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Beschlussvorlage (Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg als Satzung hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.08.2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
196 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Beschlussvorlage (Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg als Satzung
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.08.2014) Beschlussvorlage (Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg als Satzung
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.08.2014) Beschlussvorlage (Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg als Satzung
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-65/2014 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: 10 24 öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.09.2014 Betreff: Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg als Satzung hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.08.2014 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Bedburg entsprechend des als Anlage 2 beigefügten Entwurfs als Satzung. Sie ist Bestandteil der Niederschrift. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 26.08.2014 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg die Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Bedburg; der Antrag als auch der dortige Entwurf der Änderungen zur Geschäftsordnung sind als Anlage 1 beigefügt. Verwaltungsseitig wird zu den beantragten Änderungen wie folgt Stellung genommen: zu § 2 – Ladungsfrist Die aktuelle Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Bedburg sieht vor, dass die Einladungen den Ratsmitgliedern mindestens sieben volle Tage vor dem Sitzungstag zugehen müssen. Hierbei sind der Tag der Zustellung und der Sitzungstag mit eingerechnet. Die SPD-Fraktion beantragt nunmehr die Ladungsfrist auf volle 14 Tage zu erhöhen. Eine solche Festsetzung der Ladungsfrist auf volle 14 Tage ist grundsätzlich möglich und wird in verschiedenen Städten in NRW praktiziert. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass außerhalb der Ferien wöchentlich mindestens eine Ausschusssitzung stattfindet. Die dort für den Rat vorberatenden Punkte würden aufgrund der verlängerten Ladungsfrist in der Regel erst in der darauffolgenden Sitzung des Rates der Stadt Bedburg behandelt werden. zu § 3 – Aufstellung der Tagesordnung Resultierend aus der Ladungsfrist von 14 Tagen ergibt sich, dass auch die Frist zur Einreichung von Vorschlägen für die Tagesordnung geändert werden muss. Bislang hat der Bürgermeister Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 10. Tag von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden. Von Seiten der SPD-Fraktion wird vorgeschlagen, dass die zur Tagesordnung aufzunehmenden Anträge in schriftlicher Form spätestens am 18. Tag vor der Sitzung von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden müssen. zu § 18 – Fragerecht der Einwohner (laut Antrag § 19) Die bisherige Vorschrift beschränkt das Fragerecht der Einwohner auf maximal fünf Fragesteller pro Sitzung. Diese durften höchstens zwei Zusatzfragen stellen. Eine schriftliche Anfrage war nicht geregelt. Die SPD-Fraktion beantragt eine detaillierte Regelung des Fragerechts der Einwohner. Grundsätzlich sollen die Fragen, sofern sie einer umfassenden Beantwortung bedürfen, schriftlich eingereicht werden. Pro Fragesteller sind bis zu zwei Fragen sowie eine Zusatzfrage möglich. Gegenüber der aktuellen Regelung soll eine zeitliche Einschränkung von insgesamt 30 Minuten vorgenommen werden. Sollte diese Zeit nicht auskömmlich sein, so soll laut Antrag der SPDFraktion eine Verlängerung von bis zu 15 Minuten möglich sein; eine Verlängerung über 15 Minuten soll die Zustimmung des Rates erfordern. Die inhaltlichen Vorgaben sind in Gänze übernommen worden. Verwaltungsseitig wurden lediglich redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Ebenfalls wurde der Verweis auf § 27 Abs. 9 (Abweichungen für das Verfahren der Ausschüsse) eingefügt. zu § 24 – Niederschrift (laut Antrag § 25) Absatz 1, der sich mit dem Inhalt der Niederschrift befasst, wird durch den Antrag der SPD-Fraktion lediglich ergänzt. So soll, sofern keine geheime Abstimmung vorliegt, bei gefassten Beschlüssen und Ergebnissen von Wahlen, das Stimmergebnis mit Angabe der Fraktionen, Gruppen, der übrigen einzelnen Ratsmitglieder und des Bürgermeister dokumentiert werden. Beschlussvorlage WP9-65/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Mustergeschäftsordnung für Räte und Ausschüsse sieht eine solche detaillierte Niederschrift bezogen auf die gefassten Beschlüsse und Ergebnisse von Wahlen nicht vor. Da dies unter Berücksichtigung einer auf Antrag möglichen namentlichen Abstimmung (§ 16 Abs. 3) zumindest auf den Einzelmandatsträger und den Bürgermeister bezogen gegebenenfalls kritisch gesehen werden könnte, wurde im Vorfeld die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises einbezogen. Bedenken sind gegen die durch die SPD-Fraktion vorgeschlagene Änderung nicht erhoben worden. zu § 27 – Abweichungen für das Verfahren der Ausschüsse (laut Antrag 28) Die bisherige Regelung erlaubt den Einwohnern lediglich Fragen zu Angelegenheiten des öffentlichen Teils der Tagesordnung. Diesbezüglich beantragt die SPD-Fraktion eine Änderung dahingehend, dass die Fragen der Einwohner in den Ausschüssen sich nur auf Angelegenheiten beziehen dürfen, die in die Zuständigkeit des jeweiligen Ausschusses fallen und öffentlich beraten werden können. Eine Einschränkung auf die jeweiligen Punkte der Tagesordnung ist nicht mehr vorgesehen. zu § 34 - Inkrafttreten Da die Geschäftsordnung Vorschriften über die Ahndung von Zuwiderhandlungen beinhaltet, ist es erforderlich, die Geschäftsordnung als Satzung zu beschließen und zu veröffentlichen. Daher tritt die Neufassung der Geschäftsordnung erst mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die seitens der SPD-Fraktion beantragten Änderungen sind im Entwurf der Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Bedburg berücksichtigt. Aufgrund des Umfangs der beantragten Änderungen ist eine Neufassung der Geschäftsordnung entworfen worden (Anlage 2). Zur besseren Übersicht sind ersetzte Passagen gestrichen und neue farblich hervorgehoben worden. Diese Markierungen dienen lediglich der Verdeutlichung. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 26.08.2014 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Leiterin Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-65/2014 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-65/2014 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4