Daten
Kommune
Bedburg
Größe
189 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-61/2014
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.09.2014
Betreff:
Kenntnisnahme von außerplanmäßigen Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die beiden außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 656,95 € bzw.
6.716,06 € zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Zu 1)
Jede Organisationseinheit verfügt in ihrem Budget zur Anschaffung geringwertiger
Wirtschaftsgüter über ein entsprechendes Budget, aus dem kleinere Anschaffungen, die nicht
unter die Anschaffung von Verbrauchsmaterialien oder durch eine zentrale Beschaffung fallen,
finanziert werden können. Im Haushalt des Fachbereichs III wurde 2014 bislang kein solches
Budget veranschlagt. Da investive Veranschlagungen maßnahmengebunden sind, können auch
bei kleineren Anschaffungen wie den geringwertigen Wirtschaftsgütern Umschichtungen im
Haushalt nur im Rahmen einer außerplanmäßigen Auszahlung inkl. Deckungsverschlag
vorgenommen werden. Hierzu ist die Genehmigung des Kämmerers einzuholen. Bis zu einem
Betrag von 20.000 € ist die APL gemäß § 8 Nr. 2 der Haushaltssatzung 2013/2014 dem Rat der
Stadt zur Kenntnis zu geben.
Zu 2)
Im Rahmen der Umplanung des Bahnübergangs Lindenstraße ist zwischen dem Rhein-Erft-Kreis
sowie der Stadt Bedburg abgestimmt worden, dass die im Vergleich zum Planungsstand 2006
notwendige Überarbeitung der Planung durch die Stadt Bedburg finanziert wird, da Anlass der
Umplanung die seinerzeit beschlossene Standortbelassung und Modernisierung des Bahnhofs
Bedburg ist – der Planungsstand 2006 ging noch von einer Verlagerung des Bahnhofs in den
Bereich des Bahnübergangs Lindenstraße aus. Da die bisher angefallenen Planungskosten vor
Einführung des Neuen kommunalen Finanzmanagements nicht investiv der Baumaßnahme
zugerechnet wurden, wurde zwischen FB III und FB I abgestimmt, die nunmehr anfallenden
Planungskosten investiv auf die Maßnahme zu buchen (analog vergleichbarer
Infrastrukturmaßnahmen). Bisher wurden diese Planungskosten aus dem konsumtiven Haushalt
für Planungskosten (vgl. Planungskosten für Bebauungspläne) beglichen. Da für die Maßnahme
des BÜ Lindenstraße demnach im Haushaltsjahr 2014 keine investiven Haushaltsmittel vorhanden
sind, ist eine außerplanmäßige Auszahlung i. H. v. 6.716,06 € notwendig. Diese wurde durch den
Kämmerer genehmigt.
Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen
Für die außerplanmäßigen Auszahlungen ist die Deckung durch M11110010, Produkt
(Kostenträger) 01.111.103, Kostenstelle 103.001 und Sachkonto 7821000 vorgesehen. Der
Fachbereich III geht zurzeit davon aus, dass die entsprechenden Haushaltsmittel (insgesamt
300.000 Euro) nicht in voller Höhe verausgabt werden. Im Detail bedeutet dies, dass u.a. die
vorgesehen Flächenerwerbe aufgrund der laufenden Verhandlungen für den BÜ Lindenstraße
nicht in 2014 realisiert werden und unter Umständen erst im Jahr 2015 erfolgen. Darüber hinaus
gibt es bis zum heutigen Zeitpunkt keine weiteren politischen Beschlüsse zum Erwerb von
weiteren Grundstücken
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Beschlussvorlage WP9-61/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 14.08.2014
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Sascha Solbach
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-61/2014
Seite 3