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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Antrag SPD Fraktion zur Beschlussvorlage WP9-65/2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
611 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Antrag SPD Fraktion zur Beschlussvorlage WP9-65/2014) Beschlussvorlage (Anlage 1 - Antrag SPD Fraktion zur Beschlussvorlage WP9-65/2014)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu WP9-65/2014 SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS Fraktion im Rat der Stadt Bedburg SPD-Fraktion, Bernd Coumanns, Talstr. 66, 50181 Bedburg Stadt Bedburg Der Bürgermeister Am Rathaus 1 50181 Bedburg 26.08.2014 Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg Sehr geehrter Herr Bürgermeister Solbach, die SPD-Fraktion beantragt die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg vom 02.03.2010, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 05.03.2013, in folgenden Punkten: 1. § 2 „Ladungsfrist“ (1) Die Einladung muss den Ratsmitgliedern mindestens vierzehn volle Tage vor dem Sitzungstag, den Tag der Zustellung und den Sitzungstag eingerechnet, zugehen. 2. § 3 „Aufstellung der Tagesordnung“ (1) Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 18. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden. 3. § 19 „Fragerecht von Einwohnern“ (1) Zu Beginn jeder Rats- und Ausschusssitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt. (2) Jeder Fragesteller kann bis zu zwei Fragen pro Sitzung stellen. Fragen, die einer umfassenden Beantwortung bedürfen, sind nach Möglichkeit vor der Sitzung des Rates schriftlich bzw. per Email beim Bürgermeister einzureichen. Hierauf ist in der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen. Die Möglichkeit, der spontanen, mündlichen Fragestellung bleibt davon unberührt. (3) Die Fragen müssen kurzgefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen und dürfen keine Feststellungen oder Wertungen enthalten. (4) Fragen, die nicht in öffentlicher Sitzung beantwortet werden dürfen oder deren Beantwortung gesetzliche Vorschriften verletzt, werden durch den Bürgermeister zurückgewiesen. Der Bürgermeister kann Fragen zurückweisen, die: - bereits in früheren Einwohnerfragestunden beantwortet wurden, Bernd Coumanns Talstraße 66, 50181 Bedburg Tel: 02272 – 8385375 E-Mail: bernd@coumanns.de Handy: 0179-6620331 www.spd-bedburg.de - ein laufendes Rechtsbehelfs- oder Gerichtsverfahren betreffen, - in den Zuständigkeitsbereich anderer Behörden, Institutionen oder Personen fallen. (5) Der Bürgermeister ruft die Fragesteller in der Reihenfolge des Eingangs der Fragen bzw. in der Reihenfolge der Wortmeldungen auf. Bei schriftlich vorgelegten Fragen haben die Fragesteller die Möglichkeit, die Fragen mündlich zu wiederholen oder zu erläutern. Die Beantwortung erfolgt durch den Bürgermeister oder einen von ihm benannten Mitarbeiter. Die Fragen und Antworten werden protokolliert. (6) Jeder Fragesteller ist berechtigt, eine im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage stehende Zusatzfragen zu stellen. Ist der Fragesteller nicht anwesend, wird die Frage nicht beantwortet. (7) Fragestunden sollen in der Regel nicht länger als 30 Minuten dauern. Eine Verlängerung um mehr als 15 Minuten bedarf der Zustimmung des Rates. Fragen, die in dieser Zeit nicht beantwortet werden können, werden bis zu nächsten Fragestunde zurückgestellt oder im Einvernehmen mit der fragenden Person schriftlich beantwortet. Dies gilt auch für Zusatzfragen. 4. § 25 „Niederschrift“ (1) f) die gefassten Beschlüsse und die Ergebnisse von Wahlen (bei nicht geheimen Abstimmungen mit Angabe des Stimmergebnisses jeweils der Fraktionen, Gruppen, der übrigen einzelnen Ratsmitglieder und des Bürgermeisters) (neu einzufügen) g) die von Ratsmitgliedern auf Verlangen zu Protokoll gegebenen Erklärungen. 5. § 28 „Abweichungen für das Verfahren der Ausschüsse“ (vormals § 27) (9) §19 (Fragerecht von Einwohnern) dieser Geschäftsordnung findet auf die Ausschüsse mit der Maßgabe Anwendung, dass sich diese nur auf die Angelegenheiten beziehen dürfen, die in die Zuständigkeit des jeweiligen Ausschusses fallen und die öffentlich beraten werden können. Begründung: Die SPD-Fraktion hat insbesondere in der letzten Wahlperiode den Wunsch der aktiven Mitbestimmung in der Bürgerschaft wahrgenommen. Daher haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Bürgerinnen und Bürger stärker bei den wichtigen Entscheidungen zu beteiligen und damit Entscheidungen auf eine breitere Basis zu stellen. Um eine bessere Bürgerbeteiligung zu gewährleisten, ist es notwendig Veränderungen in der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg vorzunehmen, die sich mit der Vorbereitung von Rats- und Ausschusssitzungen und deren formellen Ablauf beschäftigen. Mit freundlichen Grüßen Bernd Coumanns Vorsitzender