Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
10.03.2011
Erstellt
01.03.11, 04:06
Aktualisiert
01.03.11, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 162/2011
15.02.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.03.2011
Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft und Euskirchen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs II
für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in Mechernich-Nord, Kastanienweg 10
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
I. V.
Steffens
Kreiskämmerer
Ermächtigungsübertragung i.R.d. JAB 2010 (D 31/2011)
Produkt: 365 01 Zeile: 28
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft und Euskirchen e. V. zu den
Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung einer Gruppe II für unter dreijährige Kinder in der
Kindertageseinrichtung in Mechernich-Nord, Kastanienweg 10, einen Zuschuss in Höhe von 5 % des
zuwendungsfähigen Höchstbetrages zu gewähren.
Begründung:
-2Die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft und Euskirchen e. V. bittet mit Antrag vom 08.12.2008 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung einer Gruppe des
Typs II für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in Mechernich-Nord, Kastanienweg
10. Es sollen 10 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach
Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft und Euskirchen e. V. auf
300.900,00. Demnach ergibt sich gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen
für Kinder unter drei Jahren ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 200.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid
des Landes vom 13.01.2011
200.000,00 €
2. Landeszuschuss i. H. v. 90 %
3. Kreiszuschuss
i. H. v. 5 %
4. Trägeranteil
i. H. v. 5 %
180.000,00 €
10.000,00 €
10.000,00 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)