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Beschlussvorlage (BP 15.14 Bedburg - Artenschutzprüfung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
3,6 MB
Datum
25.02.2014
Erstellt
19.02.14, 18:05
Aktualisiert
19.02.14, 18:05

Inhalt der Datei

Entwurf November 2013 Bedburg 14. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 'Gebiet an der Goethestraße – ehemalige Friedhofserweiterung' Artenschutzrechtliche Vorprüfung PLANUNGSBÜRO SELZNER La n ds c h af ts ar c hi t ek te n + In g en i eu r e Schorlemerstraße 67 41464 Neuss Telefon: 02131 • 74 18 81 Telefax: 02131 • 74 18 82 E-Mail: selzner@arcor.de Bearbeitung: Susanne Brans Dipl.-Biol. Dipl.-Ökol. Auftraggeber: Neuss, 05. November 2013 INHALT 1 Anlass und Aufgabenstellung ....................................................................... 1 2 Grundlagen zum Plangebiet ......................................................................... 2 3 Wirkfaktoren des Vorhabens ........................................................................ 5 4 Planungsrelevante Arten .............................................................................. 7 5 Potentielle artenschutzrechtliche Konflikte.................................................... 13 6 Maßnahmen ................................................................................................. 15 7 Artenschutzrechtliches Fazit ......................................................................... 15 8 Quellen ......................................................................................................... 16 9 Anhang ......................................................................................................... 17 Abbildungen Abb. 1: Lage des Plangebietes innerhalb Bedburgs ........................................ 2 Abb. 2: Abgrenzung des Plangebietes im Luftbild ............................................ 2 Abb. 3: Acker in jungem Brachestadium (Frühjahr 2013) ................................. 3 Abb. 4: Lindenreihe entlang der Herderstraße ................................................. 3 Abb. 5: Rasen- und Wegeflächen sowie fünf teils mehrstämmige Einzelgehölze im überplanten Bereich des Friedhofsgeländes ..................... 3 Von der Planung betroffene Nadelgehölzgruppe unmittelbar östlich des Gräberfeldes des Ehrenfriedhofes ..................................... 4 Grünanlage mit Baumbestand zwischen Herder- und Goethestraße ... 4 Planungsrelevante Tierarten des MTB 5005 'Bergheim' ...................... 8 Abb. 6: Abb. 7: Tabellen Tab. 1: Bedburg: 14. Änderung des BP Nr. 15 'Gebiet an der Goethestraße – ehemalige Friedhofserweiterung' Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Entwurf) Stand 05.11.2013 1 Anlass und Aufgabenstellung Das Planvorhaben sieht am Ortsrand von Bedburg auf einem bisher als Acker genutzten und als Erweiterungsfläche des benachbarten Friedhofes vorgesehenen Grundstück Wohnbebauung vor. Zu geringen Teilen werden außerdem Flächen des Friedhofes beansprucht. Die Umsetzung der Planung erfolgt im Rahmen der 14. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 15 auf dem Wege eines Verfahrens zur Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Der Änderungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 1,7 ha. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen aller Planungsverfahren und bei der Zulassung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V. m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG. Damit wurden die entsprechenden Artenschutzbestimmungen der FFH-Richtline (Art. 12, 13 und 16 FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtline (Art. 5, 9 und 13 V-RL) in nationales Recht umgesetzt. Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung soll nachfolgend zunächst festgestellt werden, ob von dem Vorhaben sog. planungsrelevante Arten betroffen sein könnten und ob weitere Prüfungsschritte als notwendig angesehen werden. Dies entspricht gemäß der Handlungsempfehlung 'Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben' (MBV & MKULNV 2010) der Stufe I einer Artenschutzprüfung. PLANUNGSBÜRO SELZNER Landschaftsarchitekten + Ingenieure • Schorlemerstraße 67 • 41464 Neuss Seite 1 Bedburg: 14. Änderung des BP Nr. 15 'Gebiet an der Goethestraße – ehemalige Friedhofserweiterung' Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Entwurf) Stand 05.11.2013 2 Grundlagen zum Plangebiet 2.1 Lage des Änderungsbereiches Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Bedburg zwischen Herderstraße und Goethestraße und umfasst eine Freifläche zwischen dem Westfriedhof und dem Wohngebiet an der Lessingstraße. Abb. 1: Lage des Plangebietes innerhalb Bedburgs 2.1 Biotopbestand Das Plangebiet umfasst überwiegend eine noch letztjährig als Acker genutzte Fläche, die mittlerweile aus der Nutzung genommen ist und entsprechend die Vegetation einer jungen Ackerbrache aufweist (Abb. 3). Abb. 2: Abgrenzung des Plangebietes im Luftbild PLANUNGSBÜRO SELZNER Landschaftsarchitekten + Ingenieure • Schorlemerstraße 67 • 41464 Neuss Seite 2 Bedburg: 14. Änderung des BP Nr. 15 'Gebiet an der Goethestraße – ehemalige Friedhofserweiterung' Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Entwurf) Stand 05.11.2013 Abb. 3: Acker in jungem Brachestadium (Frühjahr 2013) Entlang der Herderstraße stockt eine ältere Lindenreihe im Plangebiet (acht Exemplare mit Stammdurchmessern zwischen 34 und 44 cm, Abb. 4). Vier hier ehemals vorkommende alte Pyramidenpappeln wurden bereits im Frühjahr 2013 gerodet. Abb. 4: Lindenreihe entlang der Herderstraße Die Planung greift zu geringen Teilen in Randbereiche des Friedhofsgeländes ein. Betroffen sind dort neben Sträuchern, Rasen- und Wegeflächen auch verschiedene ältere Einzelgehölze (Abb. 5 und 6). Abb. 5: Rasen- und Wegeflächen sowie fünf teils mehrstämmige Einzelgehölze (durch Pfeile markiert) im überplanten Bereich des Friedhofsgeländes PLANUNGSBÜRO SELZNER Landschaftsarchitekten + Ingenieure • Schorlemerstraße 67 • 41464 Neuss Seite 3 Bedburg: 14. Änderung des BP Nr. 15 'Gebiet an der Goethestraße – ehemalige Friedhofserweiterung' Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Entwurf) Stand 05.11.2013 Abb. 6: Von der Planung betroffene Nadelgehölzgruppe (rot umrandet) unmittelbar östlich des Gräberfeldes des Ehrenfriedhofes Dem Wohngebiet an der Lessingstraße nördlich vorgelagert liegt eine öffentliche Grünfläche im Plangebiet, die über einen Fußweg eine Verbindung zwischen Herder- und Goethestraße bereitstellt (Abb. 7). Die Grünanlage weist Rasenflächen mit teilweise bereits älterem Baumbestand auf, außerdem kommen hier untergeordnet Schnitthecken und Zierrabatten vor. An Baumarten dominieren Gleditsie und Robinie, außerdem sind vereinzelt Rotbuche, Stieleiche, Weide und Vogelkirsche anzutreffen. Abb. 7: Grünanlage mit Baumbestand zwischen Herder- und Goethestraße 2.2 Vorgaben der Bauleitplanung Der bestehende Bebauungsplan Nr. 15 sieht für den Planbereich eine 'Öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Friedhof' vor. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Grünfläche dar. Durch Änderung von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan wird nun eine Entwicklung als Wohnbaufläche ermöglicht, wobei die bestehende öffentliche Grünanlage (Abb. 7) als solche erhalten bleibt. PLANUNGSBÜRO SELZNER Landschaftsarchitekten + Ingenieure • Schorlemerstraße 67 • 41464 Neuss Seite 4 Bedburg: 14. Änderung des BP Nr. 15 'Gebiet an der Goethestraße – ehemalige Friedhofserweiterung' Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Entwurf) Stand 05.11.2013 2.3 Vorgaben des Naturschutzes Im Plangebiet kommen weder geschützte Flächen (§ 62 LG-Biotope, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete, Gebiete von gemeinschaftlicher europäischer Bedeutung wie FFH- oder Vogelschutzgebiete) noch schutzwürdige Flächen des Biotopkatasters NRW oder Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie vor. Nächstgelegene unter Landschaftsschutz stehende Flächen liegen etwa 600 Meter entfernt nördlich und nordwestlich des Plangebietes (LSG Pützer Bachtal). Zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Bedburg wurde eine Baumschutzsatzung erlassen. Sie erstreckt sich auf die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und auf den Geltungsbereich von Bebauungsplänen und besitzt somit im Plangebiet Gültigkeit. Als geschützt gelten Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm (Stammdurchmesser ca. 32 cm), gemessen in einer Höhe von 1 Meter über dem Erdboden. 3 Wirkfaktoren des Vorhabens Lebensraumverlust Inanspruchnahme von Acker/Ackerbrache: Der Bau des Wohngebietes bedingt die Überplanung einer Ackerfläche in einem jungen Brachestadium. Dies ist mit einem Verlust der dort vorkommenden Pflanzen und Tiere verbunden. Mobile Arten werden in angrenzende Lebensräume verdrängt. Gehölzrodungen: Die Umsetzung der Planung erfordert die Rodung mehrerer Gehölze im Randbereich des Friedhofes. Mit der Rodung von Gehölzen ist eine Beanspruchung von Nist- und Nahrungshabitaten verschiedener Vogelarten sowie ggf. auch von FledermausQuartierstrukturen möglich. Gefährdung/Tötung von Tieren Die Rodung von Gehölzen kann mit einer Tötung nistender Vögel oder quartiernutzender Fledermäusen verbunden sein. Betriebsbedingte Tötungen sind künftig durch den zusätzlichen Verkehr möglich, der im Plangebiet zu erwarten ist. Baubedingte Erschütterungen Baubedingt kann der Einsatz von Maschinen bei Rodungs- und Räummaßnahmen, beim Bau von Straßen und Gebäuden zu Erschütterungen führen, die sich auf Tiere auswirken. Eine Beeinträchtigung ist dabei jedoch lediglich in der unmittelbaren Umgebung der Störquellen vorstellbar, sollten z.B. in unmittelbar angrenzenden Bäumen entsprechende Vogelarten brüten oder sich Fledermäuse in Quartieren aufhalten. Baubedingte und betriebsbedingte Lärm- und Schadstoffemissionen Bei der Baufeldräumung, beim Aushub der Baugruben sowie beim Bau der verschiedenen Gebäude und Verkehrsflächen kommen schwere Maschi- PLANUNGSBÜRO SELZNER Landschaftsarchitekten + Ingenieure • Schorlemerstraße 67 • 41464 Neuss Seite 5 Bedburg: 14. Änderung des BP Nr. 15 'Gebiet an der Goethestraße – ehemalige Friedhofserweiterung' Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Entwurf) Stand 05.11.2013 nen zum Einsatz. Diese emittieren Lärm sowie Schadstoffe. Damit sind Störwirkungen in angrenzenden Bereichen möglich. Des Weiteren ist der im Gebiet nach Umsetzung der Planung zu erwartende Anliegerverkehr mit zusätzlichen Lärm- und Schadstoffemissionen verbunden. Betriebsbedingte Lichtemissionen Betriebsbedingt sind für das Plangebiet künftig Lichtemissionen zu erwarten. Davon können z. B. Insekten betroffen sein, da von manchen Leuchtmitteltypen eine starke Lockwirkung ausgeht. Auch Fledermäuse reagieren teilweise empfindlich auf nächtliche Beleuchtung. Dies ist z. B. für die Wasserfledermaus nachgewiesen, weswegen für diese Art grundsätzlich eine Entwertung von Nahrungsrevier und Flugrouten im Bereich beleuchteter Areale möglich ist. PLANUNGSBÜRO SELZNER Landschaftsarchitekten + Ingenieure • Schorlemerstraße 67 • 41464 Neuss Seite 6 Bedburg: 14. Änderung des BP Nr. 15 'Gebiet an der Goethestraße – ehemalige Friedhofserweiterung' Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Entwurf) Stand 05.11.2013 4 Planungsrelevante Arten im Gebiet 4.1 Methodik Methodische Vorgehensweise und Erfassung der Arten orientiert sich an den Empfehlungen des Fachinformationssystem (FIS) zum Thema 'Geschützte Arten in NRW' (LANUV NRW 2010). Systematische faunistische Erhebungen wurden nicht durchgeführt und liegen auch aus den Vorjahren nicht vor. Die Untersuchung erfolgt daher als Potentialanalyse unter Annahme des 'worst case'. Eine Ortsbegehung im Februar 2013 gab Aufschluss über den Biotopbestand des Plangebietes. Es wurde dabei gezielt nach Lebensstätten geschützter Arten gesucht (Vogelniststätten, Baumhöhlen, sonstige fledermausrelevante Strukturen an Gehölzen). Für eine Bewertung des Plangebietes hinsichtlich seiner Vernetzung mit umliegenden Landschaftsstrukturen wurden Luftbilder herangezogen. Schließlich wurde eine Abfrage des Fachinformationssystems NordrheinWestfalens für das MTB 5005 'Bergheim' durchgeführt (LANUV NRW 2013). Dabei erfolgte aufgrund der Biotopausstattung des Plangebietes eine Beschränkung auf folgende Lebensraumtypen (LRT): Acker (Aeck), Kleingehölze (KlGehoel), Säume und Hochstaudenfluren (Saeu), Parkanlagen (Gaert). Für diese Lebensraumtypen ist das potentielle Vorkommen von insgesamt 45 planungsrelevanten Arten zu prüfen (Tab. 1). Daten zu dem Vorkommen planungsrelevanter Arten im Plangebiet selber liegen gemäß Auskunft der zuständigen Landschaftsbehörde nicht vor. Die landesweite Landschaftsinformationssammlung (LINFOS, Stand 15.05.2013) führt für das Plangebiet ebenfalls keine Fundstellen planungsrelevanter Arten auf. Nach Auskunft von Herrn Rolf Thiemann, Naturschutzberater im Erftkreis, kommen mit Waldohreule und Nachtigall zwei planungsrelevante Brutvogelarten in der näheren Umgebung des Plangebietes vor. 4.2 Potentialanalyse In der nachfolgenden Tabelle ist dargestellt, mit welchen planungsrelevanten Arten im Bereich des Plangebietes aufgrund der vorkommenden Lebensraumtypen zunächst gerechnet werden muss. In der letzten Spalte erfolgt dann eine Einschätzung zum tatsächlichen potentiellen Vorkommen im Plangebiet. Diejenige Arten, für die im Gebiet ein Vorkommen nicht auszuschließen ist, werden durch Unterstreichung (Nahrungsgast) oder Fettdruck (Brutvorkommen, Quartierbewohner) hervorgehoben. PLANUNGSBÜRO SELZNER Landschaftsarchitekten + Ingenieure • Schorlemerstraße 67 • 41464 Neuss Seite 7 Bedburg: 14. Änderung des BP Nr. 15 'Gebiet an der Goethestraße – ehemalige Friedhofserweiterung' Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Entwurf) Stand 05.11.2013 Tab. 1: Planungsrelevante Tierarten des MTB 5005 'Bergheim' (Auswahl LRT) Art Status im MTB ATL Vorkommen im Plangebiet Vögel Baumfalke sicher brütend Eisvogel sicher brütend Feldlerche sicher brütend Feldschwirl sicher brütend Feldsperling sicher brütend Gartenrotschwanz sicher brütend Grauammer sicher brütend Graureiher Grauspecht Habicht sicher brütend Kiebitz sicher brütend, Durchzügler Kornweihe Wintergast Krickente sicher brütend Wintergast Kuckuck sicher brütend Brutorttreuer und störempfindlicher Brutvogel halboffenere, strukturreicher Kulturlandschaft. Nachnutzer von z. B. Krähennestern. Kein Vorkommen im Gebiet. Gewässergebundene Art mit sehr speziellen Ansprüchen an G das Bruthabitat (gewässernahe Steilhänge). Nachweise z. B. entlang der Erft. Kein Vorkommen im Gebiet. Bodenbrüter und Charakterart der offenen Feldflur. Keine k.A. geeigneten Bruthabitate im Plangebiet. Bodenbrüter des Extensivgrünlandes, größerer WaldlichtunG gen, der Heidegebiete und Verlandungszonen. Vorkommen im Gebiet auszuschließen. Brutorttreuer Höhlenbrüter der halboffenen Agrarlandschaft mit hohem Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und k.A. Waldrändern. Außerdem in Randbereichen ländlicher Siedlungen (Obst- und Gemüsegärten, Parkanlagen). Kein Vorkommen im Gebiet. Reviertreuer Höhlen- und Nischenbrüter in Randbereichen von Heidelandschaften und in sandigen Kiefernwäldern, außerdem im Bereich reich strukturierter Dorflandschaften und Uin Kleingartenanlagen. Brutvorkommen im Bereich von Gehölzen der Grünanlage und des Friedhofes nicht ganz auszuschließen. Bodenbrüter und Charakterart der offenen Ackerlandschaft. S Keine geeigneten Bruthabitate im Plangebiet. Koloniebrüter, der Nester auf Bäumen anlegt (v.a. Fichten, G Kiefern, Lärchen). Kein Brutvorkommen im Gebiet, Vorkommen allenfalls als Nahrungsgast. Höhlenbrüter in alten, strukturreichen Laub- und Mischwäldern U(v.a. alte Buchenwälder). Kein Vorkommen im Plangebiet. Brutvogel in alten Wäldern und größeren Feldgehölzen. Kein G Vorkommen als Brutvogel im Plangebiet, allenfalls sporadischer Nahrungsgast. U G Charaktervogel offener Grünland- und Ackerlandschaften. Weder geeignete Bruthabitate noch Rastplätze im Plangebiet. Bodenbrüter der Heidegebiete und Moore, der ausgedehnten Grünlandbereiche in Niederungen mit hohen GrundwasserG ständen (z. B. Erftaue) sowie der Marschwiesen und Dünenflächen im Küstenbereich. Kein Vorkommen im Plangebiet. Brutvogel der Hoch- und Niedermooren, auf kleineren Wiedervernässungsflächen, an Heidekolken, in verschilften U Feuchtgebieten und Feuchtwiesen sowie in Grünland-GrabenKomplexen. Kein Vorkommen im Plangebiet. Wintergast aus Nord- und Osteuropa und Russland. Keine G geeigneten Rasthabitate im Plangebiet. Besiedlung von Parklandschaften, Heide- und Moorgebieten, lichten Wäldern sowie Siedlungsrändern und Industriebrachen (z. B. NSG Klärteiche Bedburg). Eignung des k.A. Plangebietes mit seinem Mangel an Sträuchern und Hecken ist für typische Wirtsvogelarten nicht gegeben (z. B. Heckenbraunelle, Neuntöter, Mönchsgrasmücke, Baumpieper), daher kein Brutvorkommen im Plangebiet. PLANUNGSBÜRO SELZNER Landschaftsarchitekten + Ingenieure • Schorlemerstraße 67 • 41464 Neuss Seite 8 Bedburg: 14. Änderung des BP Nr. 15 'Gebiet an der Goethestraße – ehemalige Friedhofserweiterung' Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Entwurf) Stand 05.11.2013 Löffelente Durchzügler G Mäusebussard sicher brütend G Mehlschwalbe sicher brütend G- Nachtigall sicher brütend G Pirol sicher brütend U- Rauchschwalbe sicher brütend G- Rebhuhn Rohrweihe sicher brütend beobachtet zur Brutzeit U U Schleiereule sicher brütend G Schnatterente Wintergast G Schwarzkehlchen sicher brütend U Sperber sicher brütend G Steinkauz sicher brütend G Turmfalke sicher brütend G Turteltaube Uferschwalbe Waldkauz Waldohreule sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend UG G G Als Durchzügler im Herbst (Mitte September bis Dezember)sowie im Frühjahr (März bis Ende Mai) auftretend. Regelmäßige Nachweise im NSG Klärteiche Bedburg. Kein Vorkommen im Gebiet. Gehölzbrüter im Bereich alter und hoher Baumbestände. Im Plangebiet keine Brutstätten vorhanden. Möglicherweise sporadischer Nahrungsgast. Gebäudebrüter an frei stehenden, großen und mehrstöckigen Einzelgebäuden in Dörfern und Städten. Im Plangebiet keine Brutstätten vorhanden. Möglicherweise sporadischer Nahrungsgast. Gebüschbrüter der Waldränder, Feldgehölze und Hecken, auch in naturnahen Parkanlagen. Kein Vorkommen im Plangebiet, jedoch Brutvogel im näheren Umfeld (Hecken am Sportplatz). Brutvogel lichter Feuchtwälder in Gewässernähe, gelegentlich auch in Feldgehölzen, Parkanlagen und Gärten mit hohem Baumbestand. Kein Vorkommen im Plangebiet. Gebäudebrüter, dabei Charakterart bäuerlicher Kulturlandschaft. Kein Brutvorkommen im Gebiet, möglicherweise sporadischer Nahrungsgast. Offenlandbrüter strukturreicher Agrar- und Brachflächen. Kein Vorkommen im Plangebiet. Seltener Brutvogel der röhrichtreichen Verlandungszonen an Gewässern und in Auen (z. B. NSG Klärteiche Bedburg) , manchmal auch in Äckern. Kein Vorkommen im Plangebiet. Gebäudebrüter, dabei Nutzung störungsarmer, dunkler und geräumiger Gebäudenischen der Dachböden, Scheunen und Kirchtürme. Jagdflüge über Acker- und Grünlandflächen. Keine geeigneten Bruthabitate im Plangebiet, möglicherweise sporadischer Nahrungsgast. Bevorzugte Rast- und Überwinterungsgebiete sind größere Abgrabungsgewässer. Regelmäßige Nachweise z. B. im NSG Klärteiche Bedburg. Kein Vorkommen im Gebiet. Bodenbrüter magerer Offenlandbereiche mit kleinen Gebüschen, Hochstauden, strukturreichen Säumen und Gräben. Regelmäßige Nachweise im NSG Klärteiche Bedburg. Kein Vorkommen im Plangebiet. Gehölzbrüter in abwechslungsreicher Kulturlandschaft mit einem ausreichenden Nahrungsangebot an Kleinvögeln. Im Siedlungsbereich Brutvogel der mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfe. Brutvorkommen in Nadelgehölzen des Westfriedhofes nicht auszuschließen. Reviertreuer Höhlen- und Nischenbrüter in Bäumen und Gebäuden. Kein Vorkommen im Plangebiet. Gebäudebrüter sowie Nachnutzung von z.B. Elsternnestern in Gehölzen. Brutvorkommen in Nadelgehölzen des Westfriedhofes nicht auszuschließen. Brutvogel der Feldgehölze und Hecken, im Siedlungsbereich eher selten. Kein Vorkommen im Plangebiet. Koloniebrüter in sandigen oder lehmigen Steilwänden. Kein Vorkommen im Plangebiet. Höhlenbrüter in Altholzbeständen. Keine Bruthabitate im Plangebiet. Brutvogel halboffener Parklandschaften und in Siedlungsbereichen. Nachnutzung von Nestern z.B. der Krähe und Elster. Regelmäßig Brutvorkommen im Bereich des Westfriedhofes. PLANUNGSBÜRO SELZNER Landschaftsarchitekten + Ingenieure • Schorlemerstraße 67 • 41464 Neuss Seite 9 Bedburg: 14. Änderung des BP Nr. 15 'Gebiet an der Goethestraße – ehemalige Friedhofserweiterung' Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Entwurf) Stand 05.11.2013 Wespenbussard sicher brütend U Wiesenpieper sicher brütend G- Wiesenweihe beobachtet zur Brutzeit S+ Breitflügelfledermaus Art vorhanden G Großer Abendsegler Art vorhanden G Wasserfledermaus Art vorhanden G Zwergfledermaus Art vorhanden G Brutvogel reich strukturierter Landschaften mit alten Baumbeständen. Kein Vorkommen im Plangebiet. Brutvogel der Schilfröhrichte in Verlandungszonen von Stillund Fließgewässern sowie offener Grünlandkomplexe. Vorkommen im Gebiet auszuschließen. Bodenbrüter in weiträumig offenen, gehölzarmen Agrarlandschaften mit Getreideanbau. Kein Vorkommen im Plangebiet. Fledermäuse Gebäudefledermaus. Kein Quartierpotential im Plangebiet. Möglicherweise Nahrungsgast. Nachweis im Gebiet vor allem als Durchzügler im Frühjahr und Spätsommer/Herbst. Nutzung von Baumhöhlen, dabei Bevorzugung von Spechtbruthöhlen. Zur Zugzeit möglicherweise Zwischenquartiere im Bereich der älteren Gehölze des Gebietes. Im Sommer Waldfledermaus in Gewässernähe, im Winter zumeist in unterirdischen Quartieren. Keine geeigneten Quartiere im Gebiet. Möglicherweise Nahrungsgast. Gebäudefledermaus. Kein Quartierpotential im Plangebiet. Möglicherweise Nahrungsgast. sonstige Säugetiere Feldhamster Art vorhanden S Haselmaus Art vorhanden G Charakterart von Ackerlandschaften mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel (> 120 cm). Überwiegend auf Getreideäckern. Kein Vorkommen im Plangebiet. Besiedlung gut strukturierter Waldränder sowie gebüschreicher Waldlichtungen und Kahlschläge. Außerhalb geschlossener Waldgebiete auch in Parklandschaften mit Gebüschen, Feldgehölzen und Hecken sowie gelegentlich in Siedlungsnähe in strukturreichen Obstgärten und Parks. Kein Vorkommen im Plangebiet. Amphibien Kreuzkröte Art vorhanden U Springfrosch Art vorhanden G Wechselkröte Art vorhanden U Art vorhanden G- Pionierart der Abgrabungsflächen, Industriebrachen, Großbaustellen, Ackerflächen der Flussauen. Laichgewässer oftmals nur temporär wasserführend. Vorkommen im Gebiet ist auszuschließen. Art der Hartholzauen entlang von Flussläufen, in lichten gewässerreichen Laubmischwäldern, an Waldrändern und auf Waldwiesen sowie in isoliert gelegenen Feldgehölzen und Waldinseln. Als Laichgewässer werden Wald- und Waldrandtümpel, kleine Teiche, Wassergräben sowie temporäre Gewässer genutzt. Vorkommen im Gebiet ist auszuschließen. Pionierart der Abgrabungsflächen, seltener auch in Heideund Bördelandschaften sowie auf Truppenübungsplätzen. Als Laichgewässer werden größere Tümpel und kleinere Abgrabungsgewässer mit sonnenexponierten Flachwasserzonen besiedelt. Vorkommen im Gebiet ist auszuschließen. Reptilien Zauneidechse Arten reich strukturierter, offener Lebensräume mit Mindestanteil an trockenen Sand- oder Schotterflächen. Keine geeigneten Lebensräume im Gebiet. ATL = Erhaltungszustand in NRW / Atlantische Region Ampelbewertung LANUV (Erhaltungszustand): G = günstig, U = ungünstig / unzureichend, S = ungünstig/ schlecht, - = mit negativer Tendenz, + = mit positiver Tendenz, k.A. = keine Angabe PLANUNGSBÜRO SELZNER Landschaftsarchitekten + Ingenieure • Schorlemerstraße 67 • 41464 Neuss Seite 10 Bedburg: 14. Änderung des BP Nr. 15 'Gebiet an der Goethestraße – ehemalige Friedhofserweiterung' Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Entwurf) Stand 05.11.2013 Die Liste abzuprüfender Arten ist im vorliegenden Fall zunächst recht lang, da im Bereich des MTB Bergheim unter Schutz gestellte Lebensräume (z. B. LSG Pützer Bachtal, LSG Finkelbachtal, NSG Erft, NSG Ehemalige Klärteiche Bedburg) sowie großflächige Sonderstandorte (z. B. Tagebau Hambach, Tagebau Fortuna-Garsdorf) zu einer großen Anzahl planungsrelevanter Tierarten beitragen. Eine Verschneidung der Lebensraumansprüche der verschiedenen Arten mit den im Plangebiet vorkommenden Strukturen unter zusätzlicher Berücksichtigung der Lage des Plangebietes ergibt dann jedoch, dass nur für einige der gelisteten Arten ein Vorkommen für möglich zu halten ist. Vögel Die überplante Ackerfläche liegt verinselt im Siedlungsbereich und ist durch Autoverkehr und Spaziergänger, die regelmäßig ihre Hunde frei über die Fläche laufen lassen, relativ starken Störungen ausgesetzt. Gleichzeitig sind Gebüsche und ruderale Säume nur in geringem Umfang vorhanden und die Freifläche ist rundum von hohen vertikalen Strukturen umgeben (Gehölze, Gebäude). Für störempfindliche Arten (z. B. Baumfalke, Pirol), Arten strukturreicher Säume (z. B. Feldschwirl, Kuckuck, Nachtigall, Schwarzkehlchen, Turteltaube, Wiesenpiper) sowie typische Arten der offenen Feldflur (z. B. Kiebitz, Feldlerche, Grauammer, Rebhuhn, Kornund Wiesenweihe) liegt daher trotz teilweise passenden Lebensraumtyps keine Eignung vor. Auch das Vorkommen von Arten, die eng an Gewässer gebunden sind (z. B. Eisvogel, Uferschwalbe) oder die auf dem Durchzug Ackerflächen als Rast- und Nahrungsflächen nutzen (z. B. Kriekente, Löffelente, Schnatterente) ist für das Gebiet nicht anzunehmen. Desweiteren ist auch das Brutvorkommen von an Wälder gebundenen Arten (z. B. Grauspecht, Habicht, Waldkauz, Wespenbussard) sowie von typischen Gebäudebrütern (Mehl- und Rauchschwalbe, Schleiereule) auszuschließen. Lediglich der Baumbestand des Plangebietes, der sich entlang der Herderstraße sowie entlang der Grünanlage zwischen Herder- und Goethestraße erstreckt bzw. im Bereich des Friedhofsgeländes anzutreffen ist, stellt potentielle Bruthabitate für Vögel bereit. Der Anteil von Totholz ist allerdings aufgrund von Pflegemaßnahmen der Verkehrssicherung gering und damit auch die Eignung der Gehölze für Höhlenbrüter. Im Rahmen der Potentialanalyse wird daher lediglich für den Gartenrotschwanz ein Brutvorkommen nicht ganz ausgeschlossen. Desweiteren muss den Nadelgehölzen der Friedhofseingrünung (Abb. 6) ein Potential für Brutstätten von Sperber, Turmfalke und Waldohreule zugesprochen werden. Das Vorkommen des störungsempfindlicheren Feldsperlings wird hingegen als unwahrscheinlich bewertet, ebenso das Vorkommen des Steinkauzes, da dieser relativ geräumige Höhlen benötigt. Darüber hinaus wird für Graureiher, Rauch- und Mehlschwalbe ein Vorkommen als sporadische Nahrungsgäste als möglich bewertet. Auch die Greifvögel Habicht und Mäusebussard sowie die Schleiereule können im Rahmen ihrer weiträumigen Jagdflüge zeitweise auch über dem Plangebiet zu beobachten sein. Eine enge Bindung an das Plangebiet ist jedoch für keine dieser Arten anzunehmen. PLANUNGSBÜRO SELZNER Landschaftsarchitekten + Ingenieure • Schorlemerstraße 67 • 41464 Neuss Seite 11 Bedburg: 14. Änderung des BP Nr. 15 'Gebiet an der Goethestraße – ehemalige Friedhofserweiterung' Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Entwurf) Stand 05.11.2013 Fledermäuse Im Plangebiet ist das Vorkommen einzelner Fledermausquartiere im Bereich älterer Bäume nicht ganz auszuschließen. Zwar konnten Baumhöhlen bei der Begehung nicht entdeckt werden, jedoch können fledermaustaugliche Quartierstrukturen an versteckten Stellen existieren und sind über eine reine Inaugenscheinnahme vom Boden aus nicht mit Sicherheit identifizierbar. Als möglicher Quartiernutzer im Gebiet ist der Große Abendsegler anzusprechen. Da im Plangebiet keine Gebäude vorkommen, sind Quartiermöglichkeiten für typische Gebäudefledermäuse wie Zwerg- und Breitflügelfledermaus nicht vorhanden. Diese Arten kommen im Plangebiet allerdings möglicherweise als Nahrungsgäste vor. Auch die Wasserfledermaus, die z. B. über Wasserflächen am Schloß Bedburg regelmäßig zu beobachten ist, könnte im Plangebiet als Nahrungsgast oder auf dem Durchflug vorkommen. Sonstige Säugetierarten Für die Haselmaus stellt das Gebiet keinen geeigneten Lebensraum dar, da gebüsch- und artenreiche Saumstrukturen fehlen, wie sie diese Art für ihre Raumnutzung und Nahrungsbeschaffung benötigt. Auch der Hamster kommt im Gebiet nicht vor. Ursprünglich im Raum Bedburg zwar beheimatet, fehlen Nachweise aus den letzten Jahrzehnten. Zudem dürfte das Gebiet mit seiner von Straßen umgebenen Insellage für die Art nicht geeignet sein, denn eine direkte Anbindung an benachbarte Lebensräume fehlt. Eine solche Anbindung ist jedoch notwendig, da das Vorkommen der Art unter anderem auch von der Feldfrucht mit bestimmt wird und eine Fluktuation im Raum daher möglich sein muss. Amphibien, Reptilien Für planungsrelevante Amphibien und Reptilien sind im Plangebiet gleichfalls keine potentiellen Lebensräume vorhanden. PLANUNGSBÜRO SELZNER Landschaftsarchitekten + Ingenieure • Schorlemerstraße 67 • 41464 Neuss Seite 12 Bedburg: 14. Änderung des BP Nr. 15 'Gebiet an der Goethestraße – ehemalige Friedhofserweiterung' Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Entwurf) Stand 05.11.2013 5 Potentielle artenschutzrechtliche Konflikte 5.1 Tötung von Individuen § 44(1)1 BNatSchG verbietet die Verletzung und Tötung aller besonders geschützter Arten. Darunter fallen neben den genannten planungsrelevanten Arten zunächst auch sämtliche übrigen europäischen Vogelarten. Für Vorhaben der Bauleitplanung gilt allerdings, dass der Verbotstatbestand dann nicht erfüllt wird, wenn - eine Tötung von Individuen im Zusammenhang mit einer unvermeidbaren Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten erfolgt und - die ökologische Funktion betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erhalten bleibt. Gehölzrodung Die Planung sieht einen nahezu vollständigen Erhalt der vorhandenen Gehölze vor. Lediglich am Friedhof werden einzelne Gehölzrodungen notwendig (Abb. 5 und 6). Im Bereich dieser Gehölze sind Brutvorkommen verschiedener verbreiteter (ubiquitärer) Arten wie z.B. der Ringeltaube denkbar. Außerdem sind Brutvorkommen der planungsrelevanten Arten Gartenrotschwanz, Sperber, Turmfalke und Waldohreule hier nicht gänzlich auszuschließen, auch wenn Höhlen oder Horste hier nicht ausgemacht werden konnten. Eine generelle Konfliktvermeidung ist über eine Bauzeitenregelung zu erreichen, die die Rodung von Gehölzen auf den Zeitraum außerhalb der Brutzeit beschränkt (Anfang Oktober bis Ende Februar. Das Vorkommen von Fledermausquartieren im Bereich der von Rodung betroffenen Bäume wird ausgeschlossen. Mit ihrer glatten Rinde, den überwiegend eher geringen Stammdurchmessern und dem Fehlen von Totholz liegt ein Potential für Quartiere etwa des Großen Abendseglers nicht vor. Eine Gefährdung von Fledermäusen bei einer Gehölzrodung im Winter ist daher nicht zu erwarten. Beanspruchung von Ackerfläche bzw. Ackerbrache Bei der Baufeldfreimachung ist im Bereich der (ehemaligen) Ackerfläche die Tötung dort lebender Kleintiere möglich. Eine Betroffenheit planungsrelevanter Arten kann dabei jedoch ausgeschlossen werden. 