Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Erstellt
18.10.10, 13:30
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 10. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 25.04.2006
TOP
Betreff
5.5.
Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und
fortgeschriebenem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2006 sowie des Investitionsprogramms der Gemeinde Kreuzau für
den Planungszeitraum 2005 bis 2009
Vorlage: 12/2006
Beschluss:
„
1.
1.
Änderungsanträge der Fraktionen:
CDU-Fraktion:
Änderung der nachstehend aufgeführten Haushaltsansätze:
020.6571
+ 2.000 €
113.5000
- 6.000 €
560.5000
- 7.000 €
Einzuschließen sind die Änderungen, die sich aus den Empfehlungen der bereits
behandelten Beschlussvorlagen ergeben.
2.
3.
4.
5.
SPD-Fraktion:
Es ergehen keine Änderungsanträge.
FDP-Fraktion:
Der vorgetragene Antrag wird in den Sanierungsbeirat verwiesen.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Es ergehen keine Änderungsanträge.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2006 hat folgenden
Wortlaut:
Auf Grund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Gemeinde Kreuzau mit Beschluss
vom ________________ folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinde voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
24.687.250 €
in der Ausgabe auf
42.625.732 €
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf
2.212.581 €
2.212.581 €
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
25.000.000 €
festgesetzt.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
232 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
391 v.H.
2.
Gewerbesteuer auf
414 v.H.
§6
Der Haushaltsausgleich ist im vorliegenden Konzeptzeitraum nicht darzustellen.
§7
Soweit im Stellenplan der Vermerk
a) kw (künftig wegfallend) angebracht ist, kommt die Planstelle nach Ausscheiden des
derzeitigen Stelleninhabers in Wegfall,
b) ku (künftig umzuwandeln) angebracht ist, ist jede freiwerdende Planstelle in eine Stelle mit
niedrigerer Besoldungs-, Vergütungs- bzw. Lohngruppe umzuwandeln.“
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 25.04.2006
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