Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 07.12.2005
TOP
Betreff
3.4.
3. Änderung der Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 79/2005
Beschluss:
„1. Die Gebührensätze für die Grubenentleerung betragen ab dem 01.01.2006 bei
Grundstücksklärgruben und Sammelgruben 26,33 €/cbm abgefahrenen
Grubeninhalts.
2. Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau wird in der als
Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen