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Beschlusstext (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2006 sowie des Investitionsprogramms der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2005 bis 2009)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Erstellt
18.10.10, 13:30
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2006 sowie des Investitionsprogramms der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2005 bis 2009) Beschlusstext (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2006 sowie des Investitionsprogramms der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2005 bis 2009)

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BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 25.04.2006 TOP Betreff 5.5. Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2006 sowie des Investitionsprogramms der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2005 bis 2009 Vorlage: 12/2006 Beschluss: „ 1. 1. Änderungsanträge der Fraktionen: CDU-Fraktion: Änderung der nachstehend aufgeführten Haushaltsansätze: 020.6571 + 2.000 € 113.5000 - 6.000 € 560.5000 - 7.000 € Einzuschließen sind die Änderungen, die sich aus den Empfehlungen der bereits behandelten Beschlussvorlagen ergeben. 2. 3. 4. 5. SPD-Fraktion: Es ergehen keine Änderungsanträge. FDP-Fraktion: Der vorgetragene Antrag wird in den Sanierungsbeirat verwiesen. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Es ergehen keine Änderungsanträge. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2006 hat folgenden Wortlaut: Auf Grund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Gemeinde Kreuzau mit Beschluss vom ________________ folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 24.687.250 € in der Ausgabe auf 42.625.732 € im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf 2.212.581 € 2.212.581 € festgesetzt. §2 Kredite werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt. §5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 232 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 391 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 414 v.H. §6 Der Haushaltsausgleich ist im vorliegenden Konzeptzeitraum nicht darzustellen. §7 Soweit im Stellenplan der Vermerk a) kw (künftig wegfallend) angebracht ist, kommt die Planstelle nach Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers in Wegfall, b) ku (künftig umzuwandeln) angebracht ist, ist jede freiwerdende Planstelle in eine Stelle mit niedrigerer Besoldungs-, Vergütungs- bzw. Lohngruppe umzuwandeln.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 25.04.2006 Seite 2