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Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und Entscheidung über die Gewinnverwendung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
92 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
02.10.10, 04:45
Aktualisiert
02.10.10, 04:45
Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und Entscheidung über die Gewinnverwendung) Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und Entscheidung über die Gewinnverwendung) Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 182/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe - 140 - Vorlage für Betriebsausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und Entscheidung über die Gewinnverwendung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 140 - 04.08.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 182/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Windhäuser 04.08.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Rat Betreff: Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und Entscheidung über die Gewinnverwendung Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Entsorgungsbetriebe Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2009 in der, in der Vorlage beschriebenen Fassung werden festgestellt. Das Jahresergebnis 2009 von -12.412,45 € wird wie folgt verwendet: - Von dem Gewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von werden 125.680,00 € in die Rücklage eingestellt und 10.378,42 € auf neue Rechnung vorgetragen. 136.058,42 € - Der Verlust des Betriebszweiges Abfallentsorgung von wird mit dem Gewinnvortragskonto verrechnet. 156.292,57 € - Der Verlust des Betriebszweiges Straßenreinigung von wird auf neue Rechnung vorgetragen. 437,42 € - Der Gewinn des Betriebszweiges Betriebshof von wird auf neue Rechnung vorgetragen. 8.259,12 € Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2009 der Entsorgungsbetriebe, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben keinen Anlass zu Beanstandungen.“ Allen Mitgliedern des Betriebsausschusses sowie den Fraktionen wurde je ein Exemplar des Prüfungsberichts zugeleitet; der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dem Prüfungsbericht beigefügt. Ein weiteres Exemplar des Prüfungsberichts wurde der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zugeleitet. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde - nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss - festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden. 2. Lösung Der Verlust aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2009 beträgt insgesamt, d.h. saldiert für alle Betriebszweige, 12.412,45 € (Vorjahr: Überschuss 244.086,64 €). Für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung ergibt sich für 2009 ein Gewinn in Höhe von 136.058,42 €. Aufgrund gestiegener Mengen bei unveränderten Abwasserentgelten haben sich die Erlöse in Summe um 109 T€ erhöht. Im gleichen Zeitraum stiegen die Materialaufwendungen einschließlich Fremdleistungen um 17 T€. Die Personalkosten erhöhten sich um 51 T€ und die Kapitalkosten reduzierten sich um 44 T€. Unter Berücksichtigung von Rückstellungsauflösungen ergab sich für 2009 ein Gewinn von 136 T€. Nach Abzug der zum Werteerhalt notwendigen Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 125.680 € (0,8 %) werden 10.378,42 € auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Nachkalkulation für 2009 ist dieser Vorlage beigefügt. Das Jahresergebnis des Betriebszweiges Abfallentsorgung weist einen Verlust von 156.292,57 € aus. Die Umsatzerlöse reduzierten sich im Berichtsjahr um 71 T€ aufgrund gesunkener Erlöse aus der Papierverwertung. Der Materialaufwand erhöhte sich um 116 T€ aufgrund gestiegener Deponie- und Transportkosten. Für das Wirtschaftsjahr wurde ein Verlust von 156 T€ (Vorjahr: Gewinn von 37 T€) erwirtschaftet; ein Verlust war zum Abbau von Überschüssen aus Vorjahren eingeplant. Das Betriebsergebnis Straßenreinigung ist nahezu ausgeglichen. Es wurde ein geringer Verlust von 437 € erwirtschaftet. Das Betriebsergebnis Betriebshof weist für 2009 einen Gewinn von 8.259,12 € aus. Die Erträge im Bereich des Betriebshofes gingen gegenüber dem Vorjahr um 10 % = 299 T€ auf 2.704 T€ zurück. Die Fremdleistungen und Betriebskosten reduzierten sich um 200 T€ und die Personalkosten erhöhten sich um 43 T€. Das Jahresergebnis vermindert sich gegenüber dem Vorjahr um 171 T€ auf 8 T€. Es wird vorgeschlagen: Das Jahresergebnis 2009 von -12.412,45 € wie folgt zu verwenden: - Von dem Gewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von werden 125.680,00 € in die Rücklage eingestellt und 10.378,42 € auf neue Rechnung vorgetragen. 136.058,42 € - Der Verlust des Betriebszweiges Abfallentsorgung von wird mit dem Gewinnvortragskonto verrechnet. 156.292,57 € - Der Verlust des Betriebszweiges Straßenreinigung von wird auf neue Rechnung vorgetragen. 437,42 € - Der Gewinn des Betriebszweiges Betriebshof von wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Alternativen entfällt 4. Finanzielle Auswirkungen entfällt 8.259,12 €