Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,1 kB
Erstellt
18.10.10, 13:30
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 10. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 25.04.2006
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Betreff
5.13.
Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich "Fränzches
Garten",
hier: Ergebnis der erneuten Offenlage sowie Satzungsbeschluss
Vorlage: 56/2002 4. Ergänzung
Beschluss:
„1. Den Anregungen der Eheleute Ecker, das Baufenster im rückwärtigen Bereich zu
drehen, wird gefolgt. Außerdem wird das Baufenster inkl. der hinteren Knotenlinie
um 5 m in östliche Richtung verschoben.
Die Stellungnahme zur Reduzierung der überbaubaren Fläche im vorderen
Bereich der Parzelle 105 ist im Rahmen der erneuten Offenlage unzulässig.
2. Die Stellungnahme der Eheleute Klein wird zurückgewiesen, da bereits im
Rahmen der ersten Offenlage eine wesentliche Änderung im Bereich der
Nachbarparzelle 112 vorgenommen wurde, die zu einer wesentlichen
Verbesserung der Situation für das Grundstück der Eheleute Klein geführt hat.
3. Den Anregungen des Herrn Wilhelm Schall auf Vergrößerung der überbaubaren
Flächen im rückwärtigen Bereich seines Grundstückes wird nicht gefolgt, da eine
massivere Bebauung in zweiter Reihe städtebaulich in diesem Bereich nicht
vertretbar ist.
4. Der Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich „Fränzches
Garten“, wird in der Fassung der 2. Offenlage unter Berücksichtigung der
Änderungen gemäß Ziffer 1 als Satzung gem. § 10 BauGB nebst der
dazugehörigen Begründung beschlossen.
Auf die erneute Offenlage kann verzichtet werden, da sich die betroffenen
Grundstückseigentümer bereits schriftlich mit den Änderungen
einverstanden erklärt haben.“
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen