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Beschlussvorlage GB (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft und Euskirchen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in Mechernich-Nord, Kastanienweg 10)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
10.03.2011
Erstellt
01.03.11, 04:06
Aktualisiert
01.03.11, 04:06
Beschlussvorlage GB (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft und Euskirchen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in Mechernich-Nord, Kastanienweg 10) Beschlussvorlage GB (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft und Euskirchen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in Mechernich-Nord, Kastanienweg 10)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 162/2011 15.02.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 10.03.2011 Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft und Euskirchen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in Mechernich-Nord, Kastanienweg 10 Sachbearbeiter/in: Frau Kremer Tel.: 625 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. I. V. Steffens Kreiskämmerer Ermächtigungsübertragung i.R.d. JAB 2010 (D 31/2011) Produkt: 365 01 Zeile: 28 Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft und Euskirchen e. V. zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung einer Gruppe II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in Mechernich-Nord, Kastanienweg 10, einen Zuschuss in Höhe von 5 % des zuwendungsfähigen Höchstbetrages zu gewähren. Begründung: -2Die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft und Euskirchen e. V. bittet mit Antrag vom 08.12.2008 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs II für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in Mechernich-Nord, Kastanienweg 10. Es sollen 10 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft und Euskirchen e. V. auf 300.900,00. Demnach ergibt sich gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 200.000,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid des Landes vom 13.01.2011 200.000,00 € 2. Landeszuschuss i. H. v. 90 % 3. Kreiszuschuss i. H. v. 5 % 4. Trägeranteil i. H. v. 5 % 180.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)