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Beschlusstext (Anpassung der Realsteuer-Hebesätze ab 01.01.2006 durch die Neufassung der "Hebesteuer-Satzung")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
5,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Anpassung der Realsteuer-Hebesätze ab 01.01.2006 durch die Neufassung der "Hebesteuer-Satzung")

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BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 07.12.2005 TOP Betreff 3.3. Anpassung der Realsteuer-Hebesätze ab 01.01.2006 durch die Neufassung der „Hebesteuer-Satzung“ Vorlage: 83/2005 Beschluss: 1. „Mit Wirkung ab 01.01.2006 wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 232 v.H. und der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 414 v.H. festgesetzt. Der Hebesatz für die Grundsteuer B bleibt mit 391 v.H. unverändert. 2. Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“ “ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen