Daten
Kommune
Bedburg
Größe
209 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
19.02.14, 18:05
Aktualisiert
19.02.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
BEGRÜNDUNG
Zum Bebauungsplan Nr.15 / Bedburg, 14. Änderung
- Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
Stand: 14. Februar 2014
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 1
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
Der 14. Änderung des Bebauungsplans Nr.15 „Gebiet an der Goethestraße – ehemalige
Friedhoferweiterung“ an der westlichen Stadtgrenze von Bedburg wird gemäß §9 Absatz 8
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der „Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) FNA
213-1, zuletzt geändert durch Art.1 G zur Förd. des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten
und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S.1509)" folgende Begründung beigegeben:
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 2
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
Inhalt
1
Planungsgrundlagen............................................................................................................. 5
1.1
1.2
Anlass, Ziel und Zweck der Planung .................................................................... 5
Auswahl des Planstandortes/Standortalternativen ............................................... 5
2
Räumlicher Geltungsbereich ................................................................................................ 6
3
Planungsrechtliche Situation ................................................................................................ 7
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Darstellung des Regionalplans ............................................................................. 7
Darstellung des Flächennutzungsplans................................................................ 7
Landschaftsplan ................................................................................................... 7
Bestehendes Planungsrecht................................................................................. 8
Sonstige Satzungen / Verordnungen.................................................................... 8
4
Räumliche und strukturelle Situation .................................................................................... 9
5
Inhalt des Änderungsplans ................................................................................................. 10
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
5.8
5.9
5.10
5.11
5.12
5.13
5.14
Art der baulichen Nutzung .................................................................................. 10
Maß der baulichen Nutzung ............................................................................... 10
Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche ....................................................... 11
Private Stellplätze und Garagen ......................................................................... 12
Nebenanlagen .................................................................................................... 12
Erschließung, öffentliche Stellplätze und ÖPNV-Anbindung .............................. 12
5.6.1
Verkehrstechnische Maßnahmen / Erschließung............................... 13
5.6.2
Öffentliche Stellplätze......................................................................... 13
Ver- und Entsorgung .......................................................................................... 13
5.7.1
Strom, Gas und Wasser ..................................................................... 13
5.7.2
Abwasser und Niederschlagswasser.................................................. 14
5.7.3
Abfallentsorgung................................................................................. 15
Öffentliche Grünflächen und Spielplätze ............................................................ 15
Gestaltung – örtliche Bauvorschriften ................................................................. 15
5.9.1
Dächer, Dachaufbauten...................................................................... 15
5.9.2
Einfriedung ......................................................................................... 15
Boden und Grundwasser .................................................................................... 16
Altlasten .............................................................................................................. 16
Kampfmittel......................................................................................................... 16
Immissionsschutz ............................................................................................... 17
Belange von Natur und Landschaft .................................................................... 18
5.14.1
Vorgaben des Naturschutzes ............................................................. 18
5.14.2
Biotopschutz, Grünordnung................................................................ 18
5.14.3
Wasser ............................................................................................... 19
5.14.4
Boden ................................................................................................. 19
6
Bau- und Bodendenkmalschutz.......................................................................................... 20
7
Kennzeichnungen und Hinweise ........................................................................................ 20
8
Artenschutz......................................................................................................................... 20
9
Kenndaten der Planungen .................................................................................................. 22
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 3
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
10
Kosten, Finanzierung und Durchführung der 14. Änderung ............................................... 22
Anlagen
Erschließung Baugebiet, Goethestraße / Am Kriegersweg in Bedburg, Entwässerungsstudie, Erftstadt,
August 2012, Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH
Gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschsituation im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Goethestraße“ der Stadt Bedburg, ACCON-Bericht-Nr. ACB 0713 - 406579 -111, Oktober 2013,
ACCON Environmental Consultants
Bedburg, 14. Änderung des Bebauungsplans Nr.15 `Gebiet an der Goethestraße - ehemalige
Friedhofserweiterung‘, Artenschutzrechtliche Vorprüfung, 05. November 2013, Planungsbüro Selzner
Dipl. Ing. Bernd Strey
Am Mittelhafen 42-44
Düsselstraße 11
Dipl. Ing. Martin Rogge
48155 Münster
40219 Düsseldorf
Architekten + Stadtplaner
Telefon 0251 45984
Telefon 0211 393055
Telefax 0251 58803
Telefax 0211 393056
eMail: office@stadtraum-architekten.de, im Internet: www.stadtraum-architekten.de
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 4
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
1
Planungsgrundlagen
1.1
Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Die ca. 25.000 Einwohner große Stadt Bedburg liegt im Rhein-Erft-Kreis und ist aufgrund der Nähe zu
den Großstädten Düsseldorf, Köln, Aachen und Mönchengladbach ein beliebter Wohnstandort. Um die
Stadt auch in Zukunft als Wohnstandort zu qualifizieren und damit auf den gestiegenen
Konkurrenzkampf um Einwohnerzahlen unter den Städten und Kommunen zu reagieren, müssen neue
und innenstadtnahe Wohngebiete erschlossen werden. Somit wird der anhaltenden Nachfrage nach
qualitativ hochwertigem Wohnraum Rechnung getragen und eine positive Entwicklung für Bedburg
gesichert.
Als geeignetes Gebiet für eine verträgliche städtebauliche Nachverdichtung kristallisierte sich vor allem
der Bereich zwischen Herderstraße und Goethestraße heraus. Die ursprüngliche Erweiterungsfläche für
den Friedhof „Am Kriegersweg“ ist aufgrund neuer Bestattungsformen und des demographischen
Wandels entbehrlich. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt, so bieten sich auf dieser gut an
die
Stadt
angeschlossenen
Fläche
hohe
Entwicklungspotenziale
für
eine
städtebauliche
Nachverdichtung.
Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines neuen Wohnquartiers, das sich in die bestehenden
städtebaulichen Strukturen einfügt. Die Bebauung soll sich dabei an der aufgelockerten Einzel- und
Doppelhausbebauung der Umgebung orientieren und diese maßstäblich ergänzen. Somit wird der
Fläche eine neue und dem Ort entsprechende Nutzung zugefügt und der Bereich als Wohnstandort
gestärkt.
Zur Realisierung der angestrebten Ziele, des Bebauungsplanes Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der
Goethestraße - ehemalige Friedhofserweiterung -,
muss der vorhandene Bebauungsplan Nr.15
entsprechend geändert werden. Das Verfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §
13a BauGB durchgeführt werden.
1.2
Auswahl des Planstandortes/Standortalternativen
Auf der Suche nach innenstadtnahen Wohnbauflächen bietet die Grundstücksfläche zwischen der
Herderstraße und Goethestraße verschiedene Qualitäten und Standortvorteile.
So befindet sich die Fläche im Eigentum der Stadt Bedburg. Hinzu kommt die Tatsache, dass die
vorgesehene Nutzung des Bereichs als Friedhoferweiterungsfläche aufgrund der unter Kap. 1.1
genannten Gründe obsolet geworden ist. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt und ist
demzufolge ökologisch eher niedrig einzustufen. Die angestrebte Nutzung zu Wohnzwecken lässt
hierbei keine schädlichen Auswirkungen (z.B. Lärm-Immissionen) auf die angrenzenden Quartiere
erwarten. Die geplante Neubebauung sieht eine Ergänzung der vorhandenen städtebaulichen
Strukturen vor und rundet somit das Siedlungsbild ab.
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 5
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
Ein weiterer Standortvorteil ist die Lage des Baugebiets. So befinden sich Schulen, ein Kindergärten,
Sport- und Freizeiteinrichtungen in unmittelbarer Nähe. Mehrere Bushaltestellen im direkten Umfeld
gewährleisten eine optimale Erreichbarkeit/Anbindung durch den ÖPNV. Darüber hinaus besteht über
den Bahnhof Bedburg-Erft in etwa 1,0 km Entfernung auch Anschluss an den Regionalverkehr in
Richtung Düsseldorf bzw. Köln. Die Autobahn-Auffahrt Bedburg zur A61 liegt in ca. 2,0 km Entfernung.
Zusammenfassend bietet der Standort ein hohes Entwicklungspotential für die Schaffung neuer
Wohnbauflächen.
2
Räumlicher Geltungsbereich
Der Änderungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
•
im Nordwesten durch die südliche Grenze des Ehrenfriedhofs „Am Kriegersweg“,
•
im Nordosten durch bestehende Flächen des Westfriedhofes,
•
im Osten durch die westliche Grenze des Flurstücks 1661 (Goethestraße)
•
im Süden durch die südliche Grenze des Flurstücks 1361
•
im Westen durch die östliche Grenze des Flurstücks 1892 (Herderstraße)
Von der Änderung sind in der Gemarkung Bedburg, Flur 1, das Flurstück 1361vollständig und die
Flurstücke 944 und 390 jeweils teilweise betroffen. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rd.
1,67 ha.
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 6
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
3
Planungsrechtliche Situation
3.1
Darstellung des Regionalplans
Der rechtswirksame „Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln – Teilabschnitt Köln“
(Regionalplan) sieht für den planungsrelevanten Bereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)
vor. Demzufolge entspricht die Planung den Zielsetzungen des Regionalplans.
3.2
Darstellung des Flächennutzungsplans
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Planbereich als Grünfläche gemäß §5 Abs.2 Nr.5 BauGB
dar. Im Nordöstlichen Geltungsbereich ist die Grünfläche zusätzlich mit der Zweckbestimmung Friedhof
belegt. In direktem Umfeld an das Plangebiet weist der Flächennutzungsplan folgende Darstellungen
auf:
•
•
Im Norden eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Friedhof gemäß §5 Abs.2 Nr.5 BauGB
Im Nordosten eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule gemäß §5 Abs.2
Nr.2 BauGB
•
•
Im Osten und Süden eine Wohnbaufläche gemäß §5 Abs.2 Nr.1 BauGB
Im Westen eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportanlage gemäß §5 Abs.2 Nr.5 BauGB
und Flächen für die Landwirtschaft gemäß §5 Abs.2 Nr.9 BauGB. Zusätzliche sind entlang der
westlichen Kante des Plangebietes Brunnen nach §5 Abs.2 Nr.3 BauGB verortet.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bedburg wird im Wege der Berichtigung gemäß §13a Abs. 2
Nr.2 BauGB entsprechend dem neuen Stadtentwicklungsziel angepasst:
•
Der nördliche Vorhabenbereich wird zu einer Wohnbaufläche gemäß §5 Abs.2 Nr.1 BauGB
Der Grünstreifen im südlichen Teil der Fläche, Flurstück 1361, wird als Parkanlage gemäß §5
Abs.2 Nr.5 gekennzeichnet.
Nach §8 Abs.2 BauGB ist eine Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan nicht erforderlich, wenn der
Bebauungsplan ausreicht, um die städtebaulichen Entwicklungen zu ordnen.
3.3
Landschaftsplan
Der Geltungsbereich liegt innerhalb des Landschaftsplans 'Jülicher Börde mit Titzer Höhe', rechtskräftig
in der Urfassung seit dem 07.07.1998. Für das Plangebiet wird im Landschaftsplan als Entwicklungsziel
die 'Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden
Elementen' dargestellt.
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 7
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
3.4
Bestehendes Planungsrecht
Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtkräftigen Bebauungsplanes Nr.15. Der Bebauungsplan weist
das Gebiet als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof aus. Die freie, derzeit
landwirtschaftlich genutzte Fläche ist, wie in Kap. 1.1 beschrieben, aufgrund der derzeitigen
Entwicklungen als Friedhofserweiterungsfläche entbehrlich. Mit der 14. Änderung des Bebauungsplanes
Nr.15 wird das Grundstück der Stadt Bedburg einer neuen baulichen Nutzung zugewiesen. Nach
Rechtskraft der Änderungsplanung werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 durch den
neuen Rechtsstand ersetzt.
3.5
Sonstige Satzungen / Verordnungen
Der Geltungsbereich ist in der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der
Bundesrepublik Deutschland mit der Erdbebenzone 2 und der Untergrundklasse S, Gebiete tiefer
Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung, gekennzeichnet. Die Untergrundklasse ergänzend
weist die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5104 für den östlichen Teil des
Plangebietes humose Böden aus.
Die mit den Kennzeichnungen verbundenen Sicherungsmaßnahmen und baulichen Erfordernisse in
Bezug auf die Bodenverhältnisse sind hinweislich in die textlichen Festsetzungen aufgenommen. Mit
dem Hinweis und den Baugenehmigungsverfahren einzelner Gebäude sind bauliche Mängel oder
Komplikationen aus den Bodenverhältnissen bei fachgerechtet Ausführung auszuschließen.
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 8
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
4
Räumliche und strukturelle Situation
Das Plangebiet liegt ca. 1,6 km süd-westlich vom Stadtzentrum entfernt und umfasst die ursprüngliche
Erweiterungsfläche des Friedhofs „Am Kriegersweg“. Diese wird heute landwirtschaftlich genutzt. Die
nördliche Plangebietsgrenze wird durch eine zum Teil sehr hohe Bepflanzung mit Hecken, Sträuchern
und Bäumen auf der südlichen Friedhofsgrenze definiert. Östlich und südlich grenzen Wohnquartiere
aus den 1960er / 70er Jahren an das Plangebiet. Diese sind vorwiegend durch Einzel- und
Doppelhausbebauung in aufgelockerter Struktur geprägt. Im Westen wird das Gebiet durch die
Herderstraße und dem sich anschließenden Landschaftsraum begrenzt.
Versorgungseinrichtungen mit Geschäften für den täglichen Bedarf befinden sich im Bereich der AdolfSilverberg-Straße östlich vom Plangebiet und im Stadtzentrum. Mit der Städtischen Realschule, der
Arnold-von-Harff-Schule und dem Silverberg-Gymnasium im Bereich Goethestraße / Eichendorffstraße
liegen mehrere Bildungseinrichtungen im direkten Umfeld. Die Katholische Kindertagesstätte St.
Antonius süd-östlich vom Plangebiet liegt an der Muchhauser Straße und ist ca. 450 m Entfernung
ebenfalls in unmittelbarer Nähe. Mit dem Sportplatz an der Herderstraße befinden sich zudem auch
Sport- und Freizeiteinrichtungen im direkten Umfeld. Wie in Kap. 1.2 beschrieben, ist das Plangebiet
sehr gut an den Öffentlichen Personen Nahverkehr und an das übergeordnete Straßennetz
angeschlossen. In einer Entfernung von ungefähr 1km verläuft westlich des Plangebietes die Autobahn
61, welche über die Autobahnauffahrt Bedburg erreichbar ist. Die Landschaft zwischen der Autobahn
und dem Plangebiet ist geprägt von landwirtschaftlichen Flächen und Gehölzstrukturen.
Der öffentliche Grünzug zwischen Herder- und Goethestraße bleibt gemäß den Festsetzungen des
Bebauungsplans erhalten. Zusammen mit dem Landschaftsraum westlich vom Plangebiet stellt der
Grünzug einen wichtigen Raum für die Naherholung dar.
Durch die Neuplanung wird der Fläche eine neue und der Umgebung entsprechende Nutzung zugeführt.
Neben den Bildungs-, Betreuungs- und Sporteinrichtungen wird das Plangebiet jedoch hauptsächlich
durch die überwiegende Wohnnutzung geprägt.
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 9
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
5
Inhalt des Änderungsplans
5.1
Art der baulichen Nutzung
(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB; §4 BauNVO, §1 Abs.6 BauNVO)
Entsprechend der Charakteristik des Umfelds und zur Stärkung des Wohnstandortes setzt der
Bebauungsplan für alle Wohnbauflächen ein „Allgemeines Wohngebiet“ nach §4 BauNVO fest, dass in
die Baugebiete WA1, WA2, WA3, WA4, WA5 gegliedert ist. Mit dem Gefälle innerhalb des
Geltungsbereiches und den Höhenfestsetzungen bezogen auf Bezugspunkte sind die Baugebiete WA1
bis WA4 jeweils in einen Abschnitt a und b unterteilt.
Die nach §4 Abs.3 Nr.2 bis 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen:
•
Betriebe des Beherbergungsgewerbes
•
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
•
Anlagen für Verwaltung,
•
Gartenbaubetriebe sowie
•
Tankstellen
werden nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Dadurch soll insbesondere die vorrangige Nutzung des
Wohnens gestärkt werden. Bei den aufgeführten ausgeschlossenen Nutzungen ist davon auszugehen,
dass sie sich auf Grund ihres Flächenanspruchs nicht hinreichend in die angestrebte kleinteilige
Baustruktur einfügen und städtebaulich unbefriedigende Situationen geschaffen würden. Ein erhöhtes
Verkehrsaufkommen würde zu Beeinträchtigungen der Wohnqualität führen. Für diese Nutzungen
stehen an anderer Stelle im Gemeindegebiet besser geeignete Bauflächen zur Verfügung.
5.2
Maß der baulichen Nutzung
(§9 Abs.1 BauGB ,§§16, 17 BauNVO)
Die Grundflächenzahl wurde gemäß §17 Abs.1 BauNVO für alle Baugebiet auf 0,4 festgesetzt. Die
Höhe baulicher Anlagen ist über die Festsetzung von maximalen Trauf- und Firsthöhen, sowie Dachform
und Dachneigung definiert:
•
Für die Baugebiete WA1a, WA1b, WA2a, WA2b, WA4a, WA4b und WA5 ist die Höhe so
festgesetzt, dass sich bezogen auf die später ausgebaute Erschließungsstraße eine mittlere
maximale Traufhöhe von 4,50 m und eine mittlere maximale Firsthöhe von 10,00 m ergibt. Die
voraussichtlichen Straßenhöhen wurden in der Erschließungsvorplanung durch das Büro
Fischer, Erftstadt ermittelt. Maßgeblicher Bezugspunkt (BZP) der Höhenfestsetzungen sind die
jeweils in der Planzeichnung angegebenen und in der Örtlichkeit bereits vorhandenen
Kanaldeckel. Die Maßstäblichkeit der prägenden Bebauung südlich des Geltungsbereiches wird
durch die Höhenfestsetzungen aufgenommen und Richtung Norden bis zum Friedhofsgelände
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 10
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
weitergeführt und gleichzeitig der Ausbau der jeweiligen Obergeschosse zu Wohnzwecken mit
annehmbaren Raumgrößen ermöglicht.
•
Für das Baugebiet WA3a und WA3b, entlang der östlichen Plangebietsgrenze zur
Goethestraße, sind die Höhen analog der vorgenannten Ausführungen so festgesetzt, dass sich
bezogen auf die vorgelagerte Erschließungsstraße eine mittlere maximale Traufhöhe von 6,50
m und eine mittlere maximale Firsthöhe von 11,00 m ergibt. Die Maßstäblichkeit der Bebauung
orientiert sich an dem Bestand östlich der Goethestraße, durch die erhöhte mögliche
Geschossanzahl soll der Siedlungsbereich einen städtebaulichen Abschluss bekommen und
die Beziehung zu der Bebauung entlang der Goethestraße gesichert werden.
5.3
Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
(§9 Abs.1 Nr.6 BauGB, §§22, 23 BauNVO)
Nach §22 BauNVO wird eine offene Bauweise festgesetzt, um die Kleinteiligkeit der südlichen
Bebauung aufzugreifen und fortzuführen. Gemäß §22 Abs. 2 sind die Gebäude gemäß zeichnerischer
Festsetzung als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen zulässig, dies unterstützt die offene
Bauweise und verhindert unmaßstäbliche Gebäudekomplexe. Darüber hinaus wird die höchstzulässige
Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden gemäß §9 Abs.1 Nr. 6 BauGB auf maximal zwei Wohnungen
beschränkt. Diese Nutzungsbegrenzungen sollen dazu beitragen, dass keine Probleme auf den
angrenzenden Straßen und Planstraßen selbst durch den entstehenden Ziel- und Quellverkehr und den
Umfang der unterzubringenden privaten Stellplätze entstehen.
Die überbaubaren Grundstücksflächen im Plangebiet sind durch Baugrenzen nach §23 Abs.1 BauNVO
festgesetzt. Innerhalb dieser überbaubaren Grundstücksflächen lassen sich Einfamilienhäuser mit z.B.
10,00 m x 10,00 m, Doppelhäuser mit 14,00 m x 10,00 m und auch Hausgruppen realisieren.
Unmaßstäbliche Gebäudekonzepte mit großen Tiefen und den Nachteilen schlecht zu belichtender
Innenbereiche werden vermieden. Die überbaubaren Grundstücksflächen variieren zwischen den
Baufeldern in den Abständen zu öffentlichen Verkehrswegen zwischen 3,00 m, 4,00 m und 5,00 m. Mit
den Abstufungen reagieren die Baufelder auf die jeweilige Himmelsausrichtung und schaffen nach
Osten, Süden und Westen einen jeweils vergrößerten ‚Vorgartenbereich‘. Eine Besonderheit bildet das
Baufeld WA5 welches über seinen Versprung von 3,00 m auf 5,00 m in der überbaubaren Fläche eine
Eingangssituation in die südliche Stichstraße formuliert und sich im Spiel mit WA4a zum Grünzug öffnet.
Neben den vergrößerten Vorgartenbereichen weiten die über die Mindestabstandsfläche erweiterten
Abstände den öffentlichen Straßenraum optisch auf.
Ausnahmsweise dürfen die den öffentlichen Straßen abgewandten Baugrenzen, in die privaten
Gartenflächen, nach §23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO für Terrassenüberdachungen ausnahmsweise bis zu
maximal 2,00 m überschritten werden, um einerseits aktuellen Wohnwünschen zu entsprechen,
andererseits jedoch keine massive Bebauung von Gartenbereichen zuzulassen.
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 11
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
5.4
Private Stellplätze und Garagen
(§9 Abs.1 Nr. 11 BauGB, Nr.21 BauGB)
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 sind alle Carports und Garagen nur innerhalb der
überbaubaren Grundstückfläche und auf den hierfür mit C./Ga festgesetzten Flächen zulässig, um eine
willkürliche Anordnung von Anlagen des ruhenden Verkehrs zu verhindern und die geplante Anordnung
von öffentlichen Stellplätzen mit dem Endausbau der Verkehrsflächen zu garantieren. Neben den
Garagen- und Carports sind offene Stellplätze auf den Zufahren möglich. Ergänzend ist im Bereich
zwischen Erschließungsstraße und vorderer Baugrenze pro Gebäude ein weiterer Stellplatz zulässig.
Garagen sind im Regelfall an den Schmalseiten der Gebäude. Von ihrer Zufahrtsseite müssen Garagen
und Carports mindestens 5,00 m hinter und über ihre gesamte Länge 0,50 m seitlich von
Straßenbegrenzungslinien zurückliegen. Über den Mindestabstand von 5,00 m ist ein Abstellen des
Fahrzeuges auch vor der Garage möglich, ohne dass es in den öffentlichen Straßenraum ragt und
diesen negativ beeinflusst. Mit dem Abrücken von der Straßenbegrenzungslinie ist eine Einfassung des
Grundstückes über die gesamte Länge möglich, ohne dass zum Beispiel Heckenpflanzungen
unterbrochen werden.
Die Festsetzungen sichern eine gezielte Ordnung des ruhenden Verkehrs bei einem ausreichenden
Angebot an Stellplatzmöglichkeiten. Ein hochwertiges Gesamtbild des neuen Wohnquartiers wird somit,
auch über die gezielte und geordnete Platzierung von öffentlichen Stellplätzen, gesichert. Die
Anordnung der öffentlichen Stellplätze wird zusätzlich über die Festsetzung von Bereichen ohne Einund Ausfahrt entlang der nördlichen Grenze der Wohnbauflächen WA4a und WA5, bis zum Endausbau
der Verkehrsfläche sichergestellt.
5.5
Nebenanlagen
(§9 Abs.1 Nr.14 BauGB, §14 BauNVO)
Im Geltungsbereich der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr.15 sind alle privaten Nebenanlagen
seitlich oder hinter den Gebäuden, im Bereich des privaten Gartens, anzuordnen, der Vorgartenbereich
ist von Nebenanlagen frei zu halten. Der Vorgartenbereich definiert sich über die Fläche zwischen
Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze.
Die Größe von Nebenanlagen ist auf eine Grundfläche von maximal 9,0 m2 oder ein Volumen von 30m3
beschränkt. Platziert werden dürfen sie nur an der dem öffentlichen Raum abgewandten, seitlichen
Grundstücksgrenze,
entlang
von
öffentlichen
Flächen
sind
sie
zusätzlich
hinter
der
Grundstückseinfriedung zu platzieren.
Mit diesen Maßnahmen und Beschränkungen werden unmaßstäbliche Nebengebäude, überbaute und
versiegelte Gartenbereiche und gestalterisch unbefriedigende Rückansichten verhindert.
5.6
Erschließung, öffentliche Stellplätze und ÖPNV-Anbindung
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 12
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
5.6.1
Verkehrstechnische Maßnahmen / Erschließung
(§9 Abs.1 Nr.11 BauGB)
Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes
erfolgt von Westen, vom öffentlichen Straßenzug
„Herderstraße“, über eine öffentliche Erschließung in Richtung Osten. Über die Erschließungsstraße ist
die Erschließung der Wohnbauflächen WA1a, WA1b und WA4b gesichert. Das Ende der
Erschließungsstraße bildet ein Wendehammer, von welchem die Grundstücke der Wohnbaufläche
WA2a erschlossen werden. WA2b wird über eine Stichstraße vom Wendehammer nach Süden zum
Grünzug erschlossen. Die im Westen südlich der Erschließungsstraße liegende Gebiet WA5 und WA4a
werden ebenfalls über eine Stichstraße von der Erschließungsstraße in Richtung Süden erschlossen.
WA3a und WA3b werden über den bestehenden Straßenzug „Goethestraße“ an das Straßennetz
angebunden. Die stichstraßenförmige Erschließung verhindert dabei ungewollten Durchfahrtsverkehr
und stärkt die Qualität der Straße als Frei- und Spielraum für die Anlieger. Von der Erschließung aus
bestehen zwei Anbindungen an den bestehenden Grünzug im Süden des Gebietes.
Auf
Grund
des
geringen
Umfanges
der
Erschließung
wurde
die
Verkehrsfläche
mit
der
Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt.
Der Bebauungsplan setzt fest, dass die zur Herstellung von Straßen und Wegen notwendigen
Abgrabungen, Aufschüttungen oder Stützmauern auf den angrenzenden Privatgrundstücken zu dulden
sind. Diese ergeben sich aus der vorhandenen Topographie des Geländes.
5.6.2
Öffentliche Stellplätze
Öffentliche Stellplätze / Besucherstellflächen sind auf den Verkehrsflächen nachrichtlich dargestellt. Im
Westen der Erschließungsstraße, im Bereich der Einmündung von der Herderstraße und im Bereich der
Einmündung südliche Stichstraße, können acht Stellplatzflächen in den öffentlichen Verkehrsraum
eingerichtet werden. Zusätzlich werden im Bereich der Wendehammer, im Osten fünf und im Süden
drei Querparker, angeboten.
5.7
Ver- und Entsorgung
5.7.1
Strom, Gas und Wasser
Das Plangebiet ist heute nicht erschlossen. Das Versorgungsnetz für Wasser, Gas, Strom und
Telekommunikation wird neu geplant und durch den Vorhabenträger errichtet. Die Anbindung erfolgt für
die Wohnbauflächen WA1a, WA1b, WA2a, WA2b, WA4a, WA4b und WA5 über den Straßenzug
Lessingstraße und die neu zu errichtenden Erschließungsstraßen. Für die Wohnbauflächen WA3a und
WA3b erfolgt der Anschluss über das bestehende Netz der Goethestraße.
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 13
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
5.7.2
Abwasser und Niederschlagswasser
Zur Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 sind in einer Entwässerungsstudie
(Erschließung Baugebiet, Goethestraße / Am Kriegersweg in Bedburg, Entwässerungsstudie, Franz
Fischer Ingenieurbüro GmbH, Erftstadt, August 2012) die verschiedenen Möglichkeiten zur
Entwässerung herausgearbeitet worden. Die möglichen Lösungen sind gegeneinander abgegrenzt und
unter Berücksichtigung der verschiedenen Randbedingungen mit den Genehmigungsbehörden
diskutiert worden.
Für die ortsnahe Beseitigung des Regenwassers von den Grundstücken und ggf. auch den
Straßenflächen kommt prinzipiell eine dezentrale Versickerung oder eine zentrale Versickerung in
Betracht. Alternativ ist auch die teilweise Entwässerung im Mischsystem möglich.
Das Plangebiet weist ein Einzugsgebiet von rund 1,3 ha auf mit einem errechneten Abfluss von
insgesamt rund 100 l/s. Auf Grundlage der Berechnungen des Ingenieurbüros Franz Fischer ist eine
vollständige Einleitung des Abwassers und Niederschlagswassers in die bestehenden Kanalsysteme
südlich des Geltungsbereiches nicht möglich, da diese ihre Kapazitätsgrenze bereits erreicht haben. Mit
der Einrichtung eines Trennsystems und eines Versickerungsbeckens innerhalb des Geltungsbereiches
wird den Maßgaben des §51a LWG zur zentralen Niederschlagsversickerung entsprochen und die
Belastungen für das Kanalnetz gesenkt sowie ein kostenintensiver Ausbau des bestehenden
Kanalsystems vermieden. Das von den westlich und südlich gelegenen Wohnbauflächen gespeiste
Versickerungsbecken wird nördlich der Wohnbaufläche WA2a errichtet und nach §9 Abs.1 Nr.12 BauGB
im Bebauungsplan festgesetzt. Entwässert werden die Wohnbauflächen wie folgt:
•
WA1a, WA1b, WA2a, WA2b, WA3a, WA4a, WA4b und WA5 werden über ein Trennsystem von
Westen nach Osten entwässert. Im Osten schließt der Schmutzwasserkanal südlich an den
vorhanden Kanal an und der Regenwasserkanal nördlich an das Versickerungsbecken
•
WA3b kann nur zum Teil an das Versickerungsbecken angeschlossen werden. Aufgrund der
Topographie
des
Plangebietes
Regenwasserbeseitigung,
an
wird
den
der
südliche
vorhandenen
Teil
von
WA3b,
Mischwasserkanal
der
auch
für
die
Goethestraße
angeschlossen.
Die Lösung über ein Trennsystem ermöglicht die zentrale Versickerung des unbelasteten Regenwassers
und die Rückführung dieses in den Wasserkreislauf. Das Trennsystem nimmt sowohl die privaten
Oberflächenwässer als auch die auf öffentlichen Flächen anfallenden Wassermassen auf und leitet sie
in das Versickerungsbecken ein.
Das zentrale Versickerungsbecken ergänzend sind der Rückhalt und die Speicherung von auf privaten
Flächen anfallendem Regenwasser für die Gartenbewässerung oder die Nutzung als Brauchwasser im
Haushalt grundsätzlich möglich. Eine Speicherung des Regenwassers kann in Form von Regentonnen
oder Zisternen auf dem eigenen Grundstück vorgenommen werden.
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 14
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
5.7.3
Abfallentsorgung
Das Baugebiet kann über den Straßenzug „Herderstraße“ und die neue Erschließungsstraße durch
Müllfahrzeuge, von Westen nach Osten, angefahren werden. Die Anfahrbarkeit der Grundstücke der
zukünftigen Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 zur Abfallentsorgung ist
uneingeschränkt sichergestellt. Über den Wendehammer am östlichen Ende der Erschließungsstraße,
mit einem Radius von 9,00 m,
ist ein Wendemanöver der Müllfahrzeuge möglich. Belange der
Abfallentsorgung stehen der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 nicht entgegen.
5.8
Öffentliche Grünflächen und Spielplätze
Die bestehende Grünfläche nördlich der Lessingstraße, zwischen Goethestraße und Herderstraße bleibt
erhalten und wird in seiner Erschließungs- und Naherholungsfunktion, über die Festsetzung der
Zweckbestimmung „Parkanlage und Spielplatz“ nach §9 Abs.1 Nr.15 BauGB, weiter gestärkt. Die
Festsetzung dient dem Erhalt für die Siedlung wichtiger Grünräume im direkten Wohnumfeld.
5.9
Gestaltung – örtliche Bauvorschriften
5.9.1
Dächer, Dachaufbauten
Die Dacheindeckungen sind ausschließlich als Sattel-, Walm-, Krüppelwalm- und Pultdach in den
Farben ‚anthrazit‘ bis ‚schwarz‘ zulässig. Als Dachneigung wird in den Baugebieten mit Ausnahme von
WA3a und WA3b 35o - 45o festgesetzt. In der Baufläche WA3a und WA3b wird mit der möglichen
höheren Anzahl an Vollgeschossen eine maximale Dachneigung von 20o - 35o festgesetzt. Bei
Pultdächern sind die Dachflächen gegenläufig mit gleicher Dachneigung als versetztes Satteldach mit
einer maximalen Höhendifferenz im First von 2,00 m zulässig. Zusätzlich darf die Summe der
ergänzenden Zwerchhäuser, Dachaufbauten und Dacheinschnitte zwei Drittel der Trauflänge nicht
überschreiten.
Mit den Festsetzungen orientiert sich die Gestaltung des neuen Wohngebietes an den Eindeckungen
und Dachformen der Bestandsgebäude der Umgebung um ein zusammenhängendes Stadtbild zu
erzeugen und das neue Wohnquartier in das Umfeld einzugliedern. Über die ergänzenden
Bestimmungen der Dachausführung und Beschränkung von Dachaufbauten und -einschnitten, werden
unmäßstäbliche Gebäudegrößen und Dachlandschaften verhindert und die Eingliederung in die
Umgebung gewährleistet.
5.9.2
Einfriedung
Zu öffentlichen Verkehrsflächen sind Grundstückseinfriedungen ausschließlich über Hecken zulässig. Im
Vorgartenbereich können Hecken bis zu einer Höhe von 0,75 m angepflanzt werden. Im Bereich der
seitlich
der
Grundstücke
Begründung zum Vorentwurf
liegenden
Verkehrsflächen
können
standorttypische
einheimische
BEGRÜNDUNG - Seite 15
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
Heckenpflanzungen bis zu einer Höhe von 2,00 m gepflanzt und unterhalten werden. Prinzipiell können
Heckenpflanzungen
mit
offenen
Zaunkonstruktionen
kombiniert
und
gestützt
werden,
diese
Zaunkonstruktionen dürfen zum öffentlichen Raum nicht sichtbar sein. Als offene Zaunkonstruktionen
gelten solche mit einem Lochanteil von mindestens 50 % pro m² Zaunfläche.
Mit den Festsetzungen
von grünen
Einfriedungen zu öffentlichen
Flächen,
besonders
an
Eckgrundstücken wird die Attraktivität des Wohngebietes gesteigert. Über Heckenpflanzungen mit einer
Höhe von bis zu 2,00 m ist die Privatsphäre in den Gartenbereichen gesichert.
5.10
Boden und Grundwasser
Im Bereich des Bebauungsgebietes steht eine gering mächtige Oberbodenschicht an. Unterhalb dieser
Schicht befinden sich halbfeste Schluffschichten und darunter nichtbindige Schichten aus Kies und
Sand. Infolge der großräumigen Grundwasserabsenkung durch den Braunkohleabbau steht das
Grundwasser tief unter der Geländeoberkante. Schichtenwasser konnte ebenfalls durch die Bohrungen
nicht nachgewiesen werden. Es ist zu beachten, dass mit Beendigung des Braunkohleabbaus und der
damit einhergehenden Beendigung der Grundwasserabsenkung der Grundwasserspiegel deutlich
ansteigen kann.
5.11
Altlasten
Über eine Belastung des Bodens mit umweltgefährdenden Stoffen liegen weder konkrete Erkenntnisse
noch Verdachtsmomente vor.
5.12
Der
Kampfmittel
Geltungsbereich
unterlag
während
des
zweiten
Weltkrieges
nachweislich
vermehrten
Kampfhandlungen. Über Analysen von Luftbildern aus den Jahren 1939 -1945 der Bezirksregierung
Düsseldorf sind diese identifiziert worden und liefern konkrete Verdachtsfälle auf Kampfmittel bzw.
Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges. Eine konkrete Überprüfung wird im Zuge der Baureifmachung
des Geländes durchgeführt.
Ergänzend wird ein entsprechender Hinweis auf Kampfmittelfunde in die textlichen Festsetzungen mit
aufgenommen um Sicherheit in allen Belangen zu erzielen und evtl. Funde fachgerecht zu behandeln.
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 16
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
5.13
Immissionsschutz
Für die Entwicklungsfläche auf den ehemaligen Friedhofserweiterungsflächen an der Goethestraße
wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, welche sowohl für den bestehenden Verkehrsals auch für den vorhandenen Sportlärm das Ausmaß der Geräuschbelastung ermittelt. Hierbei sind die
westlich in einer Entfernung von rd. 350 m am Plangebiet vorbeiführende Bundesautobahn A61 sowie
die westlich benachbarte Sportanlage Josef-Balduin-Arena-BBV als Hauptemittenten für den Verkehrssowie Sportlärm untersucht worden.
Als Grundlage für die Beurteilung der Ergebnisse sind die Orientierungswerte der RLS 90, der DIN
4109, das Beiblatt 1 zur DIN 18005 sowie die Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO), mit
Orientierungswerten von 55/45 dB(A) tags/nachts für ein allgemeines Wohngebiet, herangezogen
worden. Die Berechnungen zeigen, dass durch die bestehende Sportanlage die zulässigen Werte der
SALVO in allen Beurteilungszeiträumen eingehalten bzw. unterschritten werden. Eine Beeinflussung der
gesunden Wohnverhältnisse ist mit dem Betrieb der Sportanlage, auch bei parallelem Betrieb beider
Sportflächen innerhalb der Ruhezeiten, somit nicht gegeben.
In Bezug auf den Verkehrslärm und die Einwirkungen der westlich gelegenen A61 mit einem
durchschnittlichem Tages Verkehrsaufkommen von rd. 40.000 Kfz/24h werden maximale Messwerte
von 57/52 dB(A) tags/nachts erreicht. Die Berechnungen zeigen, dass die Orientierungswerte des
Beiblattes 1 zur DIN 18005 für ein Allgemeines Wohngebiet in der westlichen Hälfte, bis zur Mitte des
östlichen Wendehammers, tagsüber geringfügig um maximal 2dB(A) und nachts im gesamten Gebiet
um maximal 7 dB(A) überschritten werden. Mit den errechneten Immissionswerten liegt das Plangebiet,
auch in den Bereichen der geringfügigen Überschreitungen, im Lärmpegelbereich II.
Die 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung - sechzehnte Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 12. Juni 1990) sieht im Vergleich zur DIN 18805
Immissionsgrenzwerte mit 59/49 dB(A) tags/nachts für ein allgemeines Wohngebiet vor, die als
wohnverträglich gelten und gesunde Wohnverhältnisse erlauben.
Damit würden die Grenzwerte
tagsüber um 2 dB(A) unterschritten, lediglich nachts um maximal 3 dB(A) im Westen des Plangebietes
überschritten. Dieses erscheint zumutbar, da in den Nachtstunden der Außenraum nur temporär genutzt
wird. Darüber hinaus geht das Rechenmodell von einer freien Schallausbreitung aus, die nach
Fertigstellen des Baugebiets nicht mehr in dieser Form stattfinden wird. Stattdessen werden durch die
Baukörper an vielen Stellen schallabgewandte und geschützte Seiten entstehen, die auch in
Abendstunden eine (ruhigere) Nutzung des Außenraums zulassen.
Besondere Anforderungen an die Qualität und Ausführung der Fenster sind mit den sonstigen
Anforderungen (EnEV) in der Regel abgedeckt, so dass aus dem Lärmpegelbereich II keine besonderen
Anforderungen für den gesamten westlichen Bereich resultieren. Das städtebauliche Konzept des
Gebietes verhindert zusätzlich über die parallel zur Herderstraße geführte Bebauung eine freie
Schallausbreitung über das gesamte Gebiet, so dass über die Eigenabschirmung der Gebäude die
berechneten Immissionspegel nur an den der Autobahn zugewandten Hausfassaden auftreten werden.
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 17
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
Zum Schutz und zur Sicherstellung der Nachtruhe und gesunden Wohnverhältnisse ist entlang der der
westlichen Autobahn zugewandten Hausfassaden und der nördlichen und südlichen Fassaden
ergänzend der Lärmpegelbereich II mit dem Einbau von schallgedämpften Lüftungsöffnungen in
Schlafräumen festgesetzt. Die Festsetzung wird für alle Baufelder getroffen, so dass bei einem z.B.
zeitlich versetzten Ausführen der schützenden Bebauung der Baufelder WA1a, WA1b und WA5 eine
Sicherung der Belange des Lärmpegelbereiches gewährleistet ist.
Mit den errechneten Immissionswerten, den positiven Abschirmungseffekten des städtebaulichen
Konzeptes und den ergänzend festgesetzten Maßnahmen werden gesunde Wohnverhältnisse im
Geltungsbereich für jeden Abschnitt garantiert.
5.14
Belange von Natur und Landschaft
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung
aufgestellt. Gemäß §13a Abs. 2 BauGB entfällt für dieses Planverfahren sowohl die Erforderlichkeit
eines Ausgleichsnachweises im Sinne der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz als
auch die Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a BauGB.
Der Bebauungsplan begründet nicht die Zulässigkeit eines Vorhabens, das einer Pflicht zur
Durchführung
einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP)
nach
dem
Gesetz
gemäß
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG, UVPG NW) unterliegt, ebenso ist aufgrund der Unterschreitung
der relevanten Schwellenwerte keine UVP-Vorprüfung des Einzelfalles erforderlich.
Da die in § 1a Abs. 2 BauGB genannten Belange des Umweltschutzes – vor allem unter dem Aspekt
der Umweltvorsorge – dennoch in die Abwägung einzustellen sind, werden im Folgenden die relevanten
umweltbezogener Belange kurz beschrieben.
5.14.1
Im
Vorgaben des Naturschutzes
Plangebiet
kommen
weder
geschützte
Flächen
(§ 62 LG-Biotope,
Naturschutz-
oder
Landschaftsschutzgebiete, Gebiete von gemeinschaftlicher europäischer Bedeutung wie FFH- oder
Vogelschutzgebiete) noch schutzwürdige Flächen des Biotopkatasters NRW oder Lebensraumtypen der
FFH-Richtlinie vor. Nächstgelegene unter Landschaftsschutz stehende Flächen liegen etwa 600 Meter
entfernt nördlich und nordwestlich des Plangebietes (LSG Pützer Bachtal).
Zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Bedburg wurde eine Baumschutzsatzung erlassen. Sie
erstreckt sich auf die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und auf den Geltungsbereich von
Bebauungsplänen und besitzt somit im Plangebiet Gültigkeit.
5.14.2
Biotopschutz, Grünordnung
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 18
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen eine noch letztjährig als Acker genutzte Fläche, die
mittlerweile brachgefallen ist. Am südlichen Rand des Plangebietes liegt eine öffentliche Grünanlage,
die einen recht dichten Baumbestand aufweist und über einen Fußweg eine Verbindung zwischen
Herder- und Goethestraße bereitstellt. Entlang der Herderstraße stockt eine ältere Lindenreihe im
Plangebiet. Im Nordosten beansprucht die Planung kleinflächig gehölzbestandene Randbereiche des
angrenzenden Friedhofes.
Die Planung sieht einen Erhalt der Grünanlage sowie der Straßenbäume an der Herderstraße vor.
Lediglich am Friedhof sind Gehölzrodungen zu erwarten. Mit der Überplanung geht außerdem
Lebensraum für Tiere und Pflanzen der Ackerfläche verloren.
In benachbarten Bereichen bleiben jedoch mit dem Friedhof sowie weiten Agrarflächen weiterhin
vergleichbare Biotope erhalten, es kommt im räumlichen Zusammenhang daher nicht zu einem
relevanten Verlust von Lebensräumen. Seltene und/oder geschützte Arten sind von der Planung nicht
betroffen bzw. besitzen ausreichende Ausweichmöglichkeiten.
Zur grünordnerischen Gestaltung des Änderungsbereiches werden folgende Maßnahmen festgesetzt:
•
Erhalt der öffentlichen Grünanlage mit ihrem Gehölzbestand
•
Erhalt der Straßenbäumen an der Herderstraße
•
Neupflanzung von sechs Straßenbäumen im Plangebiet
•
Begrünung der Vorgartenbereiche zu einem Flächenanteil von mindestens 50%.
•
Anpflanzung von Gehölzen im Bereich der Hausgärten, dabei Verwendung standortheimischer
Arten (auf 20% der Gartenfläche).
5.14.3
Wasser
Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Ausweisungen als Überschwemmungsgebiet
oder Wasserschutzzone kommen ebenfalls nicht vor. Das Plangebiet unterliegt aktuell noch dem
Sümpfungseinfluss des Braunkohletagebaus, der Grundwasserspiegel ist daher abgesenkt und wird
nach Aufgabe der Sümpfung wieder ansteigen.
Potentielle negative Auswirkungen auf das Grundwasser ergeben sich lediglich im Zusammenhang mit
der zu erwartenden Versiegelung. Es wird daher eine ortsnahe Versickerung anfallenden
Oberflächenwassers
festgesetzt.
Grundwasserverschmutzungen
im
Zusammenhang
mit
den
Bauarbeiten sind durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen vermeidbar.
5.14.4
Boden
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 19
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ergeben sich lediglich im Zusammenhang mit der zu
erwartenden Versiegelung. Diese wird über die Festsetzung einer Grundflächenzahl begrenzt (GRZ
0,4).
6
Bau- und Bodendenkmalschutz
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 befinden sich keine eingetragenen Bau- oder
Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen noch liegen Anhaltspunkte
über kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde vor. Belange des Denkmalschutzes werden von
der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr.15 nicht berührt. Um etwaige schützenswerte Bodenfunde
im Zuge der Erdarbeiten zur Errichtung der geplanten baulichen Anlagen zu sichern, wird der
allgemeine Hinweis zu Bodendenkmalen auch für den Bereich der 14. Änderung übernommen.
7
Kennzeichnungen und Hinweise
Folgende Hinweise wurden in den Bebauungsplan aufgenommen:
8
•
Hinweis zum Umgang beim Auftreten archäologischer Bodenfunde
•
Sicherheitshinweis zum Umgang beim Fund von Kampfmitteln
•
Hinweis auf den Einfluss von Erdbebenvorkommnissen
•
Hinweis über das Vorkommen und den Umgang mit humosen Bodenschichten
•
Hinweis auf die zentrale, ortsnahe Versickerung der Niederschlagswässer
•
Hinweis auf den bestehenden Sümpfungseinfluss des Braunkohletagebaus
•
Hinweis zum Artenschutz
•
Hinweis über die zeitliche Beschränkung von Rodungsmaßnahmen
Artenschutz
Für die Änderungsplanung wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach §44 Abs. 1 BNatSchG
in Verbindung mit §44 Abs. 5 und 6 und §45 Abs. 7 BNatSchG eine artenschutzrechtliche Prüfung
durchgeführt.
Diese entspricht zunächst der Stufe I der Handlungsempfehlung ‚Artenschutz in der
Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben‘ (MBV & MKULNV 2010).
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 20
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
Als relevante Lebensräume sind im Plangebiet einerseits die Gehölze zu betrachten, andererseits die
Acker- bzw. Brachfläche:
•
Die Lebensraumbedeutung der Gehölze ist durch Maßnahmen der Verkehrssicherung
herabgesetzt, da dadurch nahezu kein Totholz vorkommt. Im Zusammenspiel mit den
vorhandenen
Störfaktoren
ist
in
der
Folge
lediglich
das
Vorkommen
von
vier
planungsrelevanten Vogelarten im Bereich des Friedhofes nicht gänzlich auszuschließen:
Gartenrotschwanz, Sperber, Turmfalke, Waldoheule.
•
Desweiteren nutzt die Fledermausart Großer Abendsegler möglicherweise Einzelquartiere an
den älteren Gehölzen des Plangebietes.
•
Für den Bereich der Ackerfläche ist aufgrund der geringen Größe der Fläche, der Einkesselung
durch vertikale Strukturen und der Störung durch Straßenverkehr, Fußgänger und freilaufende
Hunde eine Eignung als Ackerlebensraum für anspruchsvollere Arten nicht gegeben.
Planungsrelevante Arten kommen hier allenfalls sporadisch als Nahrungsgäste vor.
Als
Fazit
der
artenschutzrechtlichen
Vorprüfung
ist
festzustellen,
dass
eine
Betroffenheit
planungsrelevanter Arten bei Beachtung der Rodungsfrist im Winterhalbjahr ausgeschlossen werden
kann. Insbesondere wird die nach § 44 Abs. 5 BNatSchG zu schützende ‚ökologische Funktion‘ der
Fortpflanzung- und Ruhestätten durch das Vorhaben nicht berührt, da im direkten Umfeld weiterhin
geeignete Lebensräume verbleiben und eine enge Bindung der potenziell betroffenen Arten an das
Plangebiet nicht erkennbar ist.
Die Überplanung von Ackerfläche bedingt möglicherweise eine veränderte Raumnutzung einiger Arten,
die hier bisher als Nahrungsgäste vorkamen. Artenschutzrechtliche Konflikte sind damit jedoch nicht
verbunden.
Als Ergebnis der Vorprüfung erscheint eine detailliertere Untersuchung der artenschutzrechtlichen
Belange im Sinne der Stufe II der og. Handlungsempfehlung nicht erforderlich.
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 21
Stadt Bedburg / Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr
Bebauungsplan Nr.15/14.Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
9
Kenndaten der Planungen
Im Geltungsbereich der 14. Änderung des Bebauungsplans Nr.15 „Gebiet an der Goethestraße - ehem.
Friedhoferweiterung“ ergibt sich folgende Flächenbilanz:
Flächen nach Nutzung
WA
Allgemeines Wohngebiet (§ 9 Abs.1 Nr.1 BauGB)
%
10.668 m²
64,0 %
180 m²
1,1 %
V
Verkehrsflächen (§ 9 Abs.1 Nr.11 BauGB)
V
Verkehrsflächen bes. Zweckbestimmung (§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB)
2.031 m²
12,2 %
Ö
Öffentliche Grünflächen (§ 9 Abs.1 Nr.15 BauGB)
3.053 m²
18,3 %
739 m²
4,4 %
16.671 m²
100,0 %
Flächen für Versorgungsanlagen (§ 9 Abs.1 Nr.14 BauGB)
GESAMTFLÄCHE Änderungsbereich
10
Größe in m²
Kosten, Finanzierung und Durchführung der 14. Änderung
Die Umsetzung der Entwicklungsziele zur 14.Änderung des Bebauungsplans Nr.15 - Gebiet an der
Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung - einschließlich der Kostenübernahme, Finanzierung und
möglicher bodenordnender Maßnahmen erfolgt durch die Stadt Bedburg.
Begründung zum Vorentwurf
BEGRÜNDUNG - Seite 22