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Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling; hier: Einlage und Entnahme von Grundstücken)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
02.11.2010
Erstellt
19.10.10, 07:17
Aktualisiert
19.10.10, 07:17
Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
hier: Einlage und Entnahme von Grundstücken) Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 235/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen 61 Vorlage für Unterausschuss für Liegenschaften Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling; hier: Einlage und Entnahme von Grundstücken Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 61 28.09.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 235/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 28.09.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Unterausschuss für Liegenschaften Hauptausschuss Betreff: Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling; hier: Einlage und Entnahme von Grundstücken Beschlussentwurf: Die in der Anlage 1 zur Vorlage Nr. 235/2010 unter „1. Städtischer Haushalt“ aufgeführten Grundstücke mit einem Wert von zusammen 1.063.519,37 € werden zum 01.01.2010 in das Betriebsvermögen des Sondervermögens „Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling“ eingelegt. Die in der Anlage 1 zur Vorlage Nr. 235/2010 unter „2. Sondervermögen Wald- und Parkanlagen“ aufgeführten Grundstücke mit einem Wert von zusammen 4.091,20 € werden ebenfalls zum 01.01.2010 dem Betriebsvermögen des Sondervermögens „Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling“ entnommen und der städtischen Bilanz zugeordnet. Sachdarstellung: 1. Problem Im Zuge der Arbeiten zur Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wesseling und der darauf folgenden Jahresabschlüsse wurde festgestellt, dass einzelne Grundstücke entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung nicht sachgerecht dem Kernhaushalt bzw. dem städtischen Sondervermögen „Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling“ zugeordnet sind. 2. Lösung Es ist deshalb geboten, die Zuordnung dieser Grundstücke zu korrigieren. Die betroffenen Grundstücke sind in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle und in den als Anlagen 2 bis 5 beigefügten Plänen dargestellt. Bei den in der Anlage 1 unter Ziffer 1 aufgeführten Grundstücken mit einem Wert von zusammen 1.063.519,37 € handelt es sich ausschließlich um naturnah gestaltete Flächen außerhalb des Siedlungsgebiets, die bereits zu Lasten des Wirtschaftsplans des Sondervermögens Wald- und Parkanlagen unterhalten werden. Sofern in den vergangenen Jahren gestalterische Maßnahmen durchgeführt wurden, sind diese im Wirtschaftsplan des Sondervermögens veranschlagt und gebucht worden. Maßnahmen aus Ausgleichszahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaft wurden ebenfalls auf diesen Parzellen durchgeführt. Einige der Grundstücke befinden sich im Naturschutzgebiet Entenfang. Andere Grundstücke sind im Rahmen der Zusammenlegung von Parzellen teilweise dem Sondervermögen Wald- und Parkanlagen und teilweise dem städtischen Haushalt zugeordnet. Alle Grundstücke sind Bestandteil des Grünzugs „Kulturlandschaft“, der auch zum überregionalen Konzept „RegioGrün“ gehört. Es ist deshalb geboten, die genannten Grundstücke in das Sondervermögen Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling einzulegen. Die in der Anlage 1 unter Ziffer 2 aufgeführten Grundstücke mit einem Wert von zusammen 4.091,20 € sind beim Sondervermögen bilanziert. Da es sich dabei um Straßenlandparzellen handelt, sind diese der städtischen Bilanz (hier dem Infrastrukturvermögen) zuzuordnen. Die Auswirkungen der Umgliederungen der Grundstücke und Gebäude auf die Bilanz des Sondervermögens und die städtische Bilanz sind nachfolgend beschrieben. Dabei sind Abgänge im Minus dargestellt. Bilanz der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling Aktiva Passiva Sachanlagevermögen Eigenkapital - unbebaute Grundstücke 1.063.519,37 € - unbebaute Grundstücke -4.091,20 € Summe Aktiva 1.059.428,17 € - Allgemeine Rücklage 1.059.428,17 € Summe Passiva 1.059.428,17 € Um den Saldo aus den eingelegten und entnommenen Grundstücken erhöhen sich Anlagevermögen, Eigenkapital (Allgemeine Rücklage) und Bilanzsumme des Sondervermögens. Bilanz der Stadt Wesseling Aktiva Passiva Sachanlagevermögen - unbebaute Grundstücke -1.063.519,37 € - unbebaute Grundstücke 4.091,20 € Summe Sachanlagevermögen -1.059.428,17 € Finanzanlagen - Sondervermögen Wald und Parkanlagen 1.059.428,17 € Summe Finanzanlagen 1.059.428,17 € Um den Saldo der Werte der in das Sondervermögen eingelegten und aus dem Sondervermögen entnommenen Grundstücke verringert sich das Sachanlagevermögen der Stadt. Entsprechend erhöht sich der Wert der städtischen Beteiligung am Sondervermögen, der bei den Finanzanlagen ausgewiesen ist. Es findet somit ein sog. Aktivtausch statt. Die Bilanzsumme und das Eigenkapital verändern sich nicht. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben.