Daten
Kommune
Bedburg
Größe
156 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-44/2014
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.09.2014
Betreff:
Personelle Besetzung des Bauausschusses der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen den Bauausschuss der Stadt Bedburg
wie folgt:
Mitglieder (Fraktion)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Bezüglich der Regelung des Vertretungsfalles beschließt der Rat für den Bauausschuss
Vertretungslisten, wonach die dort genannten Personen in der Reihenfolge ihrer
Auflistung zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind.
Die Vertretungslisten der einzelnen Fraktionen sind als Anlage der Niederschrift beigefügt.
__________Fraktion
Stellvertreter/in
Ratsmitglied
Stellvertreter/in
Sachkundige Bürger/in
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Weiterhin beschließen die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg gemäß § 58 Abs. 4 GO
folgende sachkundigen Einwohner sowie deren Stellvertreter in den Bauausschuss
zu bestellen:
1. _________________________ 1. Vertreter: _________________________
2. Vertreter: _________________________
Beschlussvorlage WP9-44/2014
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 01.07.2014
beschlossen, einen Bauausschuss zu bilden, der aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern
bestehen soll.
Sachkundige Bürger
Gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 GO, wonach die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der
Ratsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen darf, müssen dem Bauausschuss
mindestens acht Ratsmitglieder angehören. Es dürfen dem Ausschuss demnach
maximal sieben sachkundige Bürger angehören.
Listenvertretung
Der Rat hat weiterhin beschlossen, bezüglich der Vertretung der Ausschussmitglieder
sogenannte Vertreterpools zu wählen, wonach die dort genannten Personen in der
Reihenfolge des Vorschlags ihrer jeweiligen Fraktion zur Vertretung verhinderter
Ausschussmitglieder berufen sind.
Da in diesem Ausschuss auch sachkundige Bürger zugelassen sind, sollten
grundsätzlich nur Ratsmitglieder zu Stellvertretern für die Ratsmitglieder und nur
sachkundige Bürger zu Stellvertretern für die sachkundigen Bürger gewählt
werden.
Sachkundige Einwohner
Weiterhin ist durch die Ratsmitglieder zu entscheiden, ob dem Antrag
Werbegemeinschaft Kaster/Königshoven vom 23.06.2014 stattgegeben werden soll,
der
als sachkundige Einwohner gemäß § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW
Herrn Achim Krichel als Mitglied sowie als dessen
1. Stellvertreter Herrn Axel Horstmann und als
2. Stellvertreterin Frau Beatrix Papen
in den Bauausschuss zu wählen.
Bezüglich des grundsätzlichen Verfahrens zur Besetzung der Ausschüsse wird auf die
ausführlichen Erläuterungen in der Sitzungsvorlage zur personellen Besetzung des Hauptund Finanzausschusses (WP9-40/2014) verwiesen.
Beschlussvorlage WP9-44/2014
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 05.08.2014
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-44/2014
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