Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein "Unter dem Holzweg"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Erstellt
18.10.10, 13:30
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein "Unter dem Holzweg";  
hier:  a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein "Unter dem Holzweg";  
hier:  a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 9,2 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 25.04.2006 TOP Betreff 5.14. 28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein "Unter dem Holzweg"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Vorlage: 24/2005 1. Ergänzung Beschluss: „1. Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. Informationsveranstaltung vom 21. 11. 2005 wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung ergeben sich hierdurch nicht. 2. Die eingegangene Stellungnahme des Herrn Jürgen Hering wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Im Umweltbericht ist bereits ein Hinweis enthalten, dass die Behandlung des Niederschlagswassers im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung geprüft werden muss. 3. Die eingegangene Stellungnahme der Eheleute Döring bezüglich der Nichtausweisung des rückwärtigen Bereiches ihres Grundstückes in einem zukünftigen Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der konkreten Bauleitplanung wird diese Anregung berücksichtigt. Der Anregung, auf die geplante Bebauung gänzlich zu verzichten, wird nicht gefolgt. Da die beabsichtigte Planung den Zielen der Raumordnung entspricht und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen sind, ist im vorliegenden Falle das öffentliche Interesse an der Ausweisung weiterer Wohnbauflächen im Ortsteil Schlagstein gegenüber den privaten Interessen der Eheleute Döring vorrangig. 4. Der Anregung der Familie Schmitz, die Planung einer weiteren Bebauung nochmals zu überdenken bzw. hierauf zu verzichten, wird nicht gefolgt. Da die beabsichtigte Planung den Zielen der Raumordnung entspricht und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen sind, ist im vorliegenden Falle das öffentliche Interesse an der Ausweisung weiterer Wohnbauflächen im Ortsteil Schlagstein gegenüber den privaten Interessen der Familie Schmitz vorrangig. 5. Der Anregung des Kreises Düren, Straßenverkehrsamt, die vorhandene Erschließungsstraße „Holzweg“ punktuell aufzuweiten, wird nicht gefolgt, da dies aufgrund der vorhandenen Topographie und der Eigentumsverhältnisse nicht möglich ist und im Übrigen die vorhandene Erschließungssituation unter Berücksichtigung der durch die zukünftige Bauleitplanung maximal entstehenden 5-6 Wohnhäuser ausreicht. 6. Die Stellungnahme des BUND/NABU, Kreisgruppe Düren, wird zur Kenntnis genommen, jedoch wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen. 7. Dem vorliegenden Umweltbericht und der Begründung wird zugestimmt. 8. Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlage durchzuführen.“ Beratungsergebnis: 20 Stimmen dafür, 13 dagegen, 1 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 25.04.2006 Seite 2