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Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
210 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Bedburg)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-41/2014 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.09.2014 Betreff: Personelle Besetzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen Sozialausschuss der Stadt Bedburg wie folgt: Mitglieder (Fraktion) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 den Familien-, Kultur- und STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Bezüglich der Regelung des Vertretungsfalles beschließt der Rat für den Familien-, Kulturund Sozialausschuss Vertretungslisten, wonach die dort genannten Personen in der Reihenfolge ihrer Auflistung zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind. Die Vertretungslisten der einzelnen Fraktionen sind als Anlage der Niederschrift beizufügen. ……………….Fraktion Stellvertreter/in Ratsmitglieder Stellvertreter/in sachkundige Bürger/in 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Weiterhin beschließen die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg gemäß § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung folgende sachkundige Einwohner sowie deren Stellvertreter in den Familien-, Kultur- und Sozialausschuss zu bestellen. 1. _________________________ Vertreter/in:_______________________ 2. _________________________ Vertreter/in:_______________________ Beschlussvorlage WP9-41/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 01.07.2014 beschlossen, einen Familien-, Kultur- und Sozialausschuss zu bilden, der aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern bestehen soll. Sachkundige Bürger Gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 GO, wonach die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen darf, müssen dem Familien-, Kultur- und Sozialausschuss mindestens acht Ratsmitglieder angehören. Es dürfen dem Ausschuss demnach maximal sieben sachkundige Bürger angehören. Listenvertretung Der Rat der Stadt Bedburg hat weiterhin beschlossen, bezüglich der Vertretung der Ausschussmitglieder sogenannte Vertreterpools zu wählen, wonach die dort genannten Personen in der Reihenfolge des Vorschlages ihrer jeweiligen Fraktion zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind. Da in diesem Ausschuss auch sachkundige Bürger zugelassen sind, sollten grundsätzlich nur Ratsmitglieder zu Stellvertretern für die Ratsmitglieder und nur sachkundige Bürger zu Stellvertretern für die sachkundigen Bürger gewählt werden. Sachkundige Einwohner Gemäß § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW können den Ausschüssen ebenfalls volljährige sachkundige Einwohner angehören. Sie haben im Ausschuss kein Stimmrecht, sondern können nur beratend teilnehmen. Entsprechende Anträge hierzu lagen der Verwaltung bis zum Zustellungszeitpunkt noch nicht vor. Bezüglich des grundsätzlichen Verfahrens zur Besetzung der Ausschüsse wird auf die ausführlichen Erläuterungen in der Sitzungsvorlage zur personellen Besetzung des Hauptund Finanzausschusses (WP9 -40/2014) verwiesen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 31.07.2014 Beschlussvorlage WP9-41/2014 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Leiterin Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-41/2014 Seite 4