Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
23.02.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
6/2006
zur Sitzung des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/04 "Osterheide"
hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
26.01.2006
Rat
23.02.2006
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der o.g. Bebauungsplan hat in der Zeit vom 17.10.05 bis 18.11.05 für die Öffentlichkeit ausgelegen. Während dieser Zeit sind auch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten worden. Die eingegangenen Stellungnahmen (hier: Stadtwerke Oerlinghausen, Kreis Lippe) sowie die
Anregung von Frau Mies sind als Hinweise bzw. Anregungen zu verstehen. Die Verwaltung empfiehlt, die
Hinweise entsprechend der Anlage als redaktionelle Änderungen bzw. weitergehende Erläuterungen in die
Begründung aufzunehmen und der Anregung von Frau Mies zu folgen.
Beteiligung Öffentlich- Inhalt der Anregung und Stellungnahmen
keit, Behörden und Träger
Bedenken,
Anregung,
Hinweise
Frau A. Mies, Vertreterin
für Eigentümerin Flurstück 283
Hinweis
.....das eine Zuwegung für die Flstk 281, 282, 283
von der Helpuper Str. auf Dauer besteht.
.....das auch Doppelhäuser auf den Flurstücken
281, 282, 283 zugelassen werden.
Vorschlag der Verwaltung Die angesprochene Zuwegung ist in der Planzeichnung zur Auslegung, nördlich des Grabens
(Flstk 329) als Geh- und Fahrrecht, festgesetzt.
Straßen NRW hat keine Stellungnahme abgegeben
und auf Nachfrage wurde bestätigt, dass keine
Bedenken bestehen.
Ergänzung
der Begründung
auf Seite.....als
Empfehlungin kursiv
Anregung
Zur Kenntnis-nahme
S. 11 / 12
-2-
Die Festsetzung Einfamilienhäuser beinhaltet nach Der Anregung wird
geltender Rechtsprechung auch die Realisierung
gefolgt
von Doppelhäusern (siehe Anlage, Skizze A + B).
Mit der Hinzunahme der Festsetzung Doppelhaus,
bestände nun auch die Möglichkeit eine Bebauung,
wie in der Anlage, Skizze C. Damit ist eine aufgelockerte Bebauung verbunden.
Den beiden anderen betroffenen Grundstückseigentümer ist die Änderungsabsicht dargelegt worden. Beide haben zugestimmt. Weitere Erläuterungen siehe Anlage.
Stadtwerke OerlinghauDas StAfUA fordert ein Retentionsfilterbecken auf
Hinweis
sen
der Teilfläche des Flurstückes 323. Die Stadtwerke
favorisieren aufgrund einer Untersuchung eine
andere Lösung. Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Vorschlag der Verwaltung Klarstellung der Situation in der Begründung.
Zur Kenntzu Stadtwerke Oerlingnis-nahme
hausen
Kreis Lippe
Es wird darum gebeten, im Bereich des RRB/RKB Anregung,
eine naturnahe Gestaltung sowie Anpflanzungen in Hinweis
den Randbereichen festzusetzen
Vorschlag der Verwaltung Es ist eine detaillierte Absprache bzgl. der Gestal- Zur Kennttung und Anpflanzung zwischen der Gemeinde und nis-nahme
dem Kreis erfolgt. Eine Realisierung dieses Ergebnisses erfolgt durch das Gemeindewerk Abwasser
und wird somit als gesichert angesehen. Eine weitere Detaillierung, mit genauen Pflanzvorgaben
wird im B-Plan als nicht notwendig erachtet.
S. 18,
S 15
S 13
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 4. Änderung
des Bebauungsplanes 04/04 „Osterheide“ als Satzung und die zugehörige Begründung zu beschließen.
Schemmel
Anlagen
- Skizze A - C
- 4. Änderung B-Plan Nr. 04/04 „Osterheide“, Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung (ein
Umweltbericht ist nicht erstellt worden, da das Verfahren noch in der alten Fassung des BauGB begonnen
worden ist und die Frist der Rechtskraft bis 20.07.2006 eingehalten wird).