Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
18.10.10, 13:30
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 10. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 25.04.2006
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Betreff
5.14.
28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Bereich des Wohnplatzes Schlagstein "Unter dem Holzweg";
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage: 24/2005 1. Ergänzung
Beschluss:
„1. Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem.
Informationsveranstaltung vom 21. 11. 2005 wird zur Kenntnis genommen.
Änderungen an der Planung ergeben sich hierdurch nicht.
2. Die eingegangene Stellungnahme des Herrn Jürgen Hering wird zur Kenntnis
genommen und beachtet. Im Umweltbericht ist bereits ein Hinweis enthalten,
dass die Behandlung des Niederschlagswassers im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung geprüft werden muss.
3.
Die eingegangene Stellungnahme der Eheleute Döring bezüglich der
Nichtausweisung des rückwärtigen Bereiches ihres Grundstückes in einem
zukünftigen Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der
konkreten Bauleitplanung wird diese Anregung berücksichtigt.
Der Anregung, auf die geplante Bebauung gänzlich zu verzichten, wird nicht
gefolgt. Da die beabsichtigte Planung den Zielen der Raumordnung entspricht
und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen sind, ist im
vorliegenden Falle das öffentliche Interesse an der Ausweisung weiterer
Wohnbauflächen im Ortsteil Schlagstein gegenüber den privaten Interessen der
Eheleute Döring vorrangig.
4. Der Anregung der Familie Schmitz, die Planung einer weiteren Bebauung
nochmals zu überdenken bzw. hierauf zu verzichten, wird nicht gefolgt. Da die
beabsichtigte Planung den Zielen der Raumordnung entspricht und die
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen sind, ist im
vorliegenden Falle das öffentliche Interesse an der Ausweisung weiterer
Wohnbauflächen im Ortsteil Schlagstein gegenüber den privaten Interessen der
Familie Schmitz vorrangig.
5. Der Anregung des Kreises Düren, Straßenverkehrsamt, die vorhandene
Erschließungsstraße „Holzweg“ punktuell aufzuweiten, wird nicht gefolgt, da dies
aufgrund der vorhandenen Topographie und der Eigentumsverhältnisse nicht
möglich ist und im Übrigen die vorhandene Erschließungssituation unter
Berücksichtigung der durch die zukünftige Bauleitplanung maximal entstehenden
5-6 Wohnhäuser ausreicht.
6. Die Stellungnahme des BUND/NABU, Kreisgruppe Düren, wird zur Kenntnis
genommen, jedoch wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen.
7. Dem vorliegenden Umweltbericht und der Begründung wird zugestimmt.
8. Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die
Offenlage durchzuführen.“
Beratungsergebnis:
20 Stimmen dafür, 13 dagegen, 1 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 25.04.2006
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