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Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Kreuzau; hier: Neufassung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Kreuzau;
hier: Neufassung)

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BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 07.12.2005 TOP Betreff 3.12. Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Kreuzau; hier: Neufassung Vorlage: 7/2005 Beschluss: „Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. In § 4 Abs. 3 der Satzung werden allerdings gegenüber dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgende Änderungen vorgenommen: - Radweg einschließlich Sicherheitsstreifen entfällt bei allen Straßenarten ersatzlos. Der Beitragssatz für die Beleuchtung wird bei allen Straßenarten einheitlich auf 60 v. H. festgelegt. Bei den Haupterschließungsstraßen (Nr. 2) wird der Beitragssatz bei der Fahrbahn auf 50 v. H. und bei dem Parkstreifen auf 70 v. H. festgesetzt.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen