Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
29 kB
Datum
30.11.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
142/2006
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
25. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A)
im Bereich Kleine Horst Straße
hier: Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
30.11.2006
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die o.g. Planung wurde der Öffentlichkeit, den Behörden und Trägern öffentlicher Belange (TöB)
vom 04.09.2006 bis 06.10.2006 mit der Aufforderung zur Stellungnahme vorgestellt. Von
folgenden Personen und Institutionen sind Anregungen bzw. Stellungnahmen eingegangen:
Name
Herr Seibt
Anschrift
Kleine Horst 9
–VorgartenRüdiger
u.
Karin Große-Horst-Str. 18
Jüngling
A
A. Rump
Große-Horst-Str. 20
A
Christian Müller
Kleine Horst 17
Sandra Müller
Kleine Horst 17
Renate Müller
Kleine Horst 17
Martha Kramer
Kleine Horst 17
Ingrid u. Günter Becker Kleine Horst 15
Herr Sakowski
Kleine Horst 1
Karin u. Henning Barre Kleine Horst 13
Gabriele Christ
Konkordiastr. 96
Kleine Horst 11
Neuapostolische Kirche Große Horst Str. 10
RWE
Bahnhofstr. 105
33818 Leopoldshöhe
Schreiben v. Institution
06.11.2006 Privatperson
(Telefonat).
03.10.06
Privatperson
33818 Leopoldshöhe
06.10.06
Privatperson
33818 Leopoldshöhe
33818 Leopoldshöhe
33818 Leopoldshöhe
33818 Leopoldshöhe
33818 Leopoldshöhe
33818 Leopoldshöhe
33818 Leopoldshöhe
40219 Düsseldorf
33818 Leopoldshöhe
33818 Leopoldshöhe
33397 Rietberg
05.10.06
05.10.06
05.10.06
05.10.06
20.08.06
29.08.06
06.09.06
05.09.06
Privatperson
Privatperson
Privatperson
Privatperson
Privatperson
Privatperson
Privatperson
Privatperson
08.09.06
08.09.06
TöB
TöB
33818 Leopoldshöhe
-2-
Die eingegangenen Anregungen von Privatpersonen sprechen sich mehrheitlich gegen eine
Bebauung der Freifläche zwischen der Straße „Kleine Horst“ und „Schötmarsche Straße“ aus.
Dabei ist es den Anwohnern besonders wichtig, die heutige Qualität des Wohnstandortes zu
erhalten.
Weitere Anwohner sind gegen eine Bebauung der rückwärtigen Gartenflächen zur Straße „Kleine
Horst“. Die Überlegung, bei einer zukünftigen Schaffung von Baurechten auf diesen
Grundstücksbereichen eine eigenständige Zuwegung vorzusehen, stößt auf Ablehnung. Von
Seiten der Verwaltung ist dazu anzumerken, dass diese Überlegung nicht Gegenstand des
vorliegenden Verfahrens ist.
Die Versorger haben während des Beteiligungsverfahrens die Lage ihrer Leitungen mitgeteilt. Ein
Teil der geplanten Bauflächen zwischen der Straße „Kleine Horst“ und „Schötmarsche Straße“
werden durch die vorhandenen Versorgungsleitungen beeinträchtigt.
Nördlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich das Grundstück der Neuapostolischen
Kirche. Diese nutzt ihr Gebäude nicht mehr und beantragt, das Grundstück in die Planänderung
miteinzubeziehen. Nach telefonischer Rücksprache konnten keine direkten Vorstellungen über die
künftige Nutzung des Gebäudes oder des Grundstückes gegeben werden.
Nach Durchsicht der Anregungen und Stellungnahmen ist die Verwaltung zu dem Ergebnis
gekommen, die weitere Vorgehensweise in mehreren Entscheidungsschritten mit der Politik zu
beraten und die daraus folgenden Ergebnisse dann letztendlich zur Entscheidung vorzulegen.
So hat der Antrag der Neuapostolischen Kirche insbesondere auf die Verfahrensabwicklung
Auswirkungen. Bei Einbeziehung des Grundstückes müsste eine erneute Beteiligung erfolgen, da
der Geltungsbereich erweitert wird. Fachlich würde nichts gegen eine Festsetzung als allgemeines
Wohngebiet und Einbeziehung in das jetzige Verfahren sprechen. Das Verfahren würde sich
zeitlich allerdings durch Überarbeitung der Unterlagen und das Beteiligungsverfahren selber
verlängern. Gleiches könnte für den Zeitpunkt der Erhebung der Beitragskosten für den Ausbau
der „Schötmarschen Straße“ in Zusammenhang mit der Umgehungsstraße bzw. der
Sanierungssatzung gelten. Bei einer Beitragskostenermittlung nach gegenwärtiger Rechtslage
würde das Änderungsgebiet als Grünfläche angesetzt. Die Ermittlung wird voraussichtlich mit dem
Sanierungsgebiet vorgenommen. Sollte dann die vorliegende Planung rechtskräftig sein, würden
die Beitragskosten sich auf die Festsetzung als Bauland beziehen. Dieses ist für die Beitragszahler
in soweit nachvollziehbar, wie sie selber einen Bau- oder Veräußerungswunsch haben.
Schwieriger gestaltet sich die Erklärung der Beitragskosten bei dem Personenkreis, die keinen
Bauwunsch haben oder ggf. sich sogar gegen eine Bebauung aussprechen (siehe Anregungen
der Anwohner).
Hinzukommt, dass bei den Grundstückseigentümern, die ein Bauinteresse haben, die Gas- und
Wasseranschlussleitungen über die geplanten Bauflächen verlaufen. Diese Leitungen können
nicht überbaut werden. Damit trotz der schmalen Grundstücksteile eine Bebauung erfolgen könnte
(siehe Lage der Leitungen), sind entweder die Hausanschlüsse in eine Gemeinschaftsanlage
zusammenzufassen oder jeder Grundstückseigentümer hat seine Hausanschlüsse neu zu
organisieren. Wie sich eine Verlegung der Einzelhausanschlüsse auf die Nutzbarkeit der geplanten
Bauflächen auswirkt, ist der beiliegenden Skizze zu entnehmen. Die für eine Verlegung
anfallenden Kosten sind von dem Nutzer des Hausanschlusses zu zahlen. Anzumerken sei hierzu,
dass sich die Hausanschlüsse auf den Grundstücksteilen befinden, deren Eigentümer
überwiegend an einer Bebauung interessiert sind (gem. Ergebnis früherer Befragungen, s. HoPlA
v. 14.02.2004, TOP 6). Die Alternative, die Hausanschlüsse in einer Sammelleitung in der
Straßenfläche „Kleine Horst“ zu verlegen, wird eher als aussichtslos beurteilt. Die Straße „Kleine
Horst“ ist ein Privatweg. Für die Verlegung einer Sammelleitung müssten alle
Grundstückseigentümer ihre Zustimmung geben. Dieses ist nicht zu erwarten, da die Anwohner,
die gegen eine Bebauung sind, keine Verpflichtung hierzu haben (siehe Stellungnahmen, u.a.
auch Müller / Kramer).
Aus den obigen Rahmenbedinungen könnten folgende Planungsalternativen abgeleitet werden:
A) Die Planung wird wie beabsichtigt weiter verfolgt. Dabei werden die beschriebenen Probleme
genannt. Grundsätzlich wird auf die Lösungsverpflichtung durch die Grundstückseigentümer bei
einer Bebauung verwiesen.
B) Die Planung A) wird um das Grundstück der Neuapostolischen Kirche ergänzt.
-3-
C) Auf eine Bebauungsmöglichkeit entlang der Schötmarschen Straße wird verzichtet. Die
Bebauung auf dem rückwärtigen Grundstück Große-Horst-Straße 1 wird dagegen beibehalten.
Das Grundstück der Neuapostolischen Kirche wird in die Planung einbezogen und als
Allgemeines Wohngebiet festsetzen.
Der Hochbau- und Planungsausschuss sollte entscheiden, welche der Planungsalternativen
weitergeführt wird.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planungsalternative A
weiter auszuführen.
oder
Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planungsalternative B
weiter auszuführen.
oder
Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planungsalternative C
weiter auszuführen.
In Vertretung
Lange
Anlagen
- Eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Skizze zur Bebauungssituation bei gegenwärtiger Lage der Gashausanschlussleitung sowie Aussage der
Grundstückseigentümer ob Einspruch gegen eine Bebauung erhoben wird.