Daten
Kommune
Wesseling
Größe
154 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
02.10.10, 04:45
Aktualisiert
02.10.10, 04:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
196/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Einführung der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
26.08.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 196/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Harald Albert
26.08.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
Rat
Betreff:
Einführung der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Wesseling
Beschlussentwurf:
Die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Wesseling wird eingeführt. Die Verwaltung wird
beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und
Sport des Landes NRW abzuschließen.
Weiterhin werden die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten „Richtlinien für die Ausstellung der Ehrenamtskarte des Landes NRW in Wesseling“ beschlossen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Bürgerschaftliches Engagement ist ein wichtiger Faktor für die Integrationsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit
des Gemeinwesens. Es schafft soziales Kapital, das der Lebensqualität vor Ort zugute kommt. Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung.
Unter Berücksichtigung aller dieser Fakten hat der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren einen Arbeitskreis einberufen, mit dem Ziel der Einführung eines Ehrenamtspasses in Wesseling. Dieser
Arbeitskreis hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2010 einstimmig beschlossen, dem Rat der Stadt die Einführung der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen zu empfehlen.
2. Lösung
Die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen
Wer sich ehrenamtlich und freiwillig engagiert, tut viel für andere, für die Gemeinschaft und für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Engagierte geben hierzu reichlich: Zeit, Zuwendung, Kompetenzen und oft genug
auch Geld. Dieser hohe Einsatz ist nicht selbstverständlich und verdient Anerkennung. Aus diesem Grund
wurde die Ehrenamtskarte in Nordrhein-Westfalen 2008 als kleines Dankeschön der Landesregierung, der
Städte und Gemeinden sowie der Kreise für besonders Engagierten eingeführt. Die Karte wird an Bürgerinnen und Bürger vergeben, die sich im überdurchschnittlichen Maß im Gemeinwesen engagieren und richtet
sich insbesondere an die vielen „stillen Helferinnen und Helfer“ als Einzelpersonen oder in Vereinen und Institutionen. Mit der Ehrenamtskarte kommt dieser Personenkreis in den Genuss von Vergünstigungen bei öffentlichen und privaten Einrichtungen.
Was ist die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarten, optisch mit normalen Scheckkarten vergleichbar, werden kostenlos von den teilnehmenden Städten oder Gemeinden für besonderes ehrenamtliches Engagement ausgegeben. Im Alltag erhält
der Karteninhaber am Eingang oder Kassenhäuschen einer öffentlichen oder privaten Einrichtung mit dem
Hinweisschild „Ehrensache“, bei Vorlage der Karte attraktive Vergünstigungen.
Welche Vergünstigungen bekommt man mit der Ehrenamtskarte?
Mit der Ehrenamtskarte sind in ganz Nordrhein-Westfalen Vergünstigungen beim Eintritt zu kulturellen und
sportlichen Veranstaltungen, Museen, Schwimmbädern und anderen Freizeit- oder Bildungseinrichtungen
verbunden. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW ist dabei, auf
überregionaler Ebene Sponsoren für sog. „Leuchtturm-Projekte“ zu gewinnen (z. B. Freikarten für Großveranstaltungen wie Bundesliga-Fußballspiele). Mit diesen landesweit gültigen Angeboten wird die Attraktivität
und die Akzeptanz der Karten gesteigert. Allein mit regionalen Vergünstigungen wäre eine vergleichbare
Aufmerksamkeit nicht zu erzielen.
Die Liste der örtlichen Partner der Ehrenamtskarte erhält man bei den ausgebenden Stellen. Im Internet findet man unter www.ehrensache.nrw.de eine stets aktuelle Übersicht aller landesweit geltenden Vergünstigungen.
Welche Vergünstigungen kann die Stadt Wesseling bieten?
Parallel zu den vom Land erstellten Angeboten sind auch die Kommunen gehalten, ebenfalls Vergünstigungen in ihren Einrichtungen anzubieten. Für die Stadt Wesseling werden eine Ermäßigung beim Besuch des
Gartenhallenbades und eine reduzierte Nutzungsgebühr für die städtische Bücherei vorgeschlagen. Bei der
Neugestaltung der jeweiligen Gebührenordnungen wurde Entsprechendes bereits eingearbeitet und den
Fachausschüssen werden diese Vorschläge zur Beschlussfassung vorgelegt. Es ist beabsichtigt, auch priva-
ten Wesselinger Unternehmen die Möglichkeit zugeben, sich mit Vergünstigungen bei der Aktion einzubringen.
Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?
Landesweit gelten die gleichen Kriterien für die Vergabe der Ehrenamtskarte.
Eine Ehrenamtskarte erhält, wer mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung nachweislich tätig ist.
Es spielt keine Rolle, in welchem Bereich das Engagement erbracht wird. Auch können Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen zusammengerechnet werden, um die Anforderung eines mindestens fünfstündigen Engagements pro Woche zu erfüllen. Mitglieder freier Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus sollen in die
Vergabe ausdrücklich eingeschlossen werden, um neuen Formen des bürgerschaftlichen Engagements gerecht zu werden.
Zum geleisteten Zeitaufwand rechnet auch die Teilnahme an Schulungen oder Supervisionen. Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der Geselligkeitsaspekt im Mittelpunkt steht, werden jedoch nicht als Engagement für das Gemeinwohl betrachtet.
Auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die wenigstens fünf Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig sind
und dafür keine Aufwandsentschädigung erhalten, können sich für die Ehrenamtskarte bewerben. Bereitschaftszeiten, in denen keine Tätigkeit ausgeübt wird, sollen jedoch nicht zur Berechnung der Mindesttätigkeitszeit von fünf Stunden pro Woche hinzugezogen werden.
Die Vorgabe eines Durchschnittswerts von fünf Stunden pro Woche für das ehrenamtliche Engagement ist
von der Idee geleitet, den Charakter der besonderen Würdigung zu wahren und eine inflationäre Vergabe zu
verhindern.
Wo und wie lange gilt die Karte?
Die Ehrenamtskarte gilt landesweit in allen am Projekt teilnehmenden Kommunen und in allen gekennzeichneten Einrichtungen außerhalb des eigenen Wohnortes.
Die Karte hat eine begrenzte Laufzeit, meist zwei oder drei Jahre – das regeln die Kommunen unterschiedlich
(Für Wesseling werden drei Jahre Laufzeit vorgeschlagen).
Nach Ablauf kann selbstverständlich erneut eine Ehrenamtskarte beantragt werden.
Wer gibt die Ehrenamtskarte aus?
Für die Ehrenamtskarte füllt der Antragsteller einen Bewerbungsbogen seiner teilnehmenden Stadt oder
Gemeinde aus.
Der Antrag muss von der Organisation oder Einrichtung des Antragstellers unterschrieben werden. Ist der
Antragsteller bei verschiedenen Stellen aktiv, muss für jedes Engagement ein Bogen ausgefüllt und abgeben
werden.
Voraussetzungen für die Einführung der Ehrenamtskarte
In der Kommune müssen die Voraussetzungen für die Einführung der Ehrenamtskarte geschaffen werden.
Zum einen drückt sich der politische Wille in Form eines Ratsbeschlusses aus, zum anderen muss die Verwaltung bereit sein, die erforderlichen Arbeiten zu leisten.
Die Ehrenamtskarte gilt in allen teilnehmenden Kommunen. Deshalb sieht die Karte landesweit gleich aus,
aber natürlich ist sie mit dem Wappen und/oder dem Logo der teilnehmenden Kommune und/oder des Kreises versehen. Die Karten bei der Erstbestellung werden vom Land kostenlos zur Verfügung gestellt.
Einheitlich gestaltetes Material zur Öffentlichkeitsarbeit wie Informationsfaltblatt, Plakat und Kassenaufkleber
stellt das Land zur Verfügung. Zusätzlich gewährt das Land eine Anschubfinanzierung in Höhe von 1.500 €
für Kommunen bis 50.000 Einwohner.
Wie das Vergabekonzept für die Ehrenamtskarte ausgestaltet wird, entscheiden die kommunalen Partner vor
Ort (Die Verwaltung schlägt vor, gemäß den beigefügten „Richtlinien für die Ausstellung der Ehrenamtskarte
des Landes NRW in Wesseling“zu verfahren).
Organisatorische und personelle Auswirkungen
Der zeitliche Arbeitsumfang für die Bearbeitung von Aufgaben hinsichtlich der Ehrenamtskarte wird mit 1 bis
2 Wochenarbeitsstunden kalkuliert. In der Einführungsphase ist mit einem etwas höheren wöchentlichen
Arbeitsumfang zu rechnen. Die Arbeiten sollen in Wesseling federführend im Bereich 50/ Soziale Hilfen und
Wohnungswesen mit den vorhandenen personellen Ressourcen durchgeführt werden.
Fazit
Mit der Ehrenamtskarte besteht die Möglichkeit, Anerkennung für Bürgerschaftliches Engagement auszudrücken. Die entstehenden Personalkosten sind überschaubar. Die Einnahmeausfälle in den städtischen Einrichtungen werden durch den positiven Effekt der Gewinnung von Neukunden kompensiert. Die Leistungen
der Inhaber der Karten haben einen höheren Wert für die Stadt Wesseling als die gewährten Rabatte.
Auf dieser Grundlage wird die Einführung der Ehrenamtskarte vorgeschlagen.
Bei einem entsprechenden Beschluss des Rates könnten der ersten Ehrenkarten im Rahmen der Veranstaltung zum „Tag des Ehrenamtes“ am 5. Dezember 2010 im Rheinforum ausgegeben werden.
3. Alternativen
Alternativen werden nicht empfohlen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Aufgrund der Anschubfinanzierung des Landes NRW im Umfang von 1.500 € ist zunächst mit
stadteigenen haushaltsrelevanten Kosten nicht zu rechnen. Die ersten Ehrenamtskarten werden zentral vom
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW gedruckt und auf absehbare Zeit
kostenfrei bereitgestellt.
Die Erfahrungen aus Hessen (dort wurden die Ehrenamtskarten mit großem Erfolg von 2003 bis 2008 flächendeckend eingeführt) und aus den nordrhein-westfälischen Pilotkommunen zeigen im Übrigen, dass bei
den Vergünstigungsgebern nicht mit erheblichen Einnahmeausfällen zu rechnen ist. Vielmehr wird davon
ausgegangen, dass es durch die überregionalen Marketing- und Werbemöglichkeiten insgesamt zu einem
Anstieg der Besucherzahlen in den Einrichtungen kommt, da berechtigte Personen die Einrichtung gemeinsam mit (voll zahlenden) Angehörigen nutzen.
Richtlinien der Stadt Wesseling zur Ausstellung
der Ehrenamtskarte NRW
1. Anspruchsberechtigter Personenkreis für die Ehrenamtskarte NRW
Folgende Kriterien gelten für die Vergabe einer Ehrenamtskarte:
Mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtliche Tätigkeit;
Seit wenigstens zwei Jahren ehrenamtliche Tätigkeit ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung
Das Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen
Die ehrenamtlichen Tätigkeiten müssen in der Stadt Wesseling erbracht werden
2. Antragstellung und Ausstellung der Ehrenamtskarte NRW
Der Antrag auf Zuteilung der Ehrenamtskarte NRW erfolgt mittels eines Bewerbungsbogens bei der
Stadt Wesseling.
Zur Antragstellung sind Nachweise vorzulegen in denen
der zeitliche Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit gemäß Ziffer 1 durch den/bzw. die Träger des Angebotes (Soziale Gruppierung, Einrichtung, Verein usw.) bestätigt wird und
bescheinigt wird, dass weder eine Vergütung noch eine pauschale Aufwandsentschädigung
gezahlt wird.
Die Nachweise sind mit Datum, Unterschrift und soweit vorhanden mit einem Stempel des
Trägers zu versehen.
Bei Erfüllung der Vorraussetzungen wird für die anspruchsberechtigte Person eine Ehrenamtskarte
NRW ausgestellt.
3. Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeit der von der Stadt Wesseling ausgestellten Ehrenamtskarte NRW beträgt
3 Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeit kann ein neuer Antrag auf Zuteilung einer Ehrenamtskarte bei
der Stadt Wesseling gestellt werden.
4. Kosten
Die Ausstellung der Ehrenamtskarte NRW durch die Stadt Wesseling erfolgt kostenlos.