Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
5,4 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezüglich der weiteren baulichen Entwicklung im Ortsteil Winden wird die Verwaltung wie
folgt beauftragt:
1.
Für die Wohnbaufläche östlich der „Maubacher Straße“ ist langfristig ein
Bebauungsplan aufzustellen, wobei auch geprüft werden soll, ob nicht durch
geringfügige Erweiterung der Wohnbauflächen eine beidseitige Bebauung möglich ist.
2.
Für die Wohnbauflächen östlich der „Urbanusstraße“ zwischen Sportplatz und den
Gärtnereien ist mittelfristig ein Bebauungsplan aufzustellen.
3.
Für das Einzelgrundstück zwischen „Kelterstraße“ und „Maubacher Straße“, Parzelle
Nr. 176/37, ist kurzfristig ein Bebauungsplan, gegebenenfalls ein Textbebauungsplan
aufzustellen.
4.
Für das Einzelgrundstück zwischen „Kelterstraße“ und „Maubacher Straße“, Parzelle
Nr. 159/2, ist mittelfristig in Absprache mit dem Eigentümer ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan, ggf. ein Textbebauungsplan, aufzustellen.
5.
Für das Einzelgrundstück zwischen „Kelterstraße“ und „Maubacher Straße“, Parzelle
Nr. 73, ist kurzfristig ein Bebauungsplan, ggf. ein Textbebauungsplan, aufzustellen.
Hierbei ist zu prüfen, ob Planungsüberlegungen aus den 70-er Jahren wieder
aufgegriffen werden, wonach eine Fortführung des Plangebietes I 3 bis zur Straße
„Brunnenweg“ vorgesehen war.
6.
Für den Bereich „verlängerte Bergstraße“ sind mittelfristig
Lösungsmöglichkeiten (B-Plan oder Innenbereichssatzung) aufzuzeigen.
alternative