Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
5,0 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
1.
Zusätzlich zu dem VZ 206 StVO wird auf der Grünstraße am Einmündungsbereich L
249 eine Haltlinie entsprechend der Sichtlinie aufgebracht, um Kraftfahrern zu
verdeutlichen, dass vor der Haltlinie anzuhalten ist, bevor auf die L 249 eingefahren
wird. Zur Vergrößerung des Sichtfeldes wird ein Rückschnitt von Strauch- und
Astwerk östlich der L 249 in Richtung Kreuzau durchgeführt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren die
Haltlinie alternativ zu dem vorliegenden Antrag auf Überholverbot bzw. dem vom
Straßenverkehrsamt vorgesehenen Einfahrverbot durch VZ 267 StVO zu beantragen.
D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\B2161.doc