Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 8. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 14.03.2006
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Betreff
8.
31. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Bereich des Ortsteils Winden-Bergheim, Teilbereich Langenbroicher Straße,
Grundstück Gemarkung Winden, Flur 38, Parzelle Nr. 4, tlw.;
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 8/2006
Beschluss:
„1. Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung von
Wohnbauflächen im Ortsteil Winden-Bergheim, und zwar im Bereich des
Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 38, Parzelle Nr. 4 tlw., entsprechend der
Abgrenzung in den der Sitzungsvorlage beigefügten Planunterlagen.
2. Das Planverfahren wird allerdings nur unter der Voraussetzung fortgeführt, dass
sich der Antragsteller schriftlich mit der Anwendung des „Kreuzauer Modells“
einverstanden erklärt.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.“
Beratungsergebnis: 10 Stimmen dafür, 5 dagegen, 0 Enthaltungen