5.2 Störung von Individuen § 44(1)2 BNatSchG verbietet die erhebliche Störung planungsrelevanter Tierarten. Störungen können bei Bauvorhaben z.B. durch Gehölzrodungen, Lärmemissionen, Erschütterungen oder optische Effekte hervorgerufen werden. Im vorliegenden Fall ist eine Erfüllung des Verbotstatbestandes nicht zu erwarten, da davon ausgegangen werden kann, dass sich die im Plange- PLANUNGSBÜRO SELZNER Landschaftsarchitekten + Ingenieure • Schorlemerstraße 67 • 41464 Neuss Seite 13 Bedburg: 14. Änderung des BP Nr. 15 'Gebiet an der Goethestraße – ehemalige Friedhofserweiterung' Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Entwurf) Stand 05.11.2013 biet vorkommenden planungsrelevanten Vogel- und Fledermausarten aufgrund ihrer Mobilität und ihren großen Aktionsräumen alternative Habitate erschließen können und daher von Störungen nicht relevant betroffen sind. Zudem erfolgen Rodungen grundsätzlich im Winterhalbjahr, weswegen die damit verbundenen Störungen nicht zur sensiblen Zeit des Brutgeschäftes der Avifauna zu verzeichnen sind. 5.3 Beanspruchung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Niststätten europäischer Vogelarten und Fledermausquartiere gelten gem. § 44(1)3 BNatSchG als generell geschützt, wobei sich der Schutz bei wiederholt genutzten Strukturen über das ganze Jahr erstreckt (z. B. Baumhöhlen, Horste von Greifvögeln oder der Elster, vgl. TRAUTNER et al. 2006). Dieses Schutzgebot wird nach § 44(5) BNatSchG für Eingriffe der Bauleitplanung auf die FFH-Anhang IV-Tierarten sowie die europäischen Vogelarten beschränkt sowie dahingehend relativiert, dass der Verbotstatbestand dann nicht erfüllt wird, wenn - der Eingriff unvermeidbar ist - und die ökologische Funktion betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erhalten bleibt. Gehölzrodung Für die planungsrelevanten Arten Gartenrotschwanz, Sperber, Turmfalke und Waldohreule ist das vereinzelte Vorkommen von Niststätten im Bereich der zu rodenden Bäume am Friedhof und damit ein Verlust derselben nicht gänzlich auszuschließen. Bei den zu rodenden Bäumen handelt es sich jedoch nur um einen sehr geringen Anteil des weitläufigen und strukturund artenreichen Baumbestandes des Friedhofes. Die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang wird daher durch den Verlust nicht relevant verschlechtert. Beanspruchung von Ackerfläche bzw. Ackerbrache Mit dem Verlust der Acker- bzw. Brachfläche ist eine Beanspruchung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten planungsrelevanter Arten nicht zu erwarten. 5.4 Beanspruchung schützenswerter Pflanzenstandorte Für das Gebiet wird das Vorkommen geschützter Pflanzen ausgeschlossen, die Erfüllung des Verbotstatbestandes gem. § 44(1)4 BNatSchG ist daher nicht zu erwarten. PLANUNGSBÜRO SELZNER Landschaftsarchitekten + Ingenieure • Schorlemerstraße 67 • 41464 Neuss Seite 14 Bedburg: 14. Änderung des BP Nr. 15 'Gebiet an der Goethestraße – ehemalige Friedhofserweiterung' Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Entwurf) Stand 05.11.2013 6 Maßnahmen An den zu rodenden Gehölzen des Friedhofes ist das vereinzelte Brutvorkommen planungsrelevanter Vogelarten (Gartenrotschwanz, Sperber, Turmfalke und Waldohreule) möglich. Eine Konfliktvermeidung kann jedoch über die Vorgabe erzielt werden, dass Rodungen ausschließlich im Zeitraum außerhalb der Brutzeit erfolgen (zwischen 01. Oktober und 28. Februar). Grundsätzlich ist außerdem als allgemeine Artenschutzmaßnahme zu empfehlen, im Gebiet nur Leuchtmittel mit geringer Lockwirkung für Insekten einzusetzen (z.B. EISENBEIS & EICK 2011, HUEMER et al. 2010). 7 Artenschutzrechtliches Fazit Als Fazit der artenschutzrechtlichen Vorprüfung ist festzustellen, dass eine Betroffenheit planungsrelevanter Arten bei Beachtung der Rodungsfrist im Winterhalbjahr ausgeschlossen werden kann. Insbesondere wird die nach § 44(5) BNatSchG zu schützende 'ökologische Funktion' der Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch das Vorhaben nicht berührt, da im direkten Umfeld weiterhin geeignete Lebensräume verbleiben und eine enge Bindung der potentiell betroffenen Arten an das Plangebiet nicht erkennbar ist. Dies gilt auch für den Fall, sollte die LANUV-Liste der im MTB Bergheim vorkommenden Fledermausarten unvollständig sein, was bei einem Vergleich mit den Listen zu den angrenzenden Messtischblättern als wahrscheinlich zu bewerten ist. Im Plangebiet sind jedoch auch hinsichtlich weiterer potentiell vorkommender Fledermausarten (z. B. Rauhautfledermaus, Mückenfledermaus) keine möglichen Betroffenheiten durch das Vorhaben anzunehmen. Eine detaillierte Untersuchung im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne der Stufe II der Handlungsempfehlung 'Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben' (MBV & MKULNV 2010) erscheint somit nicht erforderlich. Gemäß der Empfehlung des MBV & MKULNV (2010) sollte in Baugenehmigungen des Planvorhabens dennoch grundsätzlich folgender Hinweis aufgenommen werden: 'Der Bauherr resp. die Bauherrin darf nicht gegen die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelten Verbote zum Artenschutz verstoßen, die unter anderem für alle europäisch geschützten Arten gelten (z.B. für alle einheimischen Vogelarten, alle Fledermausarten). Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es unter anderem verboten, Tiere dieser Arten zu verletzen oder zu töten, sie erheblich zu stören oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Bei Zuwiderhandlungen drohen die Bußgeld- und Strafvorschriften der §§ 69 ff BNatSchG. Die zuständige untere Landschaftsbehörde kann unter Umständen eine Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG gewähren, sofern eine unzumutbare Belastung vorliegt.' PLANUNGSBÜRO SELZNER Landschaftsarchitekten + Ingenieure • Schorlemerstraße 67 • 41464 Neuss Seite 15 Bedburg: 14. Änderung des BP Nr. 15 'Gebiet an der Goethestraße – ehemalige Friedhofserweiterung' Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Entwurf) Stand 05.11.2013 8 Quellen Literatur BLESSING, M. & E. SCHARMER (2012): Der Artenschutz im Bebauungsplanverfahren. Verlag W. Kohlhammer, 158 S. GARNIEL, A., MIERWALD, U. & U. TEGETHOF (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr.- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 115 S. EISENBEIS, G. & K. EICK (2011): Studie zur Anziehung nachtaktiver Insekten an die Straßenbeleuchtung unter Einbeziehung von LEDs.- Natur und Landschaft 86/7: 298 - 306. HUEMER, P., KÜHTREIBER, H. & G. TARMANN (2010): Anlockwirkung moderner Leuchtmittel auf nachtaktive Insekten. Ergebnisse einer Feldstudie in Tirol.- Innsbruck, 33 S. KIEL, E.-F. (2007): Geschützte Arten in NRW – Vorkommen, Erhaltungszustand, Maßnahmen. Hrsg.: MUNLV des Landes NRW, 257 S. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. Anmerkungen zu planungsrelevanten Arten und fachlichen Prüfschritten – LÖBF-Mitt. 1/05: 12-17. LANUV NRW (2013): Liste der geschützten Arten NRW > Messtischblätter in Nordrhein-Westfalen: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt MTB 5005 'Bergheim' (http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/de/arten/blatt). (2010): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen, Stand 24.02.2010 (http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/start). SIMON, M., HÜTTENBÜGEL, S. & J. SMIT-VIERGUTZ (2004): Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Dörfern und Städten.– Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 76, 275 S. TRAUTNER, J., LAMBRECHT, H., MAYER, J. & G. HERMANN (2006): Das Verbot der Zerstörung, Beschädigung oder Entfernung von Nestern europäischer Vogelarten nach § 42 BNatSchG und Artikel 5 Vogelschutzrichtlinie - fachliche Aspekte, Konsequenzen und Empfehlungen.- Naturschutz in Recht und Praxis 1: 1 – 20. Gesetze, Handlungsempfehlungen, Verwaltungsvorschriften Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – UschdG) vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95). Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), in Kraft seit 01. März 2010, zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 100 des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154). MBV & MKULNV (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010, 29 S.. Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz).- Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 - 616.06.01.17 - in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010. PLANUNGSBÜRO SELZNER Landschaftsarchitekten + Ingenieure • Schorlemerstraße 67 • 41464 Neuss Seite 16 Bedburg: 14. Änderung des BP Nr. 15 'Gebiet an der Goethestraße – ehemalige Friedhofserweiterung' Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Entwurf) Stand 05.11.2013 9 Anhang ► Protokoll der Artenschutzprüfung gemäß Anlage 2 der Handlungsempfehlung (MBV & MKULNV 2010) PLANUNGSBÜRO SELZNER Landschaftsarchitekten + Ingenieure • Schorlemerstraße 67 • 41464 Neuss Seite 17 Bedburg: 14. Änderung des BP Nr. 15 Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Entwurf) 'Gebiet an der Goethestraße – ehemalige Friedhofserweiterung' Stand 05.11.2013 14. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 in Bedburg Aufstellungsbeschluss Stadt Bedburg 25.09.2012 Inanspruchnahme einer bisher als Friedhofserweiterungsfläche vorgesehenen Ackerfläche durch Wohnbebauung. Eine im Plangebiet vorhandene gehölzreiche Grünanlage bleibt erhalten. Von der acht Exemplare umfassenden Lindenreihe entlang der Herderstraße werden zwei Bäume gerodet. X