Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Obermaubach, Teilbereich "Bergsteiner Straße"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Erstellt
18.10.10, 13:30
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Obermaubach, Teilbereich  "Bergsteiner Straße";
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 7,0 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 25.04.2006 TOP Betreff 5.16. 30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Obermaubach, Teilbereich "Bergsteiner Straße"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Vorlage: 23/2005 1. Ergänzung Beschluss: „1. Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. Informationsveranstaltung vom 22. 11. 2005 wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung ergeben sich hierdurch nicht. 2. Die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Aachen wird zur Kenntnis genommen und ist in den Umweltbericht bereits eingeflossen. 3. Die Stellungnahme des Kreises Düren wird zur Kenntnis genommen und ist bereits in den Umweltbericht eingeflossen. 4. Die Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege wird zur Kenntnis genommen, der Anregung wird gefolgt. Der Umweltbericht wird unter Ziffer 2.7 entsprechend ergänzt. 5. Die Stellungnahme des BUND/NABU wird zur Kenntnis genommen, jedoch wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen. 6. Dem vorliegenden Umweltbericht und der Begründung wird zugestimmt 7. Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlage durchzuführen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 2 Enthaltungen