Daten
Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
19.02.14, 18:05
Aktualisiert
19.02.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8196/2012 3. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
25.09.2012
Stadtentwicklungsausschuss
20.11.2012
Stadtentwicklungsausschuss
26.11.2013
Stadtentwicklungsausschuss
25.02.2014
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem.
Friedhoferweiterung hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im
Wege der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der
Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine
Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten
Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen.
b) Ferner empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Bedburg, für den
Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung nebst Begründung und dazugehörigen
Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) zu fassen und die Verwaltung
zu beauftragen, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises bekannt zu machen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ursprünglicher Sachstand vom 25.09.2012:
Die Stadt Bedburg ist Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Bedburg, Flur, 1 Flurstück 944,
zwischen der Herderstraße und Goethestraße in Bedburg (siehe Lageplan). Dieses Grundstück
war ursprünglich als mögliche Erweiterung des angrenzenden Friedhofs vorgesehen. Neue
Bestattungsformen sowie der demographische Wandel machen diese Fläche für die
Friedhofsnutzung entbehrlich. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Im
Bebauungsplan Nr. 15/Bedburg ist die Fläche als öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung
Friedhof festgesetzt.
Zur adäquaten Nutzung der Fläche und zur verträglichen innerstädtischen Nachverdichtung ist die
Umnutzung dieses Bereichs zu Wohnzwecken geplant. Die Struktur soll sich dabei an der
aufgelockerten Einzel- und Doppelhausbebauung der Umgebung orientieren. Hierzu muss der
Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Das Verfahren soll als Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Ergänzung zur Sitzung am 20.11.2012:
In der Sitzung am 25.09.2012 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. In
der Sitzung vom 20.11.2012 wird nunmehr das Bebauungskonzept durch das Planungsbüro
stadtraumarchitekten, Düsseldorf vorgestellt. Dieses Bebauungskonzept ist entsprechend
Grundlage für die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB.
Ergänzung zur Sitzung am 26.11.2013:
Die frühzeitige Beteiligung wurde in der Zeit vom 06. Juni bis 06. Juli 2013 durchgeführt. Dabei
sind die in der beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Zudem
wurde seitens der Verwaltung geprüft, ob zur Verkehrsberuhigung auf der Herderstraße im Bereich
der Einmündung des Wohngebietes ein (Mini-)Kreisverkehr mit gleichzeitiger Anbindung der
Parkplatzzufahrt zum Sportzentrum (I) sowie eine Verlagerung des Versickerungsbeckes (II)
möglich wäre.
ad I)
Nach gemeinsamer Abstimmung mit dem Fachbereich IV – Tiefbau – wurde festgestellt, dass in
diesem Bereich ein Kreisverkehr nicht realisiert werden sollte. Zum einen ergäbe sich für das
Plangebiet eine veränderte Erschließungssituation, die insbesondere in der Höhenentwicklung zu
wesentlich stärkeren notwendigen Aufschüttungen für das Plangebiet geführt hätte. Denn ein
gleichzeitiger sinnvoller Anschluss des Sportzentrumparkplatzes wäre nur möglich gewesen, wenn
die Einmündung des Plangebietes in die Herderstraße deutlich nach Süden verschoben worden
wäre. Darüber hinaus wäre dann die Rodung eines etwa 10 m x 30 m großen Bereichs des mit
hochwachsenden Bäumen bestandenen Grünstreifens für den Anschluss notwendig gewesen.
Auch die Lage eines Kreisverkehres deutlich vor der straßenbegleitenden Bebauung der
Herderstraße ergäbe nur eine eingeschränkte Wirksamkeit zur Verkehrsberuhigung. Mit
vergleichsweise weniger baulichem Aufwand wäre ein Verschwenk der Fahrspur in südliche
Richtung der Herderstraße mit Fahrbahnteiler vor der Einmündung des Neubaugebietes denkbar.
Dies bedarf jedoch keiner Regelung im vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Verbunden mit
den entsprechenden Kosten für die Anpassungsmaßnahmen der Erschließung ist ein
entsprechender Umbau nicht anzuraten. Ein Kreisverkehr lediglich mit einer Anbindung der
Herderstraße sowie des Plangebietes (dreiarmiger Kreisverkehr) sollte aufgrund der stark
untergeordneten Bedeutung der Erschließungsstraße des Plangebietes ebenfalls nicht realisiert
werden.
ad II)
Als
weiterer
Punkt
wurde
eine
mögliche
Verlagerung
des
notwendigen
Regenversickerungsbeckens in einen ungenutzten Bereich des Friedhofs geprüft, um zusätzliche
Fläche zur Wohnbebauung zu ermöglichen. Eine Prüfung und Konzeption in Abstimmung mit dem
Beschlussvorlage WP8-196/2012 3. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Stadtplanungsbüro durch das Büro Fischer wurde im zuständigen Bauausschuss am 10.09.2013
sowie ergänzend im Rat am 01.10.2013 vorgestellt. Diese Ergebnisse sind ebenfalls in die
Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs eingegangen. Dadurch wurde das geplante
Regenversickerungsbecken um einige Meter nach Norden, teilweise in den Bereich des Friedhofs
verschoben. Auf die entsprechende Sitzungsvorlage WP8-167/2013 (Bauausschuss) sowie deren
1. Ergänzung (Ratssitzung) wird an dieser Stelle verwiesen.
Insgesamt sind in den Bebauungsplanentwurf ergänzende Festsetzungen insbesondere zur
Gestaltung des Gebietes aufgenommen worden. Damit soll sichergestellt werden, dass ein
qualitativ hochwertiges Wohnquartier entsteht, welches sich gestalterisch in den engen
Verflechtungsbereich des Wohnumfeldes harmonisch einfügt.
Ergänzung zur Sitzung am 25.02.2014:
Nach Fassung des Offenlagebeschlusses in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
26.11.2013 wurde diese in der Zeit vom 19.12.2013 bis zum 03.02.2014 durchgeführt. Dabei sind
die in der beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Die
Stellungnahmen führen zu keiner Änderung der Planung. Zum Abschluss des Verfahrens wird
daher empfohlen, den Satzungsbeschluss zu fassen
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die innerstädtische Nachverdichtung stärkt den Wohnstandort Bedburg in verträglicher Weise und trägt dazu bei, die
negativen Folgen des demographischen Wandels abzumildern.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 05.02.2014
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-196/2012 3. Ergänzung
Seite 3