Daten
Kommune
Bedburg
Größe
196 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-65/2014
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 24
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.09.2014
Betreff:
Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg als Satzung
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.08.2014
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates
und der Ausschüsse der Stadt Bedburg entsprechend des als Anlage 2 beigefügten
Entwurfs als Satzung.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift.
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Begründung:
Mit Schreiben vom 26.08.2014 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg die
Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Bedburg; der Antrag
als auch der dortige Entwurf der Änderungen zur Geschäftsordnung sind als Anlage 1 beigefügt.
Verwaltungsseitig wird zu den beantragten Änderungen wie folgt Stellung genommen:
zu § 2 – Ladungsfrist
Die aktuelle Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Bedburg sieht vor, dass
die Einladungen den Ratsmitgliedern mindestens sieben volle Tage vor dem Sitzungstag zugehen
müssen. Hierbei sind der Tag der Zustellung und der Sitzungstag mit eingerechnet.
Die SPD-Fraktion beantragt nunmehr die Ladungsfrist auf volle 14 Tage zu erhöhen.
Eine solche Festsetzung der Ladungsfrist auf volle 14 Tage ist grundsätzlich möglich und wird in
verschiedenen Städten in NRW praktiziert.
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass außerhalb der Ferien wöchentlich mindestens
eine Ausschusssitzung stattfindet. Die dort für den Rat vorberatenden Punkte würden aufgrund
der verlängerten Ladungsfrist in der Regel erst in der darauffolgenden Sitzung des Rates der
Stadt Bedburg behandelt werden.
zu § 3 – Aufstellung der Tagesordnung
Resultierend aus der Ladungsfrist von 14 Tagen ergibt sich, dass auch die Frist zur Einreichung
von Vorschlägen für die Tagesordnung geändert werden muss. Bislang hat der Bürgermeister
Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 10. Tag von einem Fünftel
der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.
Von Seiten der SPD-Fraktion wird vorgeschlagen, dass die zur Tagesordnung aufzunehmenden
Anträge in schriftlicher Form spätestens am 18. Tag vor der Sitzung von einem Fünftel der
Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden müssen.
zu § 18 – Fragerecht der Einwohner (laut Antrag § 19)
Die bisherige Vorschrift beschränkt das Fragerecht der Einwohner auf maximal fünf Fragesteller
pro Sitzung. Diese durften höchstens zwei Zusatzfragen stellen. Eine schriftliche Anfrage war nicht
geregelt.
Die SPD-Fraktion beantragt eine detaillierte Regelung des Fragerechts der Einwohner.
Grundsätzlich sollen die Fragen, sofern sie einer umfassenden Beantwortung bedürfen, schriftlich
eingereicht werden. Pro Fragesteller sind bis zu zwei Fragen sowie eine Zusatzfrage möglich.
Gegenüber der aktuellen Regelung soll eine zeitliche Einschränkung von insgesamt 30 Minuten
vorgenommen werden. Sollte diese Zeit nicht auskömmlich sein, so soll laut Antrag der SPDFraktion eine Verlängerung von bis zu 15 Minuten möglich sein; eine Verlängerung über 15
Minuten soll die Zustimmung des Rates erfordern.
Die inhaltlichen Vorgaben sind in Gänze übernommen worden. Verwaltungsseitig wurden lediglich
redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Ebenfalls wurde der Verweis auf § 27 Abs. 9
(Abweichungen für das Verfahren der Ausschüsse) eingefügt.
zu § 24 – Niederschrift (laut Antrag § 25)
Absatz 1, der sich mit dem Inhalt der Niederschrift befasst, wird durch den Antrag der SPD-Fraktion lediglich ergänzt. So soll, sofern keine geheime Abstimmung vorliegt, bei gefassten
Beschlüssen und Ergebnissen von Wahlen, das Stimmergebnis mit Angabe der Fraktionen,
Gruppen, der übrigen einzelnen Ratsmitglieder und des Bürgermeister dokumentiert werden.
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Die vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Mustergeschäftsordnung für Räte und Ausschüsse sieht eine solche detaillierte Niederschrift bezogen auf die
gefassten Beschlüsse und Ergebnisse von Wahlen nicht vor. Da dies unter Berücksichtigung einer
auf Antrag möglichen namentlichen Abstimmung (§ 16 Abs. 3) zumindest auf den
Einzelmandatsträger und den Bürgermeister bezogen gegebenenfalls kritisch gesehen werden
könnte, wurde im Vorfeld die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises einbezogen. Bedenken
sind gegen die durch die SPD-Fraktion vorgeschlagene Änderung nicht erhoben worden.
zu § 27 – Abweichungen für das Verfahren der Ausschüsse (laut Antrag 28)
Die bisherige Regelung erlaubt den Einwohnern lediglich Fragen zu Angelegenheiten des
öffentlichen Teils der Tagesordnung.
Diesbezüglich beantragt die SPD-Fraktion eine Änderung dahingehend, dass die Fragen der
Einwohner in den Ausschüssen sich nur auf Angelegenheiten beziehen dürfen, die in die
Zuständigkeit des jeweiligen Ausschusses fallen und öffentlich beraten werden können. Eine
Einschränkung auf die jeweiligen Punkte der Tagesordnung ist nicht mehr vorgesehen.
zu § 34 - Inkrafttreten
Da die Geschäftsordnung Vorschriften über die Ahndung von Zuwiderhandlungen beinhaltet, ist es
erforderlich, die Geschäftsordnung als Satzung zu beschließen und zu veröffentlichen. Daher tritt
die Neufassung der Geschäftsordnung erst mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft.
Die seitens der SPD-Fraktion beantragten Änderungen sind im Entwurf der Neufassung der
Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Bedburg berücksichtigt. Aufgrund
des Umfangs der beantragten Änderungen ist eine Neufassung der Geschäftsordnung entworfen
worden (Anlage 2). Zur besseren Übersicht sind ersetzte Passagen gestrichen und neue farblich
hervorgehoben worden. Diese Markierungen dienen lediglich der Verdeutlichung.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 26.08.2014
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
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