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Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2010 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
25.10.10, 08:55
Aktualisiert
25.10.10, 08:55
Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2010 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2010 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2010 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 164/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2010 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 14.06.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 164/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 14.06.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2010 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Der Gemeindeprüfungsanstalt wird die W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Landwehrplatz 6-7, 66111 Saarbrücken, für die Jahresabschlussprüfung 2010 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling vorgeschlagen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 106 Abs. 1 GO NRW sind Jahresabschluss und Lagebericht der Eigenbetriebe zu prüfen. Entsprechend Absatz 2 der genannten Vorschrift obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt, die sich zu deren Durchführung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt soll dem Vorschlag der Gemeinde folgen. Sie kann zulassen, dass der Betrieb im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt. Gemäß § 106 Abs. 3 GO NRW gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend für die Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen der Eigenbetriebe geführt werden, somit auch für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling. Die Entscheidung über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss obliegt gemäß § 6 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Kindertageseinrichtungen dem Jugendhilfeausschuss. 2. Lösung Im Kalenderjahr 2008 wurden die Honorare für die Wirtschaftsprüfertätigkeiten ausgeschrieben. Die W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Landwehrplatz 6-7, 66111 Saarbrücken erhielt aufgrund des Ausschreibungsergebnisses den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2008 und wurde später auch mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 beauftragt. Nach Rücksprache mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bleiben die Honorare für das Geschäftsjahr 2010 unverändert. Die Betriebsleitung schlägt vor, der Gemeindeprüfungsanstalt - wie in den Vorjahren - die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH vorzuschlagen, die auch die Prüfung der Jahresabschlüsse der übrigen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, der Eigengesellschaft der Stadt und des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel übernehmen soll. Sofern dem Beschlussentwurf gefolgt wird, wird die Betriebsleitung bei der Gemeindeprüfungsanstalt beantragen, der unmittelbaren Erteilung des Prüfungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH zuzustimmen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Mittel für die Jahresabschlussprüfung stehen im Erfolgsplan der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling zur Verfügung.