Daten
Kommune
Bedburg
Größe
611 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu WP9-65/2014
SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS
Fraktion im Rat der Stadt Bedburg
SPD-Fraktion, Bernd Coumanns, Talstr. 66, 50181 Bedburg
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
26.08.2014
Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Solbach,
die SPD-Fraktion beantragt die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg vom
02.03.2010, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 05.03.2013, in folgenden Punkten:
1.
§ 2 „Ladungsfrist“
(1) Die Einladung muss den Ratsmitgliedern mindestens vierzehn volle Tage vor dem Sitzungstag,
den Tag der Zustellung und den Sitzungstag eingerechnet, zugehen.
2.
§ 3 „Aufstellung der Tagesordnung“
(1) Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm
in schriftlicher Form spätestens am 18. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel
der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.
3.
§ 19 „Fragerecht von Einwohnern“
(1) Zu Beginn jeder Rats- und Ausschusssitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt.
(2) Jeder Fragesteller kann bis zu zwei Fragen pro Sitzung stellen. Fragen, die
einer umfassenden Beantwortung bedürfen, sind nach Möglichkeit vor der
Sitzung des Rates schriftlich bzw. per Email beim Bürgermeister einzureichen.
Hierauf ist in der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen. Die Möglichkeit, der spontanen,
mündlichen Fragestellung bleibt davon unberührt.
(3) Die Fragen müssen kurzgefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie müssen
sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen und
dürfen keine Feststellungen oder Wertungen enthalten.
(4) Fragen, die nicht in öffentlicher Sitzung beantwortet werden dürfen oder
deren Beantwortung gesetzliche Vorschriften verletzt, werden durch den
Bürgermeister zurückgewiesen.
Der Bürgermeister kann Fragen zurückweisen, die:
- bereits in früheren Einwohnerfragestunden beantwortet wurden,
Bernd Coumanns
Talstraße 66, 50181 Bedburg
Tel: 02272 – 8385375
E-Mail: bernd@coumanns.de
Handy: 0179-6620331
www.spd-bedburg.de
- ein laufendes Rechtsbehelfs- oder Gerichtsverfahren betreffen,
- in den Zuständigkeitsbereich anderer Behörden, Institutionen oder Personen fallen.
(5) Der Bürgermeister ruft die Fragesteller in der Reihenfolge des Eingangs der Fragen bzw. in
der Reihenfolge der Wortmeldungen auf. Bei schriftlich vorgelegten Fragen haben die
Fragesteller die Möglichkeit, die Fragen mündlich zu wiederholen oder zu erläutern. Die
Beantwortung erfolgt durch den Bürgermeister oder einen von ihm benannten Mitarbeiter. Die
Fragen und Antworten werden protokolliert.
(6) Jeder Fragesteller ist berechtigt, eine im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage stehende
Zusatzfragen zu stellen. Ist der Fragesteller nicht anwesend, wird die Frage nicht beantwortet.
(7) Fragestunden sollen in der Regel nicht länger als 30 Minuten dauern. Eine
Verlängerung um mehr als 15 Minuten bedarf der Zustimmung des Rates.
Fragen, die in dieser Zeit nicht beantwortet werden können, werden bis zu nächsten
Fragestunde zurückgestellt oder im Einvernehmen mit der fragenden
Person schriftlich beantwortet. Dies gilt auch für Zusatzfragen.
4.
§ 25 „Niederschrift“
(1) f) die gefassten Beschlüsse und die Ergebnisse von Wahlen (bei nicht geheimen
Abstimmungen mit Angabe des Stimmergebnisses jeweils der Fraktionen, Gruppen, der übrigen
einzelnen Ratsmitglieder und des Bürgermeisters)
(neu einzufügen)
g) die von Ratsmitgliedern auf Verlangen zu Protokoll gegebenen Erklärungen.
5.
§ 28 „Abweichungen für das Verfahren der Ausschüsse“ (vormals § 27)
(9) §19 (Fragerecht von Einwohnern) dieser Geschäftsordnung findet auf die Ausschüsse mit der
Maßgabe Anwendung, dass sich diese nur auf die Angelegenheiten beziehen dürfen, die in die
Zuständigkeit des jeweiligen Ausschusses fallen und die öffentlich beraten werden können.
Begründung:
Die SPD-Fraktion hat insbesondere in der letzten Wahlperiode den Wunsch der aktiven Mitbestimmung in
der Bürgerschaft wahrgenommen. Daher haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Bürgerinnen und Bürger
stärker bei den wichtigen Entscheidungen zu beteiligen und damit Entscheidungen auf eine breitere Basis
zu stellen.
Um eine bessere Bürgerbeteiligung zu gewährleisten, ist es notwendig Veränderungen in der
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg vorzunehmen, die sich mit der Vorbereitung von Rats- und
Ausschusssitzungen und deren formellen Ablauf beschäftigen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Coumanns
Vorsitzender