Daten
Kommune
Bedburg
Größe
210 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.08.14, 18:03
Aktualisiert
27.08.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-41/2014
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.09.2014
Betreff:
Personelle Besetzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen
Sozialausschuss der Stadt Bedburg wie folgt:
Mitglieder (Fraktion)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
den
Familien-,
Kultur-
und
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Bezüglich der Regelung des Vertretungsfalles beschließt der Rat für den Familien-, Kulturund Sozialausschuss Vertretungslisten, wonach die dort genannten Personen in der
Reihenfolge ihrer Auflistung zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind.
Die Vertretungslisten der einzelnen Fraktionen sind als Anlage der Niederschrift
beizufügen.
……………….Fraktion
Stellvertreter/in
Ratsmitglieder
Stellvertreter/in
sachkundige Bürger/in
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Weiterhin beschließen die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg gemäß § 58 Abs. 4
Gemeindeordnung folgende sachkundige Einwohner sowie deren Stellvertreter in den
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss zu bestellen.
1. _________________________
Vertreter/in:_______________________
2. _________________________
Vertreter/in:_______________________
Beschlussvorlage WP9-41/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 01.07.2014
beschlossen, einen Familien-, Kultur- und Sozialausschuss zu bilden, der aus 15
stimmberechtigten Mitgliedern bestehen soll.
Sachkundige Bürger
Gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 GO, wonach die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der
Ratsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen darf, müssen dem Familien-, Kultur- und
Sozialausschuss mindestens acht Ratsmitglieder angehören. Es dürfen dem Ausschuss
demnach maximal sieben sachkundige Bürger angehören.
Listenvertretung
Der Rat der Stadt Bedburg hat weiterhin beschlossen, bezüglich der Vertretung der
Ausschussmitglieder sogenannte Vertreterpools zu wählen, wonach die dort genannten
Personen in der Reihenfolge des Vorschlages ihrer jeweiligen Fraktion zur Vertretung
verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind.
Da in diesem Ausschuss auch sachkundige Bürger zugelassen sind, sollten
grundsätzlich nur Ratsmitglieder zu Stellvertretern für die Ratsmitglieder und nur
sachkundige Bürger zu Stellvertretern für die sachkundigen Bürger gewählt
werden.
Sachkundige Einwohner
Gemäß § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW können den Ausschüssen ebenfalls
volljährige sachkundige Einwohner angehören. Sie haben im Ausschuss kein Stimmrecht,
sondern können nur beratend teilnehmen. Entsprechende Anträge hierzu lagen der
Verwaltung bis zum Zustellungszeitpunkt noch nicht vor.
Bezüglich des grundsätzlichen Verfahrens zur Besetzung der Ausschüsse wird auf die
ausführlichen Erläuterungen in der Sitzungsvorlage zur personellen Besetzung des Hauptund Finanzausschusses (WP9 -40/2014) verwiesen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 31.07.2014
Beschlussvorlage WP9-41/2014
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-41/2014
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