Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Kenntnisnahme von außerplanmäßigen Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
189 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme von außerplanmäßigen Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze) Beschlussvorlage (Kenntnisnahme von außerplanmäßigen Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze) Beschlussvorlage (Kenntnisnahme von außerplanmäßigen Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze)

öffnen download melden Dateigröße: 189 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-61/2014 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.09.2014 Betreff: Kenntnisnahme von außerplanmäßigen Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die beiden außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 656,95 € bzw. 6.716,06 € zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Zu 1) Jede Organisationseinheit verfügt in ihrem Budget zur Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter über ein entsprechendes Budget, aus dem kleinere Anschaffungen, die nicht unter die Anschaffung von Verbrauchsmaterialien oder durch eine zentrale Beschaffung fallen, finanziert werden können. Im Haushalt des Fachbereichs III wurde 2014 bislang kein solches Budget veranschlagt. Da investive Veranschlagungen maßnahmengebunden sind, können auch bei kleineren Anschaffungen wie den geringwertigen Wirtschaftsgütern Umschichtungen im Haushalt nur im Rahmen einer außerplanmäßigen Auszahlung inkl. Deckungsverschlag vorgenommen werden. Hierzu ist die Genehmigung des Kämmerers einzuholen. Bis zu einem Betrag von 20.000 € ist die APL gemäß § 8 Nr. 2 der Haushaltssatzung 2013/2014 dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu geben. Zu 2) Im Rahmen der Umplanung des Bahnübergangs Lindenstraße ist zwischen dem Rhein-Erft-Kreis sowie der Stadt Bedburg abgestimmt worden, dass die im Vergleich zum Planungsstand 2006 notwendige Überarbeitung der Planung durch die Stadt Bedburg finanziert wird, da Anlass der Umplanung die seinerzeit beschlossene Standortbelassung und Modernisierung des Bahnhofs Bedburg ist – der Planungsstand 2006 ging noch von einer Verlagerung des Bahnhofs in den Bereich des Bahnübergangs Lindenstraße aus. Da die bisher angefallenen Planungskosten vor Einführung des Neuen kommunalen Finanzmanagements nicht investiv der Baumaßnahme zugerechnet wurden, wurde zwischen FB III und FB I abgestimmt, die nunmehr anfallenden Planungskosten investiv auf die Maßnahme zu buchen (analog vergleichbarer Infrastrukturmaßnahmen). Bisher wurden diese Planungskosten aus dem konsumtiven Haushalt für Planungskosten (vgl. Planungskosten für Bebauungspläne) beglichen. Da für die Maßnahme des BÜ Lindenstraße demnach im Haushaltsjahr 2014 keine investiven Haushaltsmittel vorhanden sind, ist eine außerplanmäßige Auszahlung i. H. v. 6.716,06 € notwendig. Diese wurde durch den Kämmerer genehmigt. Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen Für die außerplanmäßigen Auszahlungen ist die Deckung durch M11110010, Produkt (Kostenträger) 01.111.103, Kostenstelle 103.001 und Sachkonto 7821000 vorgesehen. Der Fachbereich III geht zurzeit davon aus, dass die entsprechenden Haushaltsmittel (insgesamt 300.000 Euro) nicht in voller Höhe verausgabt werden. Im Detail bedeutet dies, dass u.a. die vorgesehen Flächenerwerbe aufgrund der laufenden Verhandlungen für den BÜ Lindenstraße nicht in 2014 realisiert werden und unter Umständen erst im Jahr 2015 erfolgen. Darüber hinaus gibt es bis zum heutigen Zeitpunkt keine weiteren politischen Beschlüsse zum Erwerb von weiteren Grundstücken Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Beschlussvorlage WP9-61/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 14.08.2014 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Sascha Solbach stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-61/2014 Seite 3