Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
5,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 07.12.2005
TOP
Betreff
3.3.
Anpassung der Realsteuer-Hebesätze ab 01.01.2006 durch die Neufassung der
„Hebesteuer-Satzung“
Vorlage: 83/2005
Beschluss:
1. „Mit Wirkung ab 01.01.2006 wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 232 v.H. und der
Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 414 v.H. festgesetzt. Der Hebesatz für die
Grundsteuer B bleibt mit 391 v.H. unverändert.
2. Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der
Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“
“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen