglieder nach § 3 Abs. 1 Nr. 3.
Die Amtszeit des Regionalbeirates stimmt gemäß § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit der
Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaft überein.
Die Ausschließungsgründe gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Regionalbeirates, welche
als Anlage 1 beigefügt ist, sind zu beachten.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten,
Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von
juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt
ist. Soweit weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm
vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen
oder vorzuschlagen, ist das Verfahren nach § 50 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 GO NRW entsprechend
anzuwenden. Hierbei hat der Bürgermeister Stimmrecht.
Der Sitz des Bürgermeisters ist nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen.
§ 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt:
Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme
dieses Wahlvorschlages ausreichend.
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die
Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der
Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele
Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben,
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so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen
Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus,
wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das
ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.
In der vergangenen Wahlperiode wurden folgende Mitglieder in den Regionalbeirat Erft der
Kreissparkasse Köln entsandt:
1. Bürgermeister Koerdt (geborenes Mitglied)
2. Stadtverordneter Dr. Georg Kippels (CDU)
3. Stadtverordneter Horst Druch (SPD)
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 11.08.2014
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Leiterin des Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
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