Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 11. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 20.06.2006
TOP
Betreff
6.4.
Verwendung der Sportpauschale
hier: Antrag der Spielvereinigung Boich/Thum
Vorlage: 31/2006
Beschluss:
„Die Spielvereinigung Boich/Thum hat einen Zuschussantrag zur Gewährung von Mitteln aus der
Sportpauschale für Renovierungsarbeiten im Sportheim Boich sowie die Anschaffung neuer Bänke
im Umkleidebereich des Sportheimes gestellt. Über den Antrag kann erst entschieden werden,
wenn alle Anträge für das Jahr 2007 vorliegen. Die Abgabefrist nach den Richtlinien der Gemeinde
Kreuzau über die Verwendung der Mittel aus der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung
gestellten Sportpauschale (30. November eines Jahres) ist einzuhalten.
Dem Verein wird genehmigt, mit der Maßnahme bereits in diesem Jahr zu beginnen.
Dies soll für eine spätere Bezuschussung unschädlich sein. Aus dieser Zusage ergibt
sich allerdings kein Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses seitens der Gemeinde
Kreuzau an den Verein.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen