Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
25.10.10, 08:55
Aktualisiert
25.10.10, 08:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
164/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2010 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
14.06.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 164/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
14.06.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2010 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Gemeindeprüfungsanstalt wird die W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Landwehrplatz 6-7, 66111
Saarbrücken, für die Jahresabschlussprüfung 2010 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling
vorgeschlagen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 106 Abs. 1 GO NRW sind Jahresabschluss und Lagebericht der Eigenbetriebe zu prüfen.
Entsprechend Absatz 2 der genannten Vorschrift obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt, die sich zu deren Durchführung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
vorschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt soll dem Vorschlag der Gemeinde folgen. Sie kann zulassen,
dass der Betrieb im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt einen Wirtschaftsprüfer oder eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt.
Gemäß § 106 Abs. 3 GO NRW gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend für die
Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen
der Eigenbetriebe geführt werden, somit auch für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling.
Die Entscheidung über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss obliegt gemäß § 6 Abs. 4 der
Betriebssatzung für die Kindertageseinrichtungen dem Jugendhilfeausschuss.
2. Lösung
Im Kalenderjahr 2008 wurden die Honorare für die Wirtschaftsprüfertätigkeiten ausgeschrieben. Die W+ST
Publica Revisionsgesellschaft mbH, Landwehrplatz 6-7, 66111 Saarbrücken erhielt aufgrund des Ausschreibungsergebnisses den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2008 und wurde später auch mit der Prüfung
des Jahresabschlusses 2009 beauftragt. Nach Rücksprache mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bleiben
die Honorare für das Geschäftsjahr 2010 unverändert.
Die Betriebsleitung schlägt vor, der Gemeindeprüfungsanstalt - wie in den Vorjahren - die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH vorzuschlagen, die auch die Prüfung der
Jahresabschlüsse der übrigen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, der Eigengesellschaft der Stadt und
des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel übernehmen soll.
Sofern dem Beschlussentwurf gefolgt wird, wird die Betriebsleitung bei der Gemeindeprüfungsanstalt
beantragen, der unmittelbaren Erteilung des Prüfungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST
Publica Revisionsgesellschaft mbH zuzustimmen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Mittel für die Jahresabschlussprüfung stehen im Erfolgsplan der Kindertageseinrichtungen der Stadt
Wesseling zur Verfügung.