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Beschlusstext (Weitere bauliche Entwicklung im Ortsteil Winden; hier: Grundsatzbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
5,4 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Weitere bauliche Entwicklung im Ortsteil Winden;

hier:  Grundsatzbeschluss)

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Inhalt der Datei

Bezüglich der weiteren baulichen Entwicklung im Ortsteil Winden wird die Verwaltung wie folgt beauftragt: 1. Für die Wohnbaufläche östlich der „Maubacher Straße“ ist langfristig ein Bebauungsplan aufzustellen, wobei auch geprüft werden soll, ob nicht durch geringfügige Erweiterung der Wohnbauflächen eine beidseitige Bebauung möglich ist. 2. Für die Wohnbauflächen östlich der „Urbanusstraße“ zwischen Sportplatz und den Gärtnereien ist mittelfristig ein Bebauungsplan aufzustellen. 3. Für das Einzelgrundstück zwischen „Kelterstraße“ und „Maubacher Straße“, Parzelle Nr. 176/37, ist kurzfristig ein Bebauungsplan, gegebenenfalls ein Textbebauungsplan aufzustellen. 4. Für das Einzelgrundstück zwischen „Kelterstraße“ und „Maubacher Straße“, Parzelle Nr. 159/2, ist mittelfristig in Absprache mit dem Eigentümer ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, ggf. ein Textbebauungsplan, aufzustellen. 5. Für das Einzelgrundstück zwischen „Kelterstraße“ und „Maubacher Straße“, Parzelle Nr. 73, ist kurzfristig ein Bebauungsplan, ggf. ein Textbebauungsplan, aufzustellen. Hierbei ist zu prüfen, ob Planungsüberlegungen aus den 70-er Jahren wieder aufgegriffen werden, wonach eine Fortführung des Plangebietes I 3 bis zur Straße „Brunnenweg“ vorgesehen war. 6. Für den Bereich „verlängerte Bergstraße“ sind mittelfristig Lösungsmöglichkeiten (B-Plan oder Innenbereichssatzung) aufzuzeigen. alternative