Daten
Kommune
Wesseling
Größe
93 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
02.10.10, 04:45
Aktualisiert
02.10.10, 04:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
203/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
7. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Wesseling vom 01.12.1997
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
31.08.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 203/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
31.08.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
7. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Wesseling vom 01.12.1997
Beschlussentwurf:
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Transparenzgesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV NRW S. 950) und der §§ 3 und 20 Absatz 2
Buchstabe b) des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV
NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer vom 30. Juni 2009 (GV NRW
S. 394), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am __.__.____ folgende Änderungssatzung zur
Hundesteuersatzung der Stadt Wesseling beschlossen:
Artikel 1
§ 2 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird
78 €,
b) zwei Hunde gehalten werden
90 € je Hund,
c) drei und mehr Hunde gehalten werden
102 € je Hund,
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird
624 €,
e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden
900 € je Hund.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Sachdarstellung:
1. Problem
Wegen des Fehlbetrags im Haushaltsjahr 2009 und des erwarteten Defizits im Haushaltsjahr 2010 infolge
des stark abgesunkenen und weiterhin sehr geringen Gewerbesteueraufkommens sowie des beträchtlichen
strukturellen Defizits ist die Stadt verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Mit dem
HSK wird eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen zur Begrenzung des Defizits festgelegt und – auch hinsichtlich
ihrer Wirkung für die mit dem HSK verpflichtend zu beschreibende Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs – dargestellt werden müssen. Im Zuge des HSK muss die Stadt neben der Verringerung von
Aufwendungen auch alle Möglichkeiten zu Erzielung von Erträgen und Einzahlungen ausschöpfen.
Ein interkommunaler Vergleich der Hundesteuersätze belegt, dass die Stadt bei dieser Ertragsart
unterdurchschnittliche Erträge / Einzahlungen erzielt. In den in den Vergleich einbezogenen Städten werden
z. T. deutlich höhere Hundesteuern als in Wesseling erhoben, wie die als Anlage beigefügte Übersicht zeigt.
Eine Anpassung der Hundesteuersätze ist daher vertretbar und wegen der Haushaltssituation auch geboten.
Das fortgeschriebene HSK sieht auch die Anhebung der Hundesteuer als Maßnahme zur Konsolidierung des
städtischen Haushalts vor. In seiner Sitzung vom 18.05.2010 hat der Hauptausschuss der Maßnahme
grundsätzlich zugestimmt.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt folgende Hundsteuersätze vor:
Bei Haltung
eines Hundes
von zwei Hunden
von drei oder mehr Hunden
eines gefährlichen Hundes
von zwei oder mehr gefährlichen Hunden
Hundesteuer
(je Hund)
78 €
90 €
102 €
624 €
900 €
Bisherige Hundesteuer
(je Hund)
60 €
78 €
96 €
546 €
780 €
Die vorgeschlagenen Hundesteuersätze sind im interkommunalen Vergleich weiterhin nicht überhöht und
überfordern die Hundehalter nicht. Für Personen mit geringen Einkünften wird die Steuer auf Antrag auf ¼
des Steuersatzes ermäßigt. Auch für Wachhunde sind geringere Hundesteuern zu zahlen.
Für gefährliche Hunde wird - entsprechend der Hundesteuermustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen - das Achtfache bzw. bei der Haltung von mehr als einem gefährlichen Hund
das Zehnfache des „normalen“ Steuersatzes vorgeschlagen. Bedeutung für das Hundesteueraufkommen
haben die Steuersätze für gefährliche Hunde nicht. Derzeit ist nur ein Hund zur erhöhten Hundesteuer
veranlagt.
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen. Zur Anhebung der Hundesteuer hat die Stadt in der derzeitigen Haushaltslage
keine Alternative.
4. Finanzielle Auswirkungen
Nach den Berechnungen der Verwaltung führt die vorgeschlagene Anhebung der Hundesteuer zu
Mehrerträgen von rd. 30.000 € Jahr. Das Gesamtaufkommen steigt damit von bisher rd. 113.000 € auf rd.
143.000 €.