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Beschlussvorlage (25. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) im Bereich Kleine Horst Straße hier:Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
29 kB
Datum
30.11.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (25. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) im Bereich Kleine Horst Straße
hier:Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen) Beschlussvorlage (25. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) im Bereich Kleine Horst Straße
hier:Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen) Beschlussvorlage (25. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) im Bereich Kleine Horst Straße
hier:Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 142/2006 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 25. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) im Bereich Kleine Horst Straße hier: Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 30.11.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Die o.g. Planung wurde der Öffentlichkeit, den Behörden und Trägern öffentlicher Belange (TöB) vom 04.09.2006 bis 06.10.2006 mit der Aufforderung zur Stellungnahme vorgestellt. Von folgenden Personen und Institutionen sind Anregungen bzw. Stellungnahmen eingegangen: Name Herr Seibt Anschrift Kleine Horst 9 –VorgartenRüdiger u. Karin Große-Horst-Str. 18 Jüngling A A. Rump Große-Horst-Str. 20 A Christian Müller Kleine Horst 17 Sandra Müller Kleine Horst 17 Renate Müller Kleine Horst 17 Martha Kramer Kleine Horst 17 Ingrid u. Günter Becker Kleine Horst 15 Herr Sakowski Kleine Horst 1 Karin u. Henning Barre Kleine Horst 13 Gabriele Christ Konkordiastr. 96 Kleine Horst 11 Neuapostolische Kirche Große Horst Str. 10 RWE Bahnhofstr. 105 33818 Leopoldshöhe Schreiben v. Institution 06.11.2006 Privatperson (Telefonat). 03.10.06 Privatperson 33818 Leopoldshöhe 06.10.06 Privatperson 33818 Leopoldshöhe 33818 Leopoldshöhe 33818 Leopoldshöhe 33818 Leopoldshöhe 33818 Leopoldshöhe 33818 Leopoldshöhe 33818 Leopoldshöhe 40219 Düsseldorf 33818 Leopoldshöhe 33818 Leopoldshöhe 33397 Rietberg 05.10.06 05.10.06 05.10.06 05.10.06 20.08.06 29.08.06 06.09.06 05.09.06 Privatperson Privatperson Privatperson Privatperson Privatperson Privatperson Privatperson Privatperson 08.09.06 08.09.06 TöB TöB 33818 Leopoldshöhe -2- Die eingegangenen Anregungen von Privatpersonen sprechen sich mehrheitlich gegen eine Bebauung der Freifläche zwischen der Straße „Kleine Horst“ und „Schötmarsche Straße“ aus. Dabei ist es den Anwohnern besonders wichtig, die heutige Qualität des Wohnstandortes zu erhalten. Weitere Anwohner sind gegen eine Bebauung der rückwärtigen Gartenflächen zur Straße „Kleine Horst“. Die Überlegung, bei einer zukünftigen Schaffung von Baurechten auf diesen Grundstücksbereichen eine eigenständige Zuwegung vorzusehen, stößt auf Ablehnung. Von Seiten der Verwaltung ist dazu anzumerken, dass diese Überlegung nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist. Die Versorger haben während des Beteiligungsverfahrens die Lage ihrer Leitungen mitgeteilt. Ein Teil der geplanten Bauflächen zwischen der Straße „Kleine Horst“ und „Schötmarsche Straße“ werden durch die vorhandenen Versorgungsleitungen beeinträchtigt. Nördlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich das Grundstück der Neuapostolischen Kirche. Diese nutzt ihr Gebäude nicht mehr und beantragt, das Grundstück in die Planänderung miteinzubeziehen. Nach telefonischer Rücksprache konnten keine direkten Vorstellungen über die künftige Nutzung des Gebäudes oder des Grundstückes gegeben werden. Nach Durchsicht der Anregungen und Stellungnahmen ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, die weitere Vorgehensweise in mehreren Entscheidungsschritten mit der Politik zu beraten und die daraus folgenden Ergebnisse dann letztendlich zur Entscheidung vorzulegen. So hat der Antrag der Neuapostolischen Kirche insbesondere auf die Verfahrensabwicklung Auswirkungen. Bei Einbeziehung des Grundstückes müsste eine erneute Beteiligung erfolgen, da der Geltungsbereich erweitert wird. Fachlich würde nichts gegen eine Festsetzung als allgemeines Wohngebiet und Einbeziehung in das jetzige Verfahren sprechen. Das Verfahren würde sich zeitlich allerdings durch Überarbeitung der Unterlagen und das Beteiligungsverfahren selber verlängern. Gleiches könnte für den Zeitpunkt der Erhebung der Beitragskosten für den Ausbau der „Schötmarschen Straße“ in Zusammenhang mit der Umgehungsstraße bzw. der Sanierungssatzung gelten. Bei einer Beitragskostenermittlung nach gegenwärtiger Rechtslage würde das Änderungsgebiet als Grünfläche angesetzt. Die Ermittlung wird voraussichtlich mit dem Sanierungsgebiet vorgenommen. Sollte dann die vorliegende Planung rechtskräftig sein, würden die Beitragskosten sich auf die Festsetzung als Bauland beziehen. Dieses ist für die Beitragszahler in soweit nachvollziehbar, wie sie selber einen Bau- oder Veräußerungswunsch haben. Schwieriger gestaltet sich die Erklärung der Beitragskosten bei dem Personenkreis, die keinen Bauwunsch haben oder ggf. sich sogar gegen eine Bebauung aussprechen (siehe Anregungen der Anwohner). Hinzukommt, dass bei den Grundstückseigentümern, die ein Bauinteresse haben, die Gas- und Wasseranschlussleitungen über die geplanten Bauflächen verlaufen. Diese Leitungen können nicht überbaut werden. Damit trotz der schmalen Grundstücksteile eine Bebauung erfolgen könnte (siehe Lage der Leitungen), sind entweder die Hausanschlüsse in eine Gemeinschaftsanlage zusammenzufassen oder jeder Grundstückseigentümer hat seine Hausanschlüsse neu zu organisieren. Wie sich eine Verlegung der Einzelhausanschlüsse auf die Nutzbarkeit der geplanten Bauflächen auswirkt, ist der beiliegenden Skizze zu entnehmen. Die für eine Verlegung anfallenden Kosten sind von dem Nutzer des Hausanschlusses zu zahlen. Anzumerken sei hierzu, dass sich die Hausanschlüsse auf den Grundstücksteilen befinden, deren Eigentümer überwiegend an einer Bebauung interessiert sind (gem. Ergebnis früherer Befragungen, s. HoPlA v. 14.02.2004, TOP 6). Die Alternative, die Hausanschlüsse in einer Sammelleitung in der Straßenfläche „Kleine Horst“ zu verlegen, wird eher als aussichtslos beurteilt. Die Straße „Kleine Horst“ ist ein Privatweg. Für die Verlegung einer Sammelleitung müssten alle Grundstückseigentümer ihre Zustimmung geben. Dieses ist nicht zu erwarten, da die Anwohner, die gegen eine Bebauung sind, keine Verpflichtung hierzu haben (siehe Stellungnahmen, u.a. auch Müller / Kramer). Aus den obigen Rahmenbedinungen könnten folgende Planungsalternativen abgeleitet werden: A) Die Planung wird wie beabsichtigt weiter verfolgt. Dabei werden die beschriebenen Probleme genannt. Grundsätzlich wird auf die Lösungsverpflichtung durch die Grundstückseigentümer bei einer Bebauung verwiesen. B) Die Planung A) wird um das Grundstück der Neuapostolischen Kirche ergänzt. -3- C) Auf eine Bebauungsmöglichkeit entlang der Schötmarschen Straße wird verzichtet. Die Bebauung auf dem rückwärtigen Grundstück Große-Horst-Straße 1 wird dagegen beibehalten. Das Grundstück der Neuapostolischen Kirche wird in die Planung einbezogen und als Allgemeines Wohngebiet festsetzen. Der Hochbau- und Planungsausschuss sollte entscheiden, welche der Planungsalternativen weitergeführt wird. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planungsalternative A weiter auszuführen. oder Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planungsalternative B weiter auszuführen. oder Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planungsalternative C weiter auszuführen. In Vertretung Lange Anlagen - Eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange - Skizze zur Bebauungssituation bei gegenwärtiger Lage der Gashausanschlussleitung sowie Aussage der Grundstückseigentümer ob Einspruch gegen eine Bebauung erhoben wird.