Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 07.12.2005
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Betreff
3.12.
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche
Maßnahmen der Gemeinde Kreuzau;
hier: Neufassung
Vorlage: 7/2005
Beschluss:
„Die
Satzung
über
die
Erhebung
von
Beiträgen
nach
§
8
des
Kommunalabgabengesetzes -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde
Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
In § 4 Abs. 3 der Satzung werden allerdings gegenüber dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung folgende Änderungen vorgenommen:
-
Radweg einschließlich Sicherheitsstreifen entfällt bei allen Straßenarten ersatzlos.
Der Beitragssatz für die Beleuchtung wird bei allen Straßenarten einheitlich auf 60 v.
H. festgelegt.
Bei den Haupterschließungsstraßen (Nr. 2) wird der Beitragssatz bei der Fahrbahn
auf 50 v. H. und bei dem Parkstreifen auf 70 v. H. festgesetzt.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen