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Beschlusstext (31. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Winden-Bergheim, Teilbereich Langenbroicher Straße, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 38, Parzelle Nr. 4, tlw.; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,8 kB
Erstellt
18.10.10, 13:30
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (31. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Winden-Bergheim, Teilbereich Langenbroicher Straße, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 38, Parzelle Nr. 4, tlw.;
hier: Aufstellungsbeschluss)

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BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 25.04.2006 TOP Betreff 5.17. 31. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Winden-Bergheim, Teilbereich Langenbroicher Straße, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 38, Parzelle Nr. 4, tlw.; hier: Aufstellungsbeschluss Vorlage: 8/2006 Beschluss: „1. Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung von Wohnbauflächen im Ortsteil Winden-Bergheim, und zwar im Bereich des Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 38, Parzelle Nr. 4 tlw., entsprechend der Abgrenzung in den der Sitzungsvorlage beigefügten Planunterlagen. 2. Das Planverfahren wird allerdings nur unter der Voraussetzung fortgeführt, dass sich der Antragsteller schriftlich mit der Anwendung des „Kreuzauer Modells“ einverstanden erklärt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“ Beratungsergebnis: 21 Stimmen dafür, 12 dagegen, 2 Enthaltungen