Daten
Kommune
Kreuzau
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6,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 11. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 06.06.2006
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Betreff
4.1.
Einrichtung von Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) im Bereich der Gemeinde
Kreuzau
Vorlage: 13/2006 1. Ergänzung
Beschluss:
„1. Auf Grund der jetzigen Bedarfslage richtet die Gemeinde Kreuzau mit Beginn des
Schuljahres 2007/2008 an folgenden Grundschulen definitiv OGS-Gruppen ein, und
zwar:
1. Kath. Grundschule Kreuzau
1 Gruppe
2. Kath. Grundschule St. Urbanus Winden
1 Gruppe
Sofern sich die Bedarfssituation noch an den Grundschulstandorten entscheidend
verändert, ist hierüber erneut zu befinden.
Es ist weiterhin das Ziel, an allen Grundschulstandorten OGS-Gruppen
einzurichten.
2. Die von den Schulkonferenzen verabschiedeten pädagogischen Konzepte der
Kreuzauer Grundschulen zur Durchführung der Offenen Ganztagsgrundschule
werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
3. Im Rahmen der Einrichtung der offenen Ganztagsgrundschule in der Gemeinde
Kreuzau werden für das Schuljahr 2007/08 folgende Elternbeiträge festgesetzt:
1. Einkommen bis 12.271 € =
0 €/monatlich
2. Einkommen bis 24.542 € = 40 €/monatlich
3. Einkommen bis 36.813 € = 80 €/monatlich
4. Einkommen bis 49.084 € = 105 €/monatlich
5. Einkommen über 49.084 € = 130 €/monatlich
4.
Bei gleichzeitiger Betreuung mehrerer Kinder im Kindergarten oder in einer OGS
sind für das 2. Kind 50 % zu zahlen. Weitere Kinder sind beitragsfrei.
Zusätzlich zum Elternbeitrag wird ein Entgelt für das Mittagessen erhoben.
Die Verwaltung wird beauftragt, als Kompensation für das mit Errichtung der offenen
Ganztagsgrundschule wegfallende Hortangebot Alternativangebote für 10 – 14
jährige Kinder zu eruieren und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Hierbei soll
der zuständige öffentliche Jugendhilfeträger mit einbezogen werden“
“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